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   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00 (https://dejure.org/2002,21690)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-140/00 (https://dejure.org/2002,21690)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-140/00 (https://dejure.org/2002,21690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fischerei - Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen - Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00
    Der Gerichtshof hat sich zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99(3) geäußert.

    Die Frage der Beweislastverteilung wurde bereits im Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 klargestellt.

    Dem Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99(15) ist zu entnehmen, dass die Kommission eine Verletzung der Verpflichtung aus Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 170/83, nämlich Modalitäten für die geeignete Nutzung der Fangquoten festzulegen, dadurch nachweisen kann, dass sie eine Wiederholung von Fällen erheblicher Überfischung darlegt.

    Vorauszuschicken ist, dass der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-333/99 die Verletzung der Verpflichtungen aus Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2241/87 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 170/83 geprüft hat(21).

    29: - Siehe nur das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3), m. w. N. 30: - Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 44), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00
    In seinem Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(12) hätte der Gerichtshof die Rüge der Kommission, welche ebenfalls eine Verletzung des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 170/83 zum Gegenstand hatte, unter Hinweis darauf zurückgewiesen, dass sich die Kommission auf das Vorbringen beschränkt hat, allein schon die Quotenüberschreitung lasse erkennen, dass die genannten Bestimmungen nicht beachtet worden seien.

    In diesem Zusammenhang hat sich der Gerichtshof ausdrücklich auf das Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(16) bezogen und betont, dass die nach letzterem Urteil detailliert aufzuführenden Tatsachen im substanziierten Vorbringen der Kommission zur Wiederholung der Überfischungsfälle bestehen.

    Es folge aus den Urteilen vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(27) und vom 31. Jänner 1991 in der Rechtssache C-244/89(28), dass die Mitgliedstaaten gehalten sind, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern, damit die Einhaltung der den Mitgliedstaaten zwecks Erhaltung der Fischereiressourcen zugeteilten Quoten sichergestellt wird.

    29: - Siehe nur das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3), m. w. N. 30: - Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 44), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00
    8: - Urteil zitiert in Fußnote 3, Randnr. 35.9: - Zitiert in Fußnote 2, Nrn. 45 ff. 10: - Siehe oben, Nrn. 32 ff. 11: - Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 61), wonach "die Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag verpflichtet [ist], das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, und ... sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen [kann]".
  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00
    29: - Siehe nur das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3), m. w. N. 30: - Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 44), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00
    Siehe auch meine Schlussanträge vom 11. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-418/00 und C-419/00 (Kommission/Frankreich, zurzeit anhängig) und vom 5. März 2002 in der Rechtssache C-454/99 (zitiert in Fußnote 2).
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