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   KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01   

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https://dejure.org/2003,14238
KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01 (https://dejure.org/2003,14238)
KG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 5 U 161/01 (https://dejure.org/2003,14238)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 5 U 161/01 (https://dejure.org/2003,14238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Vergütung für die Zurverfügungstellung einer Romanfigur für eine Fernsehserie; Fehlen eines wirksamen Vertrages als Einwand; Verletzung von Markenrecht durch Verwendung der Romanfigur ohne entsprechenden Vertrag mit dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 23, 24, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 23; MarkenG § 14 Abs. 5
    Urheberrechtlicher Schutz für den Charakter einer literarischen Figur einer Romanserie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 867
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Dies betrifft auch die Ausgestaltung von Szenen und die Szenerie eines Romans selbst (vgl. BGH GRUR 1999, 984/987 - "Laras Tochter").
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Ein solcher setzt eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale sowie von Eigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen voraus, aus denen besonders ausgeprägte Persönlichkeiten geformt sind, die jeweils in charakteristischer Weise auftreten (BGH GRUR 1994, 191/192 - "Asterix-Persiflagen").
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Die namensmäßige Benutzung kann einen Anspruch aus § 14 Abs. 5 MarkenG nicht auslösen, da insoweit eine markenmäßige - auf die Herstellerin verweisende - Benutzung erforderlich wäre (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 438 - "BMW").
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Es ist daher zu prüfen, durch welche - die urheberrechtliche Schutzfähigkeit begründenden - objektiven Merkmale die Romangestalt "Anna Marx" geprägt ist, und danach ist durch einen Vergleich der Romane mit den Episoden zu bestimmen, in welchem Umfang urheberrechtlich schutzfähige Elemente der Vorlagen für die Gestaltung der Episoden übernommen worden sind (vgl. dazu BGH a. a. O. - "Asterix-Persiflagen"; GRUR 1981, 267/269 - "Dirlada").
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Handelt es sich lediglich um allgemeinbekannte Namen, die insoweit keinen eigentümlichen Gedankeninhalt haben, scheidet urheberrechtlicher Schutz aus (BGH GRUR 1958, 402/404 - "Lilly Marlen"; GRUR 1958, 354 - "Sherlock Holmes").
  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Der Urheber des nachgeschaffenen Werkes muss sich von der geschützten konkreten Darstellung und Gestaltung des benutzten Elements so gelöst haben, dass eine eigene Formgestaltung, eine selbstständige, individuelle Prägung erhält und das benutzte Element allenfalls als Anregung erkennbar bleibt (OLG München GRUR 1990, 674/675 - "Forsthaus Falkenau").
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Sie müssen allgemein zugänglich bleiben und können nicht durch das UrhG monopolisiert werden (vgl. BGHZ 5, 1/4 - "Hummelfiguren I"; GRUR 1981, 520/521 f. - "Fragensammlung").
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Sie müssen allgemein zugänglich bleiben und können nicht durch das UrhG monopolisiert werden (vgl. BGHZ 5, 1/4 - "Hummelfiguren I"; GRUR 1981, 520/521 f. - "Fragensammlung").
  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 48/57

    Lili Marleen

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 5 U 161/01
    Handelt es sich lediglich um allgemeinbekannte Namen, die insoweit keinen eigentümlichen Gedankeninhalt haben, scheidet urheberrechtlicher Schutz aus (BGH GRUR 1958, 402/404 - "Lilly Marlen"; GRUR 1958, 354 - "Sherlock Holmes").
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