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   KG, 11.02.2022 - U 4/21 Kart   

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https://dejure.org/2022,5346
KG, 11.02.2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
KG, Entscheidung vom 11.02.2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Tipping-Gefahr

    § 18 Abs 3 GWB, § 20 Abs 3a GWB, § 33 Abs 1 GWB
    Kartell- und lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit von Rabattklauseln (List-First-Rabatt und List-All-Rabatt) für Anzeigekunden einer Internet-Immobilienplattform - Tipping-Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien; Untersagung der Gewährung von sogenannten List-First-Rabatten; Mehrseitiger Markt mit ausgeprägten Netzwerkeffekten; Kriterien zur Bestimmung einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Immobilienportale: Erstes Tipping-Urteil ist rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 856
  • MMR 2022, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Besondere formale Anforderungen werden zwar nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind; die Berufungsbegründung muss aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Insoweit reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Vielmehr muss die Berufung die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen; die Begründung muss - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil infrage zu stellen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181 m. z. w. N.).

  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Ausgangspunkt für die Marktabgrenzung ist die Sicht der Marktgegenseite, nicht die des betroffenen Unternehmens oder seiner Wettbewerber (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris).

    Nach dem sog. Bedarfsmarktkonzept gehören zu einem Markt Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfes gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), wobei im Allgemeinen die Sicht der direkten Marktgegenseite und dort wiederum die Beurteilung eines verständigen Abnehmers maßgebend ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2017 - VI-Kart 5/16 (V) - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann, NZKart 2017, 542, 547).

    Da sich die räumliche Marktabgrenzung überdies nach den tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten, die für die Marktgegenseite bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), bestimmt, sprechen für eine nationale Abgrenzung neben der Konzentration der Angebote auf inländische Immobilien Sprachbarrieren, kulturelle Besonderheiten und nationale Rahmenbedingungen, wie etwa die des Datenschutzes.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 8/06
    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Die Marktstellung eines Unternehmers wird anhand einer Ressourcenbetrachtung beurteilt, bei der die Marktanteile, die Finanzkraft, der Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten, Marktzugangsschranken oder Verflechtungen mit anderen Unternehmen maßgeblich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris; Westermann in: MüKoEuWettbR, 3. Aufl. 2020, § 20 GWB Rn. 59).

    Bei dem Marktanteil handelt es sich um ein sehr zentrales, wenn nicht gar das wichtigste Kriterium zur Bestimmung der überlegenen Marktmacht, weil es Auskunft über den Erfolg und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gibt sowie dessen wirtschaftliche Überlegenheit sowie die Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite auf seine Konkurrenten ermessen lassen (Thomas: Immenga/Mestmäcker, 6. Aufl. 2020, § 36 GWB Rn. 149; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris; vgl. auch BKartA, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - B6-132/14-2, Rn. 153 - Eventim).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Insoweit hat kein Wettbewerber Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Vielmehr sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel unter den in § 531 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zuzulassen, wobei die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen sind (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14 und OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. November 2021 - 6 U 81/21, beide zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.08.2014 - 6 U 850/14

    Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Vielmehr sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel unter den in § 531 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zuzulassen, wobei die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen sind (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14 und OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. November 2021 - 6 U 81/21, beide zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Nach dem sog. Bedarfsmarktkonzept gehören zu einem Markt Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfes gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), wobei im Allgemeinen die Sicht der direkten Marktgegenseite und dort wiederum die Beurteilung eines verständigen Abnehmers maßgebend ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2017 - VI-Kart 5/16 (V) - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann, NZKart 2017, 542, 547).
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 73/21

    Immobilien-Plattform - Anfängliche Anzeigen-Veröffentlichungsbeschränkung -

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. April 2021 - 16 O 73/21.Kart - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Dies entspricht auch der Praxis des Bundeskartellamts und der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, die die Wettbewerbsbeziehung zwischen Online-Rubrikplattformen und Print-Rubrikanzeigen übereinstimmend als Substitutionswettbewerb ansehen (vgl. BKartA, Fallbericht vom 25. Juni 2015 - B6-39/15, S. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - Kart 4/09, zitiert nach juris).
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