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   FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14   

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FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14 (https://dejure.org/2015,4946)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2015 - 1 K 218/14 (https://dejure.org/2015,4946)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 1 K 218/14 (https://dejure.org/2015,4946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid als Einspruch gegen einen geschätzten Feststellungsbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 7/04

    Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Ein Einspruch liegt vor, wenn sich feststellen lässt, dass der wirkliche Wille auf die Anfechtung des Bescheids gerichtet ist ( BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04 , BFH/NV 2005, 11).

    Deshalb hat der Bundesfinanzhof Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide in Anträge aus Aussetzung der Vollziehung der Gewinnfeststellungsbescheide unter Hinweis auf den allgemeinen Rechtsgedanken des § 140 BGB umgedeutet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1968 IV B 40/68 , BFHE 93, 543 [BFH 24.10.1968 - IV B 40/68] , BStBl II 1969, 40; vom 12. Januar 1978 IV S 12 13/77, BFHE 124, 147, [BFH 12.01.1978 - IV S 12/77] BStBl II 1978, 227 [BFH 12.01.1978 - IV S 1213/77] ; vom 30. April 1987 VIII S 2/87 , BFH/NV 1987, 796; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04 , BFH/NV 2005, 11).

    Wenn, wie in dem BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04 (BFH/NV 2005, 11 [BFH 24.08.2004 - VIII R 7/04] ) ausgeführt, die Anwendung des in § 140 BGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedankens im Verfahrensrecht der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) dient, kann die Umdeutung nicht bereits deshalb (regelmäßig) ausgeschlossen sein, wenn die dafür in Betracht kommende Erklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe stammt.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Soweit die Anwendung findenden Verfahrensregeln einen Auslegungsspielraum lassen, darf ein Gericht diese nicht in einem Sinne auslegen, der zu einem Widerspruch mit den Prinzipien des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz führen würde ( BVerfG-Beschluss vom 2. März 1993 1 BvR 249/92 , BVerfGE 88, 118).

    Die Gerichte können zwar im Interesse der Verfahrensklarheit bei der Beurteilung, ob die Erklärung als Einspruch aufzufassen ist, einen strengen Maßstab anlegen ( BVerfG-Beschluss vom 2. März 1993 1 BvR 249/92 , BVerfGE 88, 118), aber nicht ohne sachlichen Grund einen unterschiedlichen.

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Die Vorschrift enthält u.a. eine Garantie, dass der angegriffene Hoheitsakt einer Sachprüfung durch ein Gericht unterzogen wird ( BVerfG-Entscheidung vom 15. Februar 1967 2 BvR 658/65 , BVerfGE 21, 191 [BVerfG 15.02.1967 - 2 BvR 658/65] ).
  • BFH, 31.07.2012 - X B 164/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Nach dem BFH-Beschluss vom 31. Juli 2012 X B 164/11 (BFH/NV 2012, 1985) ist zu erwägen, ob auch bei eindeutigen Verfahrenserklärungen fachkundiger Personen die Möglichkeit einer - über die bloße Auslegung unklarer Erklärungen hinausgehenden - Umdeutung bestehe.
  • BFH, 28.11.2001 - I R 93/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Lege z. B. ein Steuerberater "gegen den Körperschaftsteuerbescheid" Einspruch ein, werde damit nicht auch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer eingelegt ( BFH-Urteil vom 28. November 2001 I R 93/00 , BFH/NV 2002, 613).
  • BFH, 18.09.2014 - VI R 80/13

    (Teil) Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Maßgebend ist nicht nur die Wortwahl des Steuerpflichtigen, sondern der gesamte Inhalt seiner Willenserklärung; auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände können berücksichtigt werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 18. September 2014 VI R 80/13 , BFH/NV 2015, 71 m. w. N.).
  • BFH, 02.10.2014 - X B 94/14

    Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Kostenentscheidung des FG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Bei diesen Personen könne davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren seien ( BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06 , BFH/NV 2006, 1800 m. w. N.; vom 29. Juli 1986 IX R 123/82 , BFH/NV 1987, 359 [BFH 29.07.1986 - IX R 123/82] ; Beermann/Gosch/Bartone, Steuerliches Verfahrensrecht, § 357 AO , 18; Siegers in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO , 10; Pahlke/Koenig/Pahlke, Abgabenordnung, § 351, 46 ; Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, § 357, 9 ; ständige Rechtsprechung bei ausdrücklicher Bezeichnung eines falschen Rechtsbehelfs, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2014 X B 94/14 , BFH/NV 2015, 218).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Bei diesen Personen könne davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren seien ( BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06 , BFH/NV 2006, 1800 m. w. N.; vom 29. Juli 1986 IX R 123/82 , BFH/NV 1987, 359 [BFH 29.07.1986 - IX R 123/82] ; Beermann/Gosch/Bartone, Steuerliches Verfahrensrecht, § 357 AO , 18; Siegers in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO , 10; Pahlke/Koenig/Pahlke, Abgabenordnung, § 351, 46 ; Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, § 357, 9 ; ständige Rechtsprechung bei ausdrücklicher Bezeichnung eines falschen Rechtsbehelfs, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2014 X B 94/14 , BFH/NV 2015, 218).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00 , DVBl 2001, 1747 , m. w. N.).
  • BFH, 29.12.2008 - X B 153/08

    Auslegung einer Willenserklärung - Formlose Ladung für Erörterungstermin -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14
    Zudem hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 (BFH/NV 2001, 589 [BFH 31.10.2000 - VIII R 47/98] ) den von einem Steuerberater dem Wortlaut nach eingelegten Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - im Wege der Auslegung, nicht der Umdeutung - als Einspruch gegen einen Einkommensteueränderungsbescheid gewertet (zustimmend Schwarz/Keß, Abgabenordnung, § 357, 19 ; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO , 6; offen gelassen in den BFH-Beschlüssen vom 29. Dezember 2008 X B 153/08 , für den Fall, dass nur durch eine solche Umdeutung dem Gebot der Gewährung von effektivem Rechtsschutz entsprochen werden kann, nicht veröffentlicht, , und vom 14. Juni 2011 V B 24/10 , BFH/NV 2011, 1532).
  • BFH, 30.04.1987 - VIII S 2/87

    Antrag auf Umdeutung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • BFH, 24.03.1983 - V B 60/82
  • BFH, 20.08.2003 - I R 61/01

    Verlustabzug bei mittelbarer Anteilsübertragung

  • BFH, 14.06.2011 - V B 24/10

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz,

  • BFH, 12.01.1978 - IV S 13/77
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

  • BFH, 24.10.1968 - IV B 40/68

    Antrag eines Gesellschafters auf Aussetzung der Vollziehung seines

  • BFH, 12.01.1978 - IV S 1213/77

    Gewinnfeststellungsbescheid - Anfechtung - Gewinnanteil - Revision - Vollziehung

  • BFH, 12.01.1978 - IV S 12/77
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2015  1 K 218/14 aufgehoben.

    Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 786 veröffentlichten Zwischenurteil statt.

  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 1080/21

    Umdeutung der Schreiben eines Prozessbevollmächtigten in Einsprüche gegen den

    Verschuldensgesichtspunkte sind jedoch bei der Umdeutung von Willenserklärungen nicht entscheidungserheblich (u.a. Niedersächsisches FG, Zwischenurteil vom 22.01.2015, 1 K 218/14, EFG 2015, 786; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, § 140 Rn. 14).
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