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   FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00   

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https://dejure.org/2003,7483
FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00 (https://dejure.org/2003,7483)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2003 - 1 K 10543/00 (https://dejure.org/2003,7483)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 1 K 10543/00 (https://dejure.org/2003,7483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlehensvertrag zwischen minderjährigem Kind als Darlehensgeber und Großmutter als Darlehensnehmerin ohne Einschaltung eines Ergänzungspflegers steuerlich nicht anzuerkennen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Einschränkung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise durch das Erfordernis der Einhaltung der gesetzlichen Form

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 15
    Angehörigen; Großeltern; Kinder; Interessenidentität - Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Einschränkung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise durch das Erfordernis der Einhaltung der gesetzlichen Form

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00
    Diese sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise wird aber gerade im Falle von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch das Erfordernis der Einhaltung der gesetzlichen Form eingeschränkt (BFH Urteile vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; BStBl. II 1992, 506; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl. II 2000, 386); diese Voraussetzung für die Anerkennung von Verträgen hat gerade ihre Bedeutung in der Durchbrechung der Regelung des § 41 AO.

    Allerdings hat der BFH in jüngerer Zeit entschieden, dass ausnahmsweise vertragliche Abreden zwischen nahen Angehörigen auch dann steuerlich berücksichtigt werden könnten, wenn die zivilrechtlichen Formvorschriften nicht beachtet worden sind (Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97 a.a.O.).

  • BFH, 23.04.1992 - IV R 46/91

    Vertretung des Kindes bei Mietvertragsabschluss mit Vater

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00
    Auch wenn dessen Genehmigung der Rechtsgeschäfte gem. § 184 Abs. 1 BGB zivilrechtlich zurückwirkt, so gilt dieses nicht für das Steuerrecht (BFH Urteil vom 23. April 1992 IV R 46/91, BFHE 168, 140, BStBl. II 1992, 1024).

    Die Zulassung der Revision erfolgt nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die Frage, ob der BFH im Rahmen der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen noch an den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung vom 23. April 1992 IV R 46/91 a.a.O. festhält.

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00
    Diese sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise wird aber gerade im Falle von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch das Erfordernis der Einhaltung der gesetzlichen Form eingeschränkt (BFH Urteile vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; BStBl. II 1992, 506; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl. II 2000, 386); diese Voraussetzung für die Anerkennung von Verträgen hat gerade ihre Bedeutung in der Durchbrechung der Regelung des § 41 AO.
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85

    1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00
    Verträge zwischen nahen Angehörigen können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl. II 1991, 581).
  • FG Niedersachsen, 10.12.2009 - 1 K 141/09

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen trotz

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil im ersten Rechtsgang vom 17.12.2003 (1 K 10543/00) und den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl II 2007, 294) verwiesen.
  • FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06

    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil im ersten Rechtsgang vom 17.12.2003 (1 K 10543/00) und den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl. II 2007, 294) verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 5249/01

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und um die Besteuerung eines

    Im Unterschied zu dem BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 (VIII R 29/97, BStBl II 2000, 386) ist dem Kläger auch die Nichtbeachtung der Formvorschriften anzulasten, weil sich der Ausschluss der Mutter von der Vertretung des Sohnes und die Genehmigungsbedürftigkeit durch das Vormundschaftsgericht unmittelbar aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 2003, 1 K 10543/00, n.v.).
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