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   FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02   

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https://dejure.org/2004,14637
FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02 (https://dejure.org/2004,14637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 6 K 350/02 (https://dejure.org/2004,14637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 6 K 350/02 (https://dejure.org/2004,14637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, wenn die GmbH als Untervertreterin tätig wird

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 Abs. 3 HGB; § 89b HGB
    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB); Begriff der Provision im Handelsrecht; Zurechnung einer Handelsvertreterausgleichszahlung; Ausgleichsanspruch als zusätzlicher Vergütungsanspruch des Handelsvertreters für ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b; BGB § 157 § 183
    Handelsvertreterausgleichszahlung; Ausgleichsanspruch; Untervertretung - Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, wenn die GmbH als Untervertreterin tätig wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, wenn die GmbH als Untervertreterin tätig wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch - Wem steht in der Untervertreter-GmbH der Ausgleich zu?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB); Begriff der Provision im Handelsrecht; Zurechnung einer Handelsvertreterausgleichszahlung; Ausgleichsanspruch als zusätzlicher Vergütungsanspruch des Handelsvertreters für ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02
    Wird eine entsprechende Forderung tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996, I R 126/95, DStR 1997, Seite 918, 919).
  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02
    Zudem zählt nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Ausgleichsanspruch als zusätzlicher Vergütungsanspruch des Handelsvertreters für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste einkommensteuerrechtlich zum laufenden Gewinn (BFH-Urteil vom 25. Juli 1990, X R 111/88, BStBl II, 1991, Seite 218, 219 m.w.N.).
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