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   KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart   

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https://dejure.org/2009,5708
KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart (https://dejure.org/2009,5708)
KG, Entscheidung vom 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart (https://dejure.org/2009,5708)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart (https://dejure.org/2009,5708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für Schadensersatzansprüche wegen Kartellverstößen inÜbergangsfällen; Darlegungs- und Beweislast für die Annahme einer Kartellteilnahme; Ermittlung des wettbewerbsgemäßen Preises

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 33 Abs. 3 S. 1; ; GWB § 35 Abs. 1 S. 1

  • leinemann-partner.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für Schadensersatzansprüche wegen Kartellverstößen in Übergangsfällen; Darlegungs- und Beweislast für die Annahme einer Kartellteilnahme; Ermittlung des wettbewerbsgemäßen Preises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betonhersteller: Schadensersatz wegen Kartellabsprachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    Keine Verteidigung gegen kartellrechtliche Schadensersatzklage mit "passing-on defense”

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-shop.de PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 33 a. F. GWB; § 287 ZPO
    Kartellgeschädigte verschiedener Marktstufen sind Gesamtgläubiger (RA Franz-Rudolf Groß; GRUR-Prax 2010, 46)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Transportbetonkartell: Unternehmen haften ihren Kunden auf Schadensersatz! (IBR 2010, 569)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 235
  • NZG 2010, 420
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2004 - 6 U 183/03

    Umfang des Schadensersatzes in kartellrechtswidriger Preisabsprachen

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Hierzu liegen aus der bisherigen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - drei Entscheidungen vor: das OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2243 ff.) und das LG Mannheim (GRUR 2004, 182 ff.) sehen die Darlegungs- und Beweist beim schadensersatzbegehrenden Unternehmer der 2. Marktstufe; das LG Dortmund (WuW/E DE-R 1352 ff.) hält den in Anspruch genommenen Unternehmer der 1. Marktstufe für darlegungs- und beweispflichtig.

    Die sich vorliegend fernerhin stellende Problematik der Schadensweitergabe auf die nächste Marktstufe ist zwar rechtlicher Natur und ist in der Vergangenheit von der Rechtsprechung z.T. anders beantwortet worden als dies vorliegend durch den Senat geschieht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2243 ff.).

  • LG Berlin, 23.05.2003 - 102 O 129/02
    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Mai 2003 verkündete Urteil der Handelskammer 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 129/02 Kart - wie folgt geändert:.

    unter Abänderung des am 23. Mai 2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az. 102 O 129/02 Kart, wird die Beklagte verurteilt, an sie 1.939.387,16 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Die vorliegende Fallgestaltung ist schließlich auch nicht denjenigen Fallgestaltungen ähnlich und daher nicht mit diesen Fallgestaltungen gleichzubehandeln, in denen eine Sache, die mehreren gehört, deliktisch beschädigt wurde und in denen die Rechtsprechung eine Gesamtgläubigerschaft der geschädigten Eigentümer verneint hat (z.B. BGHZ 55, 20 [31 f.]).
  • LG Mannheim, 11.07.2003 - 7 O 326/02

    Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Beteiligung an Preiskartellen

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Hierzu liegen aus der bisherigen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - drei Entscheidungen vor: das OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2243 ff.) und das LG Mannheim (GRUR 2004, 182 ff.) sehen die Darlegungs- und Beweist beim schadensersatzbegehrenden Unternehmer der 2. Marktstufe; das LG Dortmund (WuW/E DE-R 1352 ff.) hält den in Anspruch genommenen Unternehmer der 1. Marktstufe für darlegungs- und beweispflichtig.
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Denn im Rahmen der Vorteilsausgleichung liegt die Darlegungs- und Beweislast für den Vorteil generell beim Schädiger (BGH, NJW-RR 2004, 79 [81]; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, Rdnr. 123b a.E., m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
    Der bloße Umstand, dass zwischenzeitlich die gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung ihrer diesbezüglichen Geschäftsunterlagen - möglicherweise - abgelaufen sind, ist insofern unerheblich (vgl. BGH, NJW 1995, 130, Rdnr. 21 zit. nach Juris).
  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Jedoch können die räumlich oder sachlich benachbarten Märkte in ihrer Marktstruktur (Anzahl und Bedeutung der Marktteilnehmer, Wettbewerbsintensität auf dem Markt, rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen auf dem Markt) so erhebliche Unterschiede gegenüber dem kartellbefangenen Markt aufweisen, dass die Preisentwicklung auf jenen Märkten tragfähige Rückschlüsse auf den fiktiven Wettbewerbspreis nicht zulässt (vgl. zu entsprechenden Problemen auch schon KG Berlin, U. v. 01.10.2009, 2 U 10/03 Kart Tz 74 - Transportbeton - juris).

    Dies muss schon deshalb gelten, weil die Bildung und Praktizierung des Kartells für sie im Allgemeinen und im hier vorliegenden Sachverhalt im Besonderen mit einem erheblichen tatsächlichen Aufwand verbunden ist (darauf hinweisend auch KG Berlin, 2 U 10/03 Kart Tz 74 - Transportbeton - juris).

    Diese können bei dieser Vorgehensweise ganz allgemein nicht nur den für eine Schadensschätzung vorgebrachten Anknüpfungstatsachen entgegentreten, sondern überdies die Schätzung eines zu hohen Kartellschadens dadurch verhindern, dass sie den durch das Kartell tatsächlich realisierten Preisaufschlag nachvollziehbar aufdecken (so mit Recht Kühnen, aaO. und der Sache nach bereits KG Berlin, 2 U 10/03 Kart Tz 76; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen, vgl. BGH, B. v. 08.06.2010, KZR 45/09).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Im Ausgangspunkt ist richtigerweise eine tatsächliche Vermutung für eine Kartellbetroffenheit anzunehmen, wenn das streitbefangene Geschäft nach den äußeren Umständen in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht von der kartellrechtswidrigen Verhaltenskoordinierung erfasst wird (zutreffend OLG München, Urteil v. 8. März 2018 - U 3497/16 Kart , NZKart 2018, 230, Umdruck S. 18 ff. [unter B.I.3.d)bb)] - Kartell der Schienenfreunde = Anl. BB 7 zum Schriftsatz der Klägerin v. 9.3.2018; OLG München, Urteil v. 28.6.2018 - 29 U 2644/17 Kart, NZKart 2018, 379, 380 - Weichenkartell ; LG Berlin, Urteil v. 6. August 2013 - 16 O 193/11 (Kart) , NZKart 2014, 37 = WuW/E DE-R 4456, Rz. 50 bei juris - Fahrtreppen; vgl. auch - für einen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kartell zumindest in einem bestimmten Umfang praktiziert wird - KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , Rz. 49 bei juris; KG, Urteil v. 28.6.2018 - 2 U 13/14 Kart, NZKart 2018, 376, 377 - Schienenkartell ).

    In einem solchen Fall wäre der einzelne Anbieter bereits durch die kapazitätsbedingte Nichtaufnahmefähigkeit seiner Wettbewerber vor dem Verlust von Marktanteilen bei Erhöhung seiner Preise geschützt; ein solcher (untypischer) Sachverhalt ist indes von dem sich hierauf berufenden Kartellanten darzulegen und zu beweisen (vgl. zum Ganzen KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rzn. 38 ff. bei juris - Berliner Transportbeton ; vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 31. Juli 2013 - 6 U 51/12 (Kart) , NZKart 2014, 366, Rz. 55 bei juris - Feuerwehrfahrzeuge ; Urteil v. 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2) , NZKart 2016, 595 = WuW 2017, 43, Rz. 63 bei juris - Grauzementkartell ).

    Im Zivilverfahren können die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu entnehmenden Grundsätze indes ohne Weiteres zur Begründung einer tatsächlichen Vermutung (oder eines Anscheinsbeweises) herangezogen werden (vgl. in diesem Sinne zutreffend bereits KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rz. 82 bei juris - Berliner Transportbeton ; in diesem Sinne jetzt auch BGH, Urteil v. 12. Juni 2018 - KZR 56/16 , Rz. 35 - Grauzementkartell II ).

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14

    Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung

    Dementsprechend sind auch das Kammergericht (Urteil vom 01.10.2009, 2 U 17/03 - Berliner Transportbeton, NZG 2010, 420) und das OLG Karlsruhe (Urteil vom 31.07.2013, 6 U 51/12 (Kart.) - Feuerwehrfahrzeuge, NZKart 2014, 366) davon ausgegangen, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass ein Quotenkartell zu einer Preisüberhöhung führt (vgl. auch Münchener Kommentar zum Kartellrecht-Lübbig, 2. Aufl., § 33 Rz. 99; LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2004, 13 O 55/02 - Vitaminpreise, WuW/E DE-R 1352, 1354, wonach nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass ein im Wettbewerb gefundener Preis niedriger ist als der Kartellpreis).
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Denn nach der Lebenserfahrung gilt, dass sich ein Kartell preissteigernd auswirkt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. 8 O 90/14 Kart sowie 8 O 25/16 Kart, ferner OLG Nürnberg, 1 U 2028/07; OLG Karlsruhe 6 U 51/11, 366; KG Berlin 2 U 10/03 Kart = WuW/E DE-R 2773; grundlegend LG Dortmund 13 O 55/02 Kart = WuW/E DE-R 1352).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht zunächst ein Anscheinsbeweis dafür, dass sich ein Kartell preissteigernd auswirkt bzw. dass eine wettbewerbswidrige Absprache zu einer Schädigung des Auftraggebers führt (vgl. OLG Nürnberg, Az. 1 U 2028/07, Protokoll vom 26.02.2008, dort Bl. 1969 d.A.; OLG Karlsruhe 6 U 51/11, 366; KG Berlin 2 U 10/03 Kart = WuW/E DE-R 2773; grundlegend LG Dortmund 13 O 55/02 Kart = WuW/E DE-R 1352).
  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 657/13

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

    Ein Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes kann zu der Annahme eines Anscheinsbeweises führen, wenn entweder eine Kartellteilnahme festgestellt wurde oder sich diese zumindest aus einem typischen Geschehensablauf ergibt (Kammergerichts C. vom 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart - zit. nach Juris).

    Der Anscheinsbeweis kann nur gegen den Betroffenen bestehen, gegen den der Bußgeldbescheid erlassen wurde, d.h. etwa gegen die Klägerin innerhalb eines Rechtsstreits um Schadenersatz, welches die geschädigten Unternehmen nach dem GWB führen (so auch im Fall des KG C. vom 01.10.2009, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 18/17

    Anforderungen an den Nachweis der Anwendung einer Kartellabsprache auf

    Im Zivilverfahren können die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu entnehmenden Grundsätze indes ohne Weiteres zur Begründung einer tatsächlichen Vermutung (oder eines Anscheinsbeweises) herangezogen werden (vgl. in diesem Sinne zutreffend bereits KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rz. 82 bei juris - Berliner Transportbeton ; in diesem Sinne jetzt auch BGH, Urteil v. 12. Juni 2018 - KZR 56/16 , Rz. 35 - Grauzementkartell II ).
  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 25/16

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beschaffungsvorgänge aufgrund der Preisgestaltung;

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht zunächst ein Anscheinsbeweis dafür, dass sich ein Kartell preissteigernd auswirkt bzw. dass eine wettbewerbswidrige Absprache zu einer Schädigung des Auftraggebers führt (vgl. OLG Nürnberg, Az. 1 U 2028/07, Protokoll vom 26.02.2008, dort Bl. 1969 d.A.; OLG Karlsruhe 6 U 51/11, 366; KG Berlin 2 U 10/03 Kart = WuW/E DE-R 2773; grundlegend LG Dortmund 13 O 55/02 Kart = WuW/E DE-R 1352).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 12/17
    Im Ausgangspunkt ist richtigerweise eine tatsächliche Vermutung für eine Kartellbetroffenheit anzunehmen, wenn die streitbefangenen Geschäfte nach den äußeren Umständen in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht von der kartellrechtswidrigen Verhaltenskoordinierung erfasst werden (zutreffend OLG München, Urteil v. 8. März 2018 - U 3497/16 Kart , NZKart 2018, 230, Umdruck S. 18 ff. [unter B.I.3.d)bb)] - Kartell der Schienenfreunde ; LG Berlin, Urteil v. 6. August 2013 - 16 O 193/11 (Kart) , NZKart 2014, 37 = WuW/E DE-R 4456, Rz. 50 bei juris - Fahrtreppen; vgl. auch - für einen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kartell zumindest in einem bestimmten Umfang praktiziert wird - KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , Rz. 49 bei juris).

    In einem solchen Fall wäre der einzelne Anbieter bereits durch die kapazitätsbedingte Nichtaufnahmefähigkeit seiner Wettbewerber vor dem Verlust von Marktanteilen bei Erhöhung seiner Preise geschützt; ein solcher (untypischer) Sachverhalt ist indes von dem sich hierauf berufenden Kartellanten darzulegen und zu beweisen (vgl. zum Ganzen KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rzn. 38 ff. bei juris - Berliner Transportbeton ; vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 31. Juli 2013 - 6 U 51/12 (Kart) , NZKart 2014, 366, Rz. 55 bei juris - Feuerwehrfahrzeuge ; Urteil v. 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2) , NZKart 2016, 595 = WuW 2017, 43, Rz. 63 bei juris - Grauzementkartell ).

    Im Zivilverfahren können die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu entnehmenden Grundsätze indes ohne Weiteres zur Begründung einer tatsächlichen Vermutung (oder eines Anscheinsbeweises) herangezogen werden (vgl. in diesem Sinne zutreffend bereits KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rz. 82 bei juris - Berliner Transportbeton ; in diesem Sinne jetzt auch BGH, Urteil v. 12. Juni 2018 - KZR 56/16 , Rz. 35 - Grauzementkartell II ).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 11/17
    Im Ausgangspunkt ist richtigerweise eine tatsächliche Vermutung für eine Kartellbetroffenheit anzunehmen, wenn das streitbefangene Geschäft nach den äußeren Umständen in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht von der kartellrechtswidrigen Verhaltenskoordinierung erfasst wird (zutreffend OLG München, Urteil v. 8. März 2018 - U 3497/16 Kart , NZKart 2018, 230, Umdruck S. 18 ff. [unter B.I.3.d)bb)] - Kartell der Schienenfreunde ; LG Berlin, Urteil v. 6. August 2013 - 16 O 193/11 (Kart) , NZKart 2014, 37 = WuW/E DE-R 4456, Rz. 50 bei juris - Fahrtreppen; vgl. auch - für einen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kartell zumindest in einem bestimmten Umfang praktiziert wird - KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , Rz. 49 bei juris).

    In einem solchen Fall wäre der einzelne Anbieter bereits durch die kapazitätsbedingte Nichtaufnahmefähigkeit seiner Wettbewerber vor dem Verlust von Marktanteilen bei Erhöhung seiner Preise geschützt; ein solcher (untypischer) Sachverhalt ist indes von dem sich hierauf berufenden Kartellanten darzulegen und zu beweisen (vgl. zum Ganzen KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rzn. 38 ff. bei juris - Berliner Transportbeton ; vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 31. Juli 2013 - 6 U 51/12 (Kart) , NZKart 2014, 366, Rz. 55 bei juris - Feuerwehrfahrzeuge ; Urteil v. 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2) , NZKart 2016, 595 = WuW 2017, 43, Rz. 63 bei juris - Grauzementkartell ).

    Im Zivilverfahren können die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu entnehmenden Grund-sätze indes ohne Weiteres zur Begründung einer tatsächlichen Vermutung (oder eines Anscheinsbeweises) herangezogen werden (vgl. in diesem Sinne zutreffend bereits KG Berlin, Urteil v. 1. Oktober 2009 - 2 U 10/03 Kart , WuW/E DE-R 2773, Rz. 82 bei juris - Berliner Transportbeton ; in diesem Sinne jetzt auch BGH, Urteil v. 12. Juni 2018 - KZR 56/16 , Rz. 35 - Grauzementkartell II ).

  • KG, 28.06.2018 - 2 U 13/14

    Schienenkartell - Kartellrecht: Schadensersatzanspruch nach bestandskräftigem

  • LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 464/14

    Entscheidungsform: Teilgrund- und Teilendurteil

  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 658/13

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 17/17
  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 19/17

    Anspruch auf Kartellschadensersatz dem Grunde nach

  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 19/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 2374/13

    Vereinbarung der Vergütungshöhe - Schriftform - Befristung - Ermächtigung zur

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 93/14

    Zahlung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches; Kartellabsprachen über

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 11/15
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 39/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkungen der

  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 24/16
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 310/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 11/18
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