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   KG, 07.06.1994 - 1 W 6026/93   

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KG, 07.06.1994 - 1 W 6026/93 (https://dejure.org/1994,3995)
KG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 W 6026/93 (https://dejure.org/1994,3995)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 W 6026/93 (https://dejure.org/1994,3995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 62
  • MDR 1994, 1007
  • Rpfleger 1995, 17
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    a) Rechtsprechung und Schrifttum haben dies in der Vergangenheit nahezu einhellig so gesehen (Senat, BGHZ 107, 268 ff.; BayObLGZ 1989, 4, 5; KG NJW 1995, 62 ff.; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG Rdn. 95 m.w.Nachw. zur älteren Rspr.).
  • OLG München, 15.06.2020 - 34 Wx 144/20

    Zerlegung eines Miteigentumsanteil an einem Grundstück - Teilungsvertrag

    c) Umstritten ist, ob auch im Rahmen einer bloßen Aufteilung nach § 3 WEG ein Miteigentumsanteil in mehrere selbstständige Anteile aufgespalten werden kann, die in einer Hand verbleiben und jeweils i.S.v. § 1 WEG mit Sondereigentum verbunden werden (KG NJW 1995, 62/64; LG Bochum NJW-RR 1999, 887; BeckOGK/Müller § 3 Rn. 24; Palandt/Wicke BGB 79. Aufl. WEG § 3 Rn. 2; Schneider in Riecke/Schmid WEG 5. Aufl. § 2 Rn. 17; Schöner/Stöber Rn. 2814; Timme/Munzig § 2 Rn. 18; DNotI-Gutachten DNotI-Report 2015, 169/170), oder ob dies stets eine Teilungserklärung gemäß oder analog § 8 WEG, die ggf. auch in Kombination mit einem Teilungsvertrag nach § 3 WEG abgegeben werden kann, erfordert (Bärmann/Armbrüster § 2 Rn. 12; Staudinger/Rapp § 2 Rn. 4; Weitnauer/Briesemeister § 2 Rn. 3).

    bb) Argumentativ unergiebig ist auch der Verweis im Beschwerdevorbringen darauf, dass sich im Falle des § 8 WEG anders als bei einer Vereinbarung nach § 3 WEG die Eigentumsverhältnisse am Grundstück vor Teilung genau in der ursprünglichen Form und genau in den ursprünglichen Beteiligungsverhältnissen bzw. Miteigentumsquoten fortsetzen (so auch KG NJW 1995, 62/64, in dieser Form allerdings nicht wie angeführt Palandt/Wicke § 8 Rn. 4).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Es kann dahinstehen, ob die Vorschrift ihrem Wortlaut entsprechend auch dann eingreift, wenn es - wie hier - um eine Erstveräußerung nach einer Teilung gemäß § 3 WEG geht (so Pause, NJW 1994, 501, 502), oder ob ihr Anwendungsbereich auf Teilungen gemäß § 8 WEG beschränkt werden muss (KG, NJW 1995, 62, 63 f.; Pick in Bärmann, aaO, § 61 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung einer GbR als Verwalter

    Dieser Auffassung war auch bereits das BayObLG (Wohnungseigentümer 1990, 60) gewesen, auf dessen Vorlage hin die zitierte BGH-Entscheidung ergangen ist, außerdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung das KG (WuM 1994, 499, 500) sowie das OLG Köln (Beschl. v. 12.07.1988 -16 Wx 58/88).
  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im

    Diese kann nicht allein über § 8 WEG erreicht werden, weil sich die Eigentumsverhältnisse an dem zu bildenden Sondereigentum dann entsprechend denen am Grundstück fortsetzten (KG, 1. ZS, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 1 W 6026/93 - NJW 1995, 62, 64; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8, Rdn. 7), die Schwestern also in jedem der anzulegenden Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher in Abt. I zu je ½ einzutragen wären.
  • KG, 15.03.2016 - 1 W 79/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: WEG-Beschluss über die gleichzeitige Bestellung

    Im Ausgang zu Recht hat das Grundbuchamt zugrunde gelegt, dass die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Gründen der erforderlichen Klarheit und Verantwortlichkeit nur einzelnen (natürlichen oder juristischen) Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts übertragen werden kann (BGHZ 107, 268; BGH, NJW 2006, 2189; ZMR 1990, 188; OLG Bremen, ZWE 02, 416; Senat, NJW 1995, 62; Bub in Staudinger, BGB, 2005, § 26 WEG Rdn. 66; Engelhardt in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 26 Rdn. 2).
  • LG Offenburg, 20.01.2022 - 4 OH 15/21

    Gebühren bei gleichzeitiger Begründung von Wohnungseigentum und Übertragung von

    Die entsprechende Beurkundung und grundbuchliche Umsetzung uno actu ist inzwischen wohnungseigentumsrechtlich anerkannt (vergleiche BGH, Beschluss vom 10.02.1983 - V ZB 18/82 - Juris, Rn. 12, 13; KG, Beschluss vom 07.06.1994 - 1 W 6026/93 - Juris, Rn. 12; Bärmann/Pick, WEG, 20. Aufl. 2020, Rn. 9, 10 zu § 3 WEG; Grüneberg-Wicke, BGB, 81. Aufl. 2022, Rn. 2 zu § 3 WEG).
  • AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03

    Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen

    Das mit besonderer Verantwortung verbundene Amt eines WEG-Verwalters kann auch nicht nur einer natürlichen Person, sondern auch - wie hier - einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft übertragen werden (BGH, NJW 1989, Seiten 2059 f.; KG Berlin, NJW 1995, Seiten 62 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, Seiten 1299 f.).
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