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   FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15   

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https://dejure.org/2016,54369
FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15 (https://dejure.org/2016,54369)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2016 - 9 K 316/15 (https://dejure.org/2016,54369)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2016 - 9 K 316/15 (https://dejure.org/2016,54369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Minijob-Arbeitsverhältnisses mit einer ehemaligen Lebensgefährtin; Steuermindernde Berücksichtigung der Kosten für ein Arbeitsverhältnis und der Kfz-Kosten als Betriebsausgaben bei den ...

  • IWW

    § 41 Abs 2 AO, § 42 AO, § 4 Abs 4 EStG

  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • rabüro.de

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wer einem wirklich nahe steht, entscheidet der Fiskus

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) denkbar (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638 jeweils betr. Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen).

    Maßgeblich für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten ist danach, dass es eindeutig und ernstlich vereinbart wurde, entsprechend vollzogen wird sowie in Vereinbarung und Vollzug dem entspricht, was unter Fremden üblich ist (Fremdvergleich; vgl. etwa BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).

    Bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015; dazu auch Kanzler, FR 2014, 128; Kulosa, DB 2014, 972, 976).

    Nur dann, wenn die Gesamtvergütung keinen sachlichen Bezug mehr zu der arbeitsvertraglichen Leistung erkennen lässt, ist dem Arbeitsverhältnis bereits dem Grund nach die ertragsteuerliche Anerkennung zu versagen (vgl. Wied in: Blümich, EStG-Kommentar, 34. Erg. Lfg. Januar 2017, § 4 Rz. 940 Stichwort "Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten und Lebenspartnern" unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    (6) Außerhalb von Arbeitsverträgen hatte der BFH jedoch einem zwischen Ehegatten geschlossenen Mietvertrag die Anerkennung versagt, weil die als Gegenleistung (Mietentgelt) vereinbarte Überlassung des "jeweiligen" Geschäftswagens zur Nutzung dem Fremdvergleich nicht standhielt (BFH-Urteil vom 6. August 2013 VIII R 33/11, BFH/NV 2014, 151).

    Selbst der BFH hat im Urteil vom 6. August 2013 (VIII R 33/11, BFH/NV 2014, 151 dort unter Rz. 22) die Gewährung einer Kfz-Nutzung als Mietentgelt für denkbar erachtet und nicht grundsätzlich als schädlich für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrags zwischen Angehörigen angesehen.

    Insbesondere im Unterschied zum Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 6. August 2013 (VIII R 33/11, BFH/NV 2014, 151) zugrunde lag, ist vorliegend die Fahrzeugklasse eindeutig bestimmt worden.

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85

    Kein Fremdvergleich bei Verträgen zwischen Partnern nichtehelicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden (vgl. BFH Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BStBl II 1988, 670 m.w.N.).

    (1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die für die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen Eheleute geltenden Grundsätze nicht auf Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85, BStBl II 1988, 670 m.w.N.; dem ausdrücklich folgend: Herrmann in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 182. Erg.

    (2) Der Senat geht weiterhin auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 14. April 1988 (IV R 225/85, BStBl II 1988, 670) nicht davon aus, dass bei Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und bei gänzlich fremden Dritten, die ein Näheverhältnis wie eine langjährige Freundschaft verbindet, im Allgemeinen keine gegensätzlichen wirtschaftlichen Interessen bestehen und dass es sich deswegen bei Zahlungen aufgrund eines Gesellschafts- oder eines Arbeitsvertrages ohne Weiteres auch nicht um private Zuwendungen handelt.

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    (3) Diese vom BFH aufgestellten Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung von Angehörigenverträgen verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht und sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, m.w.N.) grundsätzlich mit der Maßgabe gebilligt worden, dass nicht bereits jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Üblichen für sich allein stets zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen führt (so auch die ständige BFH-Rechtsprechung, u.a. BFH-Urteile vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164, und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, sowie vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

    Soweit ersichtlich war der IX. Senat des BFH bereits im Urteil vom 7. Mai 1996 (IX R 59/94, BStBl II 1997, 196) davon ausgegangen, dass Mietverträge unter nahestehenden Personen der Besteuerung nicht zugrunde zu legen seien, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspreche.

  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Unabhängig davon ist die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an eine (nahestehende) Minijobberin auch zur privaten Nutzung anstatt des zuvor vereinbarten Barlohns von 400 EUR zumindest dann nicht fremdunüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35%) Betriebsvermögen darstellt, die Arbeitnehmerin die einzige Büroangestellte ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 EUR zu bewerten ist (Abgrenzung zu Niedersächsisches FG, Urteile vom 14. August 2007, 5 K 335/06, juris; vom 31. August 2013, 3 K 475/11, DStRE 2015, 385, nachfolgend BFH Beschluss vom 21. Januar 2014, X B 181/13, BFH/NV 2014, 523, jeweils zu Pkw-Überlassungen im Rahmen von Angehörigen-Arbeitsverhältnissen).

    Diese Entscheidung hat der BFH im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit Beschluss vom 21. Januar 2014 (X B 181/13, BFH/NV 2014, 523) nicht beanstandet, wobei eine inhaltliche Prüfung grundsätzlich nicht Gegenstand einer Entscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist.

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Dem Bedürfnis, für bestimmte Vertragsverhältnisse wie wechselseitige Arbeits- oder Mietverhältnisse strengere Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung auch bei (nur) nahestehenden Personen anzulegen (so etwa BFH Urteile vom 9. Oktober 2013, IX R 2/13, BStBl II 2014, 527 und vom 19. November 2014, VIII R 23/11, juris), kann bei Anhaltspunkten für einen Gestaltungsmissbrauch oder ein Scheinvertragsverhältnis durch Anwendung der §§ 41 Abs. 2, 42 AO ausreichend Rechnung getragen werden.

    (4) Ohne sich von der vorgenannten Rechtsprechung des IV. Senates des BFH zu distanzieren oder eine Divergenz-Anfrage an den Großen Senat des BFH zu richten, kam der IX. Senat des BFH im Urteil vom 9. Oktober 2013 (IX R 2/13, BStBl II 2014, 527) für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu dem Ergebnis, dass Mietverträge unter nahe stehenden Personen in der Regel der Besteuerung nicht zugrunde zu legen seien, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspräche.

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11

    Fremdvergleich bei im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Unabhängig davon ist die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an eine (nahestehende) Minijobberin auch zur privaten Nutzung anstatt des zuvor vereinbarten Barlohns von 400 EUR zumindest dann nicht fremdunüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35%) Betriebsvermögen darstellt, die Arbeitnehmerin die einzige Büroangestellte ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 EUR zu bewerten ist (Abgrenzung zu Niedersächsisches FG, Urteile vom 14. August 2007, 5 K 335/06, juris; vom 31. August 2013, 3 K 475/11, DStRE 2015, 385, nachfolgend BFH Beschluss vom 21. Januar 2014, X B 181/13, BFH/NV 2014, 523, jeweils zu Pkw-Überlassungen im Rahmen von Angehörigen-Arbeitsverhältnissen).

    Im Urteil vom 31. August 2013 (3 K 475/11, DStRE 2015, 385) kam der 3. Senat des Niedersächsischen FG zu dem Ergebnis, dass eine im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder sonstige betriebliche Leistung gewährte uneingeschränkte Nutzung eines Kfz einem Fremdvergleich nicht standhalte, da hierdurch ein variables Entgelt gewährt werde, das im Belieben des Arbeitnehmers stehe.

  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Dem Bedürfnis, für bestimmte Vertragsverhältnisse wie wechselseitige Arbeits- oder Mietverhältnisse strengere Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung auch bei (nur) nahestehenden Personen anzulegen (so etwa BFH Urteile vom 9. Oktober 2013, IX R 2/13, BStBl II 2014, 527 und vom 19. November 2014, VIII R 23/11, juris), kann bei Anhaltspunkten für einen Gestaltungsmissbrauch oder ein Scheinvertragsverhältnis durch Anwendung der §§ 41 Abs. 2, 42 AO ausreichend Rechnung getragen werden.

    (5) Im Urteil vom 19. November 2014 (VIII R 23/11, juris) hat sich aktuell der VIII. Senat des BFH - ebenfalls für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - mit dem Begriff der "nahestehenden Person" auseinandergesetzt.

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) denkbar (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638 jeweils betr. Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen).

    Rückwirkende Gehaltsvereinbarungen oder Sonderzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt (BFH-Urteile vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944; vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734; vom 10. März 1988 IV R 214/85, BFHE 153, 520, BStBl II 1988, 877; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 25. April 1989 VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495; vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353, vom 1. April 2003 I R 78, 79/02, BFH/NV 2004, 86 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638).

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84

    Anerkennung der gewinnmindernden Wirkung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
    Rückwirkende Gehaltsvereinbarungen oder Sonderzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt (BFH-Urteile vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944; vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734; vom 10. März 1988 IV R 214/85, BFHE 153, 520, BStBl II 1988, 877; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 25. April 1989 VIII R 207/84, BFH/NV 1989, 495; vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353, vom 1. April 2003 I R 78, 79/02, BFH/NV 2004, 86 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638).
  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige

  • BFH, 28.02.2008 - X B 207/07

    Keine Anwendung der 1-%-Regelung auf Fahrzeuge des Privatvermögens

  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94

    AfA-Befugnis eines Erben, der die Erbschaft unter der Bedingung der Einräumung

  • FG Niedersachsen, 14.08.2007 - 15 K 335/06

    Aufwendungen für ein der Mutter des Steuerpflichtigen überlassenes Kraftfahrzeug

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 1 K 1961/95

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses; Werbungskosten

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 20.11.2002 - X B 6/02

    Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12

    Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e.

  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

  • BFH, 23.11.1988 - X R 17/86

    Aufwendungen eines Buchhändlers für eine nicht berufsspezifische Tagung als

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 4/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende Anwendungen

  • FG Münster, 22.01.2014 - 12 K 759/13

    Aufwendungen für spirituelle Dienstleistungen

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12

    Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2547/16

    Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

    Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG denkbar (so - aus neuerer Zeit - eingehend Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

    Dem Senat liegen jedenfalls weder aussagekräftige statistische Daten noch allgemeingültige Erfahrungswerte darüber vor, dass Firmen- und Geschäftswagen ausschließlich an Vollzeitbeschäftigte im Außendienst oder erst ab einer gewissen Führungsebene oder Stellung im Betrieb auch zur privaten Nutzung überlassen zu werden pflegen (so auch das Niedersächsische FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

    Der betreffende Lohnanteil ist eben nicht variabel, sondern unabhängig von der Höhe der privat gefahrenen Kilometer (so auch das Niedersächsische FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

  • BFH, 21.12.2017 - III B 27/17

    Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin

    Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. November 2011  9 K 316/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 482) betrifft eine "ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft" sowie eine erhebliche betriebliche Nutzung des überlassenen PKW.
  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2546/16

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Überlassung eines

    Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG denkbar (so - aus neuerer Zeit - eingehend Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

    Dem Senat liegen jedenfalls weder aussagekräftige statistische Daten noch allgemeingültige Erfahrungswerte darüber vor, dass Firmen- und Geschäftswagen ausschließlich an Vollzeitbeschäftigte im Außendienst oder erst ab einer gewissen Führungsebene oder Stellung im Betrieb auch zur privaten Nutzung überlassen zu werden pflegen (so auch das Niedersächsische FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

    Der betreffende Lohnanteil ist eben nicht variabel, sondern unabhängig von der Höhe der privat gefahrenen Kilometer (so auch das Niedersächsische FG, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15, EFG 2017, 482).

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