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   FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96   

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https://dejure.org/2001,7074
FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96 (https://dejure.org/2001,7074)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2001 - 14 K 105/96 (https://dejure.org/2001,7074)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2001 - 14 K 105/96 (https://dejure.org/2001,7074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG ; § 12 EStG; § 40 Abs. 2 FGO; § 609 Abs. 1 BGB
    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung ; Betriebsbeendigung und Gründung einer neuen Personengesellschaft durch Verschmelzung; Abzug von Darlehenszinsen als (Sonder-)Betriebsausgaben ; Betriebliche Veranlassung bei bejahendem ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Angehörige; Fremdvergleich; Darhehensvertrag; Rückzahlungsvereinbarung - Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (Betriebsmittel- und Investitionskredite) ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung und - vertraglich möglicher - langfristiger Aufstockung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (Betriebsmittel- und Investitionskredite) ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung und - vertraglich möglicher - langfristiger Aufstockung der Darlehensverbindlichkeit um nicht gezahlte Zinsen entsprechen nicht dem unter Fremden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Angehörigenverträge - Darlehensverträge mit minderjährigen Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung ; Betriebsbeendigung und Gründung einer neuen Personengesellschaft durch Verschmelzung; Abzug von Darlehenszinsen als (Sonder-)Betriebsausgaben ; Betriebliche Veranlassung bei bejahendem ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.08.1988 IX R 220/84, BStBl. II 1989, 137; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl. II 1991, 838), ist es nach der Rechtsprechung unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780, 782).

    Dem Streitfall liegt auch kein dem Urteil des BFH in BStBl. II 1991, 838 vergleichbarer Sachverhalt zugrunde, der ein Absehen von der Rückzahlungsvereinbarung ermöglichte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFH-Urteil vom 28.01.1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590, 591).

    Dementsprechend hat der BFH in seiner Rechtsprechung die laufende Entrichtung der Zinsen jedenfalls in sog. Umwandlungsfällen (BFH-Urteil vom 12.02.1992 X R 121/88, BStBl. II 1992, 468, 469; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1408, 1409), aber auch bei sonstigen Darlehen unter volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für erforderlich gehalten (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1991, 838, 840).

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 60/98

    Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Als Indizien für die Fremdüblichkeit werden regelmäßig die Vereinbarungen über Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, über Höhe, Zahlungszeitpunkt und regelmäßige Entrichtung der Zinsen und die ausreichende Sicherung der Darlehensforderung herangezogen (BFH-Urteile vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, 782; vom 15.04.1994 IV R 60/98, BFH/NV 1999, 1408, 1409).

    Unabhängig von einzelnen Darlehensmodalitäten kann es an der betrieblichen Veranlassung von Darlehenszinsen aber auch dann fehlen, wenn der Betriebsinhaber seinen Kindern Geldbeträge unentgeltlich zuwendet, die die Kinder dem Vertrag zufolge sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen haben (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.04.1999 IV R 60/98, BFH/NV 1999, 1408, 1409).

    Dementsprechend hat der BFH in seiner Rechtsprechung die laufende Entrichtung der Zinsen jedenfalls in sog. Umwandlungsfällen (BFH-Urteil vom 12.02.1992 X R 121/88, BStBl. II 1992, 468, 469; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1408, 1409), aber auch bei sonstigen Darlehen unter volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für erforderlich gehalten (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1991, 838, 840).

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Die in Anlehnung an die gesetzliche Regelung in § 609 Abs. 1 BGB vereinbarte Kündigungsklausel war insoweit unzureichend (vgl. BFH-Urteil vom 28.01.1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 591).

    Dem Streitfall liegt auch kein dem Urteil des BFH in BStBl. II 1991, 838 vergleichbarer Sachverhalt zugrunde, der ein Absehen von der Rückzahlungsvereinbarung ermöglichte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFH-Urteil vom 28.01.1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590, 591).

    Da die Kinder im Falle der Kündigung eine kurzfristige Rückzahlung des gesamten Darlehens erreichen konnten (Kündigungsfrist 90 Tage), war eine Absicherung der Darlehensforderung nicht geboten (so jedenfalls BFH-Urteil vom 28.01.1993 IV R 109/91 BFH/NV 1993, 590, 591; a.A. wohl BFH 10. Senat in BFH/NV 1990, 695, 696).

  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Hierzu gehört auch die Entrichtung von Zinsen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.01.1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, 696).

    Da die Kinder im Falle der Kündigung eine kurzfristige Rückzahlung des gesamten Darlehens erreichen konnten (Kündigungsfrist 90 Tage), war eine Absicherung der Darlehensforderung nicht geboten (so jedenfalls BFH-Urteil vom 28.01.1993 IV R 109/91 BFH/NV 1993, 590, 591; a.A. wohl BFH 10. Senat in BFH/NV 1990, 695, 696).

  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Insbesondere fehle es auch an Absprachen über Art und Zeitpunkt der Rückzahlung (BFH-Urteil in BStBl. II 1992, 468).

    Dementsprechend hat der BFH in seiner Rechtsprechung die laufende Entrichtung der Zinsen jedenfalls in sog. Umwandlungsfällen (BFH-Urteil vom 12.02.1992 X R 121/88, BStBl. II 1992, 468, 469; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1408, 1409), aber auch bei sonstigen Darlehen unter volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Verwandten für erforderlich gehalten (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1991, 838, 840).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Als Indizien für die Fremdüblichkeit werden regelmäßig die Vereinbarungen über Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, über Höhe, Zahlungszeitpunkt und regelmäßige Entrichtung der Zinsen und die ausreichende Sicherung der Darlehensforderung herangezogen (BFH-Urteile vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, 782; vom 15.04.1994 IV R 60/98, BFH/NV 1999, 1408, 1409).

    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.08.1988 IX R 220/84, BStBl. II 1989, 137; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl. II 1991, 838), ist es nach der Rechtsprechung unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780, 782).

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.08.1988 IX R 220/84, BStBl. II 1989, 137; vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl. II 1991, 838), ist es nach der Rechtsprechung unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780, 782).

    Denn ein hierdurch begründetes Darlehensverhältnis (vgl. zu dieser Möglichkeit BFH-Urteil vom 10.08.1988 IX R 220/84, BStBl. II 1989, 137) wäre durch die in 1978 erfolgte vollständige Rückzahlung beendet worden.

  • BFH, 08.10.1998 - VIII B 61/98

    Einspruchs- und Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Damit war die Befugnis der bisherigen Betriebsgemeinschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter in Gewinnfeststellungssachen Rechtsbehelfe einzulegen, erloschen; nur die ehemaligen Gesellschafter selbst waren noch einspruchs- und klagebefugt (BFH-Beschluss vom 08.10.1998 VIII B 61/98, BFH/NV 1999, 291, 292).

    Zwar finden sich weder in der Einspruchs- noch der Klageschrift eindeutige Hinweise darauf, dass der Prozessbevollmächtigte die Rechtsbehelfe für die Gesellschafter der vollbeendeten GbR einlegen wollte (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 08.10.1998 VIII B 61/98, a.a.O., S. 292).

  • BFH, 05.02.1988 - III R 234/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Schwiegersohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen auch dann der Besteuerung zugrunde gelegt werden können, wenn die gebotene regelmäßige Auszahlung der geschuldeten Vergütung (Pacht bei Pachtverträgen, Gehalt bei Arbeitsverträgen) durch darlehensweise Rücküberlassungen ersetzt wird (BFH-Urteil vom 05.02.1988 III R 234/84, BFH/NV 1988, 628, 629; vom 25.02.1988 VI R 201/84, BFH/NV 1988, 695, 696).
  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
    In diesem Fall ist derjenige als Kläger anzusehen, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll, da eine Klage im allgemeinen nicht für jemanden erhoben wird, der nicht mehr existiert (BFH-Urteil vom 17.09.1992 V 17/86, BFH/NV 1993, 279; vom 14.01.1986 III R 12/81, BStBl. II 1987, 178).
  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

  • BFH, 25.11.1986 - IX R 51/82

    Bedeutung des Zeitpunktes des " Leistens" des Aufwandes für die Berücksichtigung

  • BFH, 25.02.1988 - VI R 201/84

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort

  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

  • BFH, 23.06.1976 - I R 140/75

    Geschäftsunfähiges Kind - Schenkung durch Vater - Darlehnsverpflichtung des

  • BFH, 17.06.1994 - III R 30/92

    Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

  • BFH, 18.11.1998 - VIII B 27/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 4 K 177/02

    Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, die unter Verstoß gegen

    Eine solche ausschließliche rechtliche Vorteilhaftigkeit ist aber bei einem Darlehensvertrag, der auch die Verpflichtung zur Geldüberlassung begründet, nicht gegeben (BFH-Urteil vom 23. Juni 1976 I R 140/75, BStBl II 1977, 78, 79; BFH-Urteil vom 17. Juni 1994 III R 30/92, BFH/NV 1995, 197, 198; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Februar 2001 14 K 105/96, EFG 2001, 1111, 1112).

    Wird - wie im Streitfall - das Erfordernis der Einschaltung eines Ergänzungspflegers nicht beachtet, ist der zwischen dem minderjährigen Kind und seinem Verwandten geschlossene Vertrag schwebend unwirksam (BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 46/91, BStBl II 1024, 1025; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Februar 2001 14 K 105/96, EFG 2001, 1111, 1112).

  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 5249/01

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und um die Besteuerung eines

    So sind - anders als es bei Darlehen zwischen einander fremden Personen die Regel ist (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2002 IX B 125/02, n.v.; vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; vom 29. Februar 1992 VIII R 45/66, BStBl II 1972, 533; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 5. Februar 2001, 14 K 105/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG 2001, 1111 m.w.N.) keinerlei Vereinbarungen über Zinszahlungen und über Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens getroffen worden.
  • FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 16 K 1573/10

    Voraussetzungen für wiederholte Rücklagenbildung für dasselbe Wirtschaftsgut

    Darüber hinaus weicht die Nichtauszahlung der Darlehenszinsen ohne erkennbaren triftigen Grund derart stark von dem unter fremden Dritten Üblichen ab, dass eine betriebliche Veranlassung der Darlehenszinsen nicht angenommen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334; Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Februar 2001 14 K 105/96, EFG 2001, 1111 mit Anm. Hoffmann EFG 2001, 1112).
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