Rechtsprechung
   FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22387
FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18 (https://dejure.org/2018,22387)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 K 1020/18 (https://dejure.org/2018,22387)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 K 1020/18 (https://dejure.org/2018,22387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 155 Abs. 5 ; EStG § 31 S. 3; EStG § 64 Abs. 2
    Rückforderung von Kindergeld von der Kindesmutter; Voraussetzungen für die Hinzuziehung eines anderen Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Streit von Eltern über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bzw. vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung: Dem Einspruch stattgebender und vom hinzugezogenen anderen Elternteil das Kindergeld pauschal, ohne betragsmäßige Festlegung zurückfordernder Abhilfebescheid ...

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18
    Eine solche Rechtsverletzung des Hinzugezogenen wird nach allgemeiner Ansicht bejaht, wenn eine materiell-rechtliche Beschwer aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung der Finanzbehörde zu seinen Lasten und eine formelle Beschwer (wegen zurückgewiesener eigener Anträge im Einspruchsverfahren) vorliegen (BFH vom 29. April 2009 X R 16/06, BStBl II 2009, 732).

    Denn maßgebend für die Bindungswirkung ist nicht die äußere Form der abschließenden Entscheidung, sondern ob eine ausreichende Verfahrensbeteiligung des Hinzugezogenen im Ausgangsverfahren gewährleistet war (BFH vom 29. April 2009 X R 16/06, BStBl II 2009, 732).

  • BFH, 25.09.2001 - VI B 153/01

    Möglichkeit einer Beiladung - Beiladungsbeschluss - Beiladung eines Dritten -

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist in Fällen des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der andere Kindergeldberechtigte nicht nach § 360 Abs. 3 AO notwendig hinzuziehen oder nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen (BFH vom 15. November 2004 VIII B 240/04, BFH/NV 2005, 494; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934; vom 25. September 2001 VI B 153/01, BFH/NV 2002, 160; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).

    Vielmehr steht es im Ermessen der Finanzbehörde, ob eine Hinzuziehung nach § 174 Abs. 4 und 5 Satz 2 AO erfolgt oder eine Beiladung im gerichtlichen Verfahren beantragt wird (BFH vom 25. September 2001 VI B 153/01, BFH/NV 2002, 160).

  • BFH, 04.11.1987 - II R 167/81

    Anfechtungsklage - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Erstmalige Beschwer -

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18
    Aus dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt indessen, dass die Anfechtungsklage in Ausnahmefällen auch dann zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige durch die Einspruchsentscheidung - wie im Streitfall die Klägerin - erstmals beschwert wird (vgl. BFH vom 4. November 1987 II R 167/81, BStBl II 1988, 377).

    Die Prüfung darf also nicht auf Personen, Steuern oder Zeiträume oder ggf. bei sachverhaltsbezogenen Verwaltungsakten, wie Grunderwerbsteuer- oder Haftungsbescheiden, auf Sachverhalte ausgedehnt werden, die vom angefochtenen Verwaltungsakt nicht erfasst wurden (vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Februar 2018, § 367 AO Rn. 16; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: Februar 2018, § 367 AO Rn. 198; BFH vom 4. November 1987 II R 167/81, BStBl II 1988, 377; vom 19. Januar 1994 II R 32/90, BFH/NV 1994, 758).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht