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   KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06   

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https://dejure.org/2006,8449
KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8449)
KG, Entscheidung vom 11.08.2006 - 11 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8449)
KG, Entscheidung vom 11. August 2006 - 11 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisungsrecht des Auftraggebers als Grundlage für einen Herausgabeanspruch gegen den Auftragnehmer; Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls für die Fälligkeit eines Herausgabeanspruchs des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen

  • Judicialis

    BGB § 271 Abs. 1 2. Fall; ; BGB § 665; ; BGB § 665 Satz 1; ; BGB § 667; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Beauftragen an wirksame Weisungen - Herausgabe von Verwaltungsakten im Wege der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Auszug aus KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06
    Fehlt es wie hier daran, richtet sich die Fälligkeit gem. § 271 Abs. 1 2. Fall BGB nach den Umständen (BGH v. 23.6.2005 - IX ZR 139/04, MDR 2006, 231 = BGHReport 2005, 1621).

    Die Beklagte selbst trägt vor, dass der Geschäftsbesorger in diesem Falle das, was er zur Ausführung seines Auftrags erhalten hat, in der Regel sofort herausgeben muss (BGH v. 23.6.2005 - IX ZR 139/04, MDR 2006, 231 = BGHReport 2005, 1621; v. 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, NJW 2005, 2928, 2929).

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06
    Die Beklagte selbst trägt vor, dass der Geschäftsbesorger in diesem Falle das, was er zur Ausführung seines Auftrags erhalten hat, in der Regel sofort herausgeben muss (BGH v. 23.6.2005 - IX ZR 139/04, MDR 2006, 231 = BGHReport 2005, 1621; v. 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, NJW 2005, 2928, 2929).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06
    Die Bindung des Beauftragten an eine wirksame Weisung besteht dabei unabhängig davon, ob der Beauftragte sie für zweckmäßig oder interessensgerecht hält (BGH v. 29.5. 1978 - II ZR 89/76, BGHZ 75, 120 = NJW 1978, 1852 [Herstatt-Urteil]).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 89/76

    Schutzpflichten der Deutschen Bundesbank im Abrechnungsverfahren - Entziehung der

    Auszug aus KG, 11.08.2006 - 11 U 18/06
    Die Bindung des Beauftragten an eine wirksame Weisung besteht dabei unabhängig davon, ob der Beauftragte sie für zweckmäßig oder interessensgerecht hält (BGH v. 29.5. 1978 - II ZR 89/76, BGHZ 75, 120 = NJW 1978, 1852 [Herstatt-Urteil]).
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