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   KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20   

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https://dejure.org/2021,4557
KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20 (https://dejure.org/2021,4557)
KG, Entscheidung vom 08.01.2021 - 21 U 1064/20 (https://dejure.org/2021,4557)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 21 U 1064/20 (https://dejure.org/2021,4557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 Abs 1 S 2 BGB
    Beschädigung von Materialien eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Unternehmers: Schadensersatzanspruch des geschädigten Bauunternehmers gegen den anderen Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitarbeiter beschädigen Fensterbänke: Kein Direktanspruch gegen den Unternehmer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschädigung fremden Materials auf Baustelle. Wer muss zahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Beschädigung von Baumaterial eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmers besteht kein vertraglicher Schadensersatzanspruch - Zwischen den Bauunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mitarbeiter beschädigen Fensterbänke: Kein Direktanspruch gegen den Unternehmer! (IBR 2021, 241)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auszugehen (BGH, Urteil vom 30. September 1969, VI ZR 254/67; Grüneberg in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 328 BGB, Rn. 31).

    Dies resultiert aber nur daraus, dass die A die Werkleistung des Klägers im Zeitpunkt der Beschädigung noch nicht abgenommen hatte und also noch der Kläger die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung der Bauteile trug (§ 644 Abs. 1 BGB), obgleich er sie bereits an die Baustelle angeliefert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1969, VI ZR 254/67).

  • BGH, 14.01.2016 - VII ZR 271/14

    Architektenhaftung für Mängel eines Industriehallenfußbodens:

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Aus diesem Grund ist sie berechtigt, im Rahmen ihres eventuellen vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegenüber der Beklagten aus § 280 Abs. 1 BGB den - aus ihrer Sicht - Schaden eines Dritten, nämlich den des Klägers geltend zu machen (sog. Drittschadensliquidation; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016, VII ZR 271/14; OLG München, Urteil vom 16. August 2011, 9 U 1027/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005, 14 U 2368/04).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Vielmehr setzt diese entweder gemäß § 31 BGB das deliktische Verhalten eines gesetzlichen Organs der Beklagten (also ihres Geschäftsführers) oder über den Wortlaut von § 31 BGB hinaus das Verhalten einer Person voraus, der "durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, sodass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentiert" (BGH, Urteil vom 14. März 2013, III ZR 296/11, BGHZ 196, 340, Rn. 12; Urteil vom 5. März 1998, III ZR 183/96, Rn. 18 jeweils m.w.N.; Ellenberger in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 31 BGB, Rn. 6; Leuschner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, 2018, § 31 BGB, Rn. 14; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, 2020, § 823 BGB, Rn. 120; sog. Repräsentantenhaftung ).
  • OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11

    Baurecht: Drittschadensliquidation des Bauherrn auf Grund Schadensverlagerung

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Aus diesem Grund ist sie berechtigt, im Rahmen ihres eventuellen vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegenüber der Beklagten aus § 280 Abs. 1 BGB den - aus ihrer Sicht - Schaden eines Dritten, nämlich den des Klägers geltend zu machen (sog. Drittschadensliquidation; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016, VII ZR 271/14; OLG München, Urteil vom 16. August 2011, 9 U 1027/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005, 14 U 2368/04).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Vielmehr setzt diese entweder gemäß § 31 BGB das deliktische Verhalten eines gesetzlichen Organs der Beklagten (also ihres Geschäftsführers) oder über den Wortlaut von § 31 BGB hinaus das Verhalten einer Person voraus, der "durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, sodass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentiert" (BGH, Urteil vom 14. März 2013, III ZR 296/11, BGHZ 196, 340, Rn. 12; Urteil vom 5. März 1998, III ZR 183/96, Rn. 18 jeweils m.w.N.; Ellenberger in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 31 BGB, Rn. 6; Leuschner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, 2018, § 31 BGB, Rn. 14; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, 2020, § 823 BGB, Rn. 120; sog. Repräsentantenhaftung ).
  • OLG Dresden, 15.11.2005 - 14 U 2368/04

    Liquidierung des Schadens eines anderen Unternehmers beim Bauvertrag

    Auszug aus KG, 08.01.2021 - 21 U 1064/20
    Aus diesem Grund ist sie berechtigt, im Rahmen ihres eventuellen vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegenüber der Beklagten aus § 280 Abs. 1 BGB den - aus ihrer Sicht - Schaden eines Dritten, nämlich den des Klägers geltend zu machen (sog. Drittschadensliquidation; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016, VII ZR 271/14; OLG München, Urteil vom 16. August 2011, 9 U 1027/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2005, 14 U 2368/04).
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