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   FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09   

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https://dejure.org/2009,15733
FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09 (https://dejure.org/2009,15733)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2009 - 3 K 378/09 (https://dejure.org/2009,15733)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 3 K 378/09 (https://dejure.org/2009,15733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004; Ausgleich von Unzulänglichkeiten des generalisierenden Gesetzgebers durch § 237 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • Judicialis

    AO § 234 Abs. 2; ; AO § 237 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs, Aussetzung der Vollziehung der dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs, Aussetzung der Vollziehung der dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Erlass von Aussetzungszinsen wegen Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Nachdem die Einspruchsverfahren gegen die Umsatzsteuerbescheide für die genannten Besteuerungszeiträume bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Verfahren V R 22/03 geruht und der Beklagte deren Vollziehung ausgesetzt hatte, setzte er mit Bescheid vom 30. November 2006 die Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer wie folgt fest:.

    Denn das Finanzamt K. habe die umsatzsteuerliche Behandlung der sale-and-lease-back-Geschäfte durch die Klägerin und ihren Geschäftspartner bis zur Entscheidung des BFH im Verfahren V R 22/03 für zutreffend erachtet.

    Nach Ergehen des BFH-Urteils vom 09. Juni 2006 im Verfahren V R 22/03 seien die ihr erteilten Rechnungen berichtigt, die unzutreffend an das Finanzamt K. gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet und ihr überwiesen worden.

  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Für die Frage, ob ein Liquiditätsvorteil eingetreten ist, ist nicht etwa die Liquidität des Steuerpflichtigen aufgrund seines "vorschriftswidrigen" Verhaltens mit der fiktiven Liquidität zu vergleichen, die er besessen hätte, wenn er sich "vorschriftsmäßig" verhalten hätte (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220, und vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434).

    Denn § 237 Abs. 4 AO stellt i.V.m. § 234 Abs. 2 AO allein auf das Steuerschuldverhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt ab (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220).

  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    a) Abzustellen ist ausschließlich auf das konkrete Steuerschuldverhältnis (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

    Für den etwaigen Erlass von Aussetzungsszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt es nicht auf eine fiktive Berechnung der Liquidität, sondern entscheidend darauf an, ob der Steuerschuldner aufgrund der erst späteren Steuerzahlung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst aufgrund der Aussetzung der Vollziehung "freigestellt" gewesen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    c) Unbeachtlich ist auch, ob auf Seiten des Steuergläubigers Zinsnachteile entstanden sind, die durch Aussetzungszinsen auszugleichen wären (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434; vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

    Für die Frage, ob ein Liquiditätsvorteil eingetreten ist, ist nicht etwa die Liquidität des Steuerpflichtigen aufgrund seines "vorschriftswidrigen" Verhaltens mit der fiktiven Liquidität zu vergleichen, die er besessen hätte, wenn er sich "vorschriftsmäßig" verhalten hätte (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220, und vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434).

  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind, ist grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

    c) Unbeachtlich ist auch, ob auf Seiten des Steuergläubigers Zinsnachteile entstanden sind, die durch Aussetzungszinsen auszugleichen wären (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434; vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

  • BFH, 06.04.2005 - V B 60/04

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Nur zinsspezifische Gründe können den Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 06. April 2005 V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Aussetzungsszinsen sind nicht etwa deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil sich die nachträglich festgesetzte Umsatzsteuer und die von den Leistungsempfängern abziehbaren Vorsteuerbeträge per Saldo ausgleichen (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178).
  • BFH, 02.11.2006 - V B 24/05

    NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Deshalb ist unerheblich, ob sich Vorteil und Nachteil der verspäteten Festsetzung beim Fiskus per Saldo wegen des Zusammenhangs von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer möglicherweise ausgleichen (vgl. BFH-Beschluss vom 02. November 2006 V B 24/05, BFH/NV 2007, 208, m.w.N.).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09
    Der dem Finanzamt durch die Aussetzung der Vollziehung entstandene Zinsnachteil wird nicht durch die Abführung der Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller ausgeglichen (vgl. FG Bremen Urteil vom 01. Oktober 2003 2 K 648/02, EFG 2004, 21).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7106/09

    Erlass von Aussetzungszinsen bei erfolglosem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung

    Schließlich gehen die Beteiligten zu Recht davon aus, dass es sich bei der Entscheidung nach § 237 Abs. 4 AO analog zu der Regelung des § 163 AO um ein gesondertes Billigkeitsverfahren handelt, das außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zinsfestsetzung als solche zu behandeln ist (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.07.2009 3 K 378/09, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BFH, Beschluss vom 29.09.2010 XI B 74/09, BFH/NV 2011, 194).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09

    Erhebung von Aussetzungszinsen auch bei AdV gegen Sicherheitsleistung - Keine

    Schließlich gehen die Beteiligten zu Recht davon aus, dass es sich bei der Entscheidung nach § 237 Abs. 4 AO analog zu der Regelung des § 163 AO um ein gesondertes Billigkeitsverfahren handelt, das außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zinsfestsetzung als solche zu behandeln ist (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.07.2009 3 K 378/09, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BFH, Beschluss vom 29.09.2010 XI B 74/09, BFH/NV 2011, 194).
  • VG Münster, 07.06.2010 - 9 K 1436/08

    Aussetzungszinsen, Gewerbesteuern, Schuldner, Verwirkung

    Abzustellen ist - wie auch im Rahmen des § 237 Abs. 4 AO - vgl. hierzu etwa FG Saarland, Urteil vom 15. Juli 2009 - 3 K 378/09 -, m.w.N. auf die Rechtsprechung des BFH, Juris.
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