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   KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18 - 122 Ss 114/18   

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https://dejure.org/2018,39924
KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18 - 122 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,39924)
KG, Entscheidung vom 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18 - 122 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,39924)
KG, Entscheidung vom 01. November 2018 - 3 Ws (B) 253/18 - 122 Ss 114/18 (https://dejure.org/2018,39924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs, Unzulässigkeit, rechtliches Gehör

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 46 Abs 1 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 26a Abs 1 Nr 3 Alt 1 StPO
    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren

  • bussgeldsiegen.de

    Bussgeldverfahren - rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnungsgesuch wegen Prozessverschleppung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Nach den Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 (2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01) und vom 24. Februar 2006 (2 BvR 836/04) ist im Rahmen des Ablehnungsverfahrens die Vorschrift des § 26a Abs. 1 StPO nach verfassungskonformer Auslegung nur auf solche Gesuche anzuwenden, die allein auf der Grundlage einer formellen Prüfung entschieden werden können (sog. echte Formalentscheidungen).

    Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im "Gewande der Zulässigkeitsprüfung" in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG NJW 2005, 3410; BVerfGK 7, 325; BGH NStZ 2015, 175).

    Hiervon umfasst sind Gesuche, die Handlungen des Richters beanstanden, welche nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich ohne weiteres aus der Stellung des Richters ergeben (BVerfGK 7, 325).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Nach den Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 (2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01) und vom 24. Februar 2006 (2 BvR 836/04) ist im Rahmen des Ablehnungsverfahrens die Vorschrift des § 26a Abs. 1 StPO nach verfassungskonformer Auslegung nur auf solche Gesuche anzuwenden, die allein auf der Grundlage einer formellen Prüfung entschieden werden können (sog. echte Formalentscheidungen).

    Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im "Gewande der Zulässigkeitsprüfung" in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG NJW 2005, 3410; BVerfGK 7, 325; BGH NStZ 2015, 175).

  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung dann der Fall, wenn sie sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163; BVerfGK 6, 239), also sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG NJW 2004, 151).
  • BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06

    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Gleichwohl, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Betroffenen nicht den gesetzlichen Richter - und damit auch nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör - entziehen kann (BVerfG NStZ-RR 2006, 379), ist lediglich von einer schlicht fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der §§ 26a, 27 StPO auszugehen, wenn die Ablehnungsentscheidung nach den anderen in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründen hätte abgelehnt werden können (BGH StraFo 2006, 452; KG VRS 132, 57).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Gleichwohl, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Betroffenen nicht den gesetzlichen Richter - und damit auch nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör - entziehen kann (BVerfG NStZ-RR 2006, 379), ist lediglich von einer schlicht fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der §§ 26a, 27 StPO auszugehen, wenn die Ablehnungsentscheidung nach den anderen in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründen hätte abgelehnt werden können (BGH StraFo 2006, 452; KG VRS 132, 57).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 2441/04

    Abweisung einer Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis wegen Widerrufs eines

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung dann der Fall, wenn sie sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163; BVerfGK 6, 239), also sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG NJW 2004, 151).
  • OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Auch ist anerkannt, dass bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit bedacht werden muss, dass ein anfänglicher Eindruck einer Voreingenommenheit durch das weitere Verhalten des abgelehnten Richters gestützt und verstärkt werden kann (BGH NJW 2018, 2578; StV 1988, 281; OLG München NJW 2007, 449).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens muss jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden, um das Gericht in die Lage zu versetzen, sofort die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu entscheiden (BGH NStZ 2008, 578).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Hierzu gehört auch der Anspruch des Betroffenen, dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt und in die Entscheidungsüberlegungen einbezieht (BVerfGE 11, 218; BGHSt 28, 44).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung dann der Fall, wenn sie sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163; BVerfGK 6, 239), also sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG NJW 2004, 151).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

  • BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09

    Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls;

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14

    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Rechtfertigen können die Ablehnung daher nur grobe, insbesondere objektiv willkürliche oder auf Missachtung grundlegender Verfahrensrechte von Prozessbeteiligten beruhende Verstöße gegen Verfahrensrecht (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18, juris Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 02.03.2021 - 2 Rb 5/21

    Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des Zugangs zu Unterlagen einer

    c) Die hiermit geltend gemachte Verweigerung des Zugangs zu dem Gericht nicht vorliegenden Daten und Unterlagen zum Zwecke der Überprüfung des Ergebnisses der Geschwindigkeitsmessung stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. ausführlich: KG Beschl. v. 2. April 2019, Az.: 3 Ws (B) 97/19 (juris); ferner BayObLG Beschl. v. 4. Januar 2021, Az.: 202 ObOWi 1532/20; BayObLG Beschl. v. 6. April 2020, Az.: 201 ObOWi 291/20 (juris); OLG Hamm, Beschl. v. 1. Januar 2019, Az.: III-4 RBs 377/18 (juris); KG Beschl. v. 1. November 2018, Az.: 3 Ws (B) 253/18 (juris); OLG Bamberg Beschl. v. 13. Juni 2018, Az.: 3 Ss OWi 626/18 (juris)).
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