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   FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19   

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https://dejure.org/2021,17319
FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19 (https://dejure.org/2021,17319)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.02.2021 - 1 K 53/19 (https://dejure.org/2021,17319)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 1 K 53/19 (https://dejure.org/2021,17319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    FGO § 96 Abs. 1, § 136 Abs. 1 S. 3; GG Art. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; BGB § 366 Abs. 2
    Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Zinsbeträgen

  • IWW

    § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

  • rewis.io

    Kapitalanlage, Anleger, Einkommen, Steuerhinterziehung, Einspruch, Umfang, Totalverlust, Auszahlung, Schneeballsystem, Zeitpunkt, Zufluss, Einkommensteuer, Verfahren, Zinsen, Kosten des Verfahrens, billigend in Kauf, konkrete Anhaltspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzielen einkommensteuerlich relevanter Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de

    Erzielen einkommensteuerlich relevanter Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Schneeballsystem

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Bei Auszahlungswünschen des Klägers habe B eine sofortige Auszahlung abgelehnt und stattdessen über anderweitige Auszahlungsmodalitäten verhandelt (Verweis auf die BFH-Urteile vom 16.03.2010 VIII R 4/07, BStBl II 2014, 147 und vom 02.04.2014 VIII R 38/13, BStBl II 2014, 698).

    Das FG Köln (Urteil vom 13.03.2013 10 K 2820/12, EFG 2013, 1391) sei in einem vergleichbaren Fall lediglich von leichtfertiger Steuerverkürzung ausgegangen; der BFH habe das Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 02.04.2014 a.a.O.).

    In seinen Urteilen vom 16.03.2010 VIII R 4/07 (BStBI II 2014, 147) und vom 02.04.2014 (a.a.O.) hat der BFH hierzu unter Bezugnahme auf die veröffentlichten Orientierungssätze folgende Grundsätze aufgestellt:.

    Nach dem BFH-Urteil vom 02.04.2014 (a.a.O.) steht es einer verweigerten oder verschleppten Auszahlung allerdings nicht gleich, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern bei Fälligkeit der Erträge die Wiederanalage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern, vom Anleger angeforderte Teilbeträge jedoch auszahlt, noch, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anleger, der die Auszahlung fälliger Beträge verlangt, mit Hinweis auf eine schlechtere Rendite zur vollen Wiederanlage des Gesamtbetrags aus Zinsen und Anlagesumme und zur Verschiebung des Auszahlungswunsches überredet.

  • FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2820/12

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen Entdeckung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Das FG Köln (Urteil vom 13.03.2013 10 K 2820/12, EFG 2013, 1391) sei in einem vergleichbaren Fall lediglich von leichtfertiger Steuerverkürzung ausgegangen; der BFH habe das Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 02.04.2014 a.a.O.).

    Insofern wies das vom Kläger zitierte Urteil des FG Köln vom 13.03.2013 (a.a.O.) einen anderen Sachverhalt auf, denn in diesem Urteilsfall lagen keine Anhaltspunkte vor, dass die Klägerin vorsätzlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt hätte.

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Bei Auszahlungswünschen des Klägers habe B eine sofortige Auszahlung abgelehnt und stattdessen über anderweitige Auszahlungsmodalitäten verhandelt (Verweis auf die BFH-Urteile vom 16.03.2010 VIII R 4/07, BStBl II 2014, 147 und vom 02.04.2014 VIII R 38/13, BStBl II 2014, 698).

    In seinen Urteilen vom 16.03.2010 VIII R 4/07 (BStBI II 2014, 147) und vom 02.04.2014 (a.a.O.) hat der BFH hierzu unter Bezugnahme auf die veröffentlichten Orientierungssätze folgende Grundsätze aufgestellt:.

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. BGH-Urteil vom 08.09.2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Ein Steuerpflichtiger könne sich nicht darauf berufen, dass Andere bei gleichem Sachverhalt evtl. zu günstig besteuert worden seien (unter Verweis auf das Urteil des BVerfG vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 119/82

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Bewirken einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.02.2021 - 1 K 53/19
    Das Gericht hat - unabhängig von der Durchführung und vom Ausgang eines strafgerichtlichen Verfahrens - die für die Feststellung einer Steuerhinterziehung (einschließlich des subjektiven Tatbestands) vorgelegten Beweismittel und Tatsachen tatrichterlich zu würdigen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 119/82, BFH/NV 1987, 362) und gemäß § 96 Abs. 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist.
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