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   FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09   

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FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09 (https://dejure.org/2010,10705)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2010 - 10 K 11283/09 (https://dejure.org/2010,10705)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2010 - 10 K 11283/09 (https://dejure.org/2010,10705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Nichtigkeit von Steuerbescheiden wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Sachverhaltsermittlung - Nachweis der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 125 Abs. 1 AO; § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 227 ZPO
    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im Zusammenhang mit der Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 21
    Zum Nachweis der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).

    Bei Fehlen einer auf Dauer gerichteten tatsächlichen Vermietung ist die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen Voraussetzung einer bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht (BFH in BFH/NV 2008, 1300 m.w.N.).

    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1300; und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Lassen sich diese äußeren und objektiv erkennbaren Umstände nicht nachweisen, geht dies im Rahmen der den Steuerpflichtigen treffenden Feststellungslast für ihn günstige Tatsachen zu seinen Lasten (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, a.a.O.).

  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Werden Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung im Hinblick auf eine spätere Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann als so genannte vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 19. April 2006, 5 K 3607/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 843 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juli 2009, 7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, StBW 2010, 196).

    Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht aufgrund objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt ein Werbungskostenabzug (vgl. Urteile des Finanzgerichts Köln vom 9. April 2006 5 K 3607/04, EFG 2007, 843; des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2007 1 K 335/05, juris; des Finanzgerichts München vom 22. Oktober 2008, 1 K 77/07, juris; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88

    Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).

    Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Im Übrigen führte selbst eine Überschreitung der Befugnisse aus §§ 98 f. AO nicht zur Nichtigkeit der Bescheide (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 43/89, BStBl. II 1996, 232 zur Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Sachverhaltsermittlung).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1300; und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Dies folgt aus den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast; vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Ob erhebliche Gründe für eine Verlegung vorliegen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
    Die genannte Feststellungslast umfasst auch eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 13. März 2007 X B 37/06, BFH/NV 2007, 1138).
  • BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Befangenheitsantrag -

  • BFH, 12.11.2009 - IV B 66/08

    Eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung - Missbräuchliche

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

  • BFH, 11.11.2008 - V B 223/07

    Erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen

  • BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung -

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

  • FG Sachsen, 08.07.2009 - 2 K 509/09

    Kein ausreichender Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für sechs Jahre

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3007/05

    Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht

  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

    Die Absicht zur Vermietung muss unbedingt sein, d.h. der Vermieter muss die Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt anbieten (FG Nürnberg, Urt. vom 08.07.2010 - 7 K 292/2008, DStRE 2011, 1378; Niedersächsisches FG, Urt. vom 15.04.2010 - 10 K 11283/09).
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