Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28558
FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung einer Steuerberatungs-GmbH als Kommanditistin an mehreren GmbH & Co.KGs und Auslagerung von Buchführungsarbeiten auf diese Kommanditgesellschaften zur Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG als Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung kann Gestaltungsmissbrauch sein

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung kann Gestaltungsmissbrauch sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 11.04.2013 - V R 28/12

    Steuersatz beim Partyservice - Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Bei der Anwendung des § 42 AO im Umsatzsteuerrecht ist allerdings nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11.04.2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638, II. 4. b) der Gründe; vom 16.06.2015 XI R 17/13, BStBl II 2015, 1024, II. 2. g) der Gründe m. w. N.) allgemein zu beachten, dass unionsrechtlich nach dem Grundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen, die allein zu dem Zweck erfolgen, einen Steuervorteil zu erlangen, verboten sind.

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der BFH (Urteil vom 11.04.2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638, II. 4. b) der Gründe) im Falle einer Aufteilung von inhaltlich im Zusammenhang stehenden Leistungen an einen Kunden auf zwei verschiedene leistende Unternehmer die Tragung der Kosten für die Leistungen des einen Unternehmers durch den anderen Unternehmer als für einen Gestaltungsmissbrauch sprechenden Gesichtspunkt angesehen hat.

  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    c) Gegen dieses Ergebnis spricht nicht das BFH-Urteil vom 13.07.1989 (V R 8/86, BStBl II 1990, 100).

    Zum anderen betraf das genannte Urteil die in den Streitjahren nicht mehr gültige Vorschrift des § 19 Abs. 3 UStG a. F., welche einen Abzugsbetrag vorsah und - anders als die Nichtbesteuerung von Kleinunternehmern nach heutigem Recht (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, Dokumentenstand 162. Lieferung 04.2015, § 19 UStG, Rn. 2 m. w. N.) - keinen Vereinfachungszweck verfolgte, sondern die Nachteile ausgleichen sollte, die sich aus dem Wegfall der bis zum Jahre 1979 für Kleinunternehmer geltenden Bruttoumsatzbesteuerung ergaben (BFH, Urteil vom 13.07.1989 V R 8/86, BStBl II 1990, 100, 1. c) der Gründe).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Allerdings hat der EuGH (Urteil vom 16.07.2015 C-108/14 und C-109/14 - Larentia + Minerva und Marenave, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2017, 604) entschieden, dass Art. 4 Abs. 4 UA 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - 6.
  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    b) Der XI. Senat (Urteile vom 19.01.2016 XI R 38/12, BStBl II 2017, 567; und vom 01.06.2016 XI R 17/11, BStBl II 2017, 577) hat dagegen offengelassen, ob am Eingliederungserfordernis festzuhalten ist, jedoch § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG dahingehend unionsrechtskonform ausgelegt, dass der Begriff "juristische Person" (jedenfalls) auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    a) Auf dieser Grundlage hat der V. Senat des BFH entschieden (Urteil vom 02.12.2015 V R 25/13, BStBl II 2017, 547), dass an dem Erfordernis einer Eingliederung i. S. eines Über-/Unterordnungsverhältnisses (Eingliederung mit Durchgriffsrechten) festzuhalten sei und dass eine Organschaft mit einer Personengesellschaft als Organgesellschaft (nur) in Betracht komme, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen seien, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert seien.
  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    b) Der XI. Senat (Urteile vom 19.01.2016 XI R 38/12, BStBl II 2017, 567; und vom 01.06.2016 XI R 17/11, BStBl II 2017, 577) hat dagegen offengelassen, ob am Eingliederungserfordernis festzuhalten ist, jedoch § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG dahingehend unionsrechtskonform ausgelegt, dass der Begriff "juristische Person" (jedenfalls) auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/14

    Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Dafür muss im Regelfall eine personelle Verflechtung über die Geschäftsführung der juristischen Person als Organgesellschaft bestehen (BFH, Urteil vom 02.12.2015 V R 15/14, BStBl II 2017, 553, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 6/14

    Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    b) Der XI. Senat (Urteile vom 19.01.2016 XI R 38/12, BStBl II 2017, 567; und vom 01.06.2016 XI R 17/11, BStBl II 2017, 577) hat dagegen offengelassen, ob am Eingliederungserfordernis festzuhalten ist, jedoch § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG dahingehend unionsrechtskonform ausgelegt, dass der Begriff "juristische Person" (jedenfalls) auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Selbst wenn sich der Gesellschafter nicht auf das Halten seiner Beteiligung beschränkt, sondern weitergehend Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt, ist eine allgemeine Gewinnbeteiligung nicht als Entgelt anzusehen  (BFH, Urteil vom 05.12.2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486, II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    So hat er im Urteil vom 20.06.2013 (C-653/11 - Newey, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2013, 373) entschieden, dass die Vertragsbestimmungen für die Feststellung, wer Erbringer einer Dienstleistung ist, zwar zu berücksichtigen, aber nicht ausschlaggebend sind.
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung

  • BFH, 09.11.2006 - V R 43/04

    Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 18/12

    Verfahrensrechtliche Auswirkungen eines Änderungsbescheids nach mündlicher

  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

  • BFH, 29.04.1993 - V R 38/89

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2017 7 K 7096/15 aufgehoben.

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1473 veröffentlicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16

    Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuersatz für die

    In diesem Fall müssen die Vertragsbestimmungen in der Weise neu definiert werden, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis darstellenden Transaktionen bestanden hätte  (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.6. 2017 7 K 7096/15, EFG 2017, 1473 m.w.N. unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.2013 C-653/11 "Newey", UR 2013, 628).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht