Rechtsprechung
KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Abs 3 Nr 1 S 2 VOB/B, § 648a Abs 5 BGB, § 649 BGB
VOB-Vertrag: Kündigung durch den Unternehmer nach fruchtloser Fristsetzung zur Leistung der Bauhandwerkersicherheit; Auslegung einer unwirksamen teilweisen Auftragsentziehung als Gesamtkündigung; Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers bei Verzug des Bestellers mit ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer teilweisen nicht auf einen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung bezogenen Auftragsentziehung beim VOB-Vertrag; Berechtigung des Unternehmers zur Verweigerung der Leistung wegen Uneinigkeit über einen Nachtrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer teilweisen nicht auf einen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung bezogenen Auftragsentziehung beim VOB -Vertrag; Berechtigung des Unternehmers zur Verweigerung der Leistung wegen Uneinigkeit über einen Nachtrag
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer teilweisen nicht auf einen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung bezogenen Auftragsentziehung beim VOB -Vertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachtragsforderung streitig: Vertragsdurchführung geht vor Preisgewissheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- freier-goetz.de (Kurzinformation)
Nachtragsforderung streitig: Vertragsdurchführung geht vor Preisgewissheit
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zu kurze Frist gesetzt: Kündigung (un-)wirksam!? (IBR 2017, 425)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nachtragsforderung streitig: Vertragsdurchführung geht vor Preisgewissheit! (IBR 2017, 421)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.02.2015 - 40 O 23/14
- KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3726
- NZBau 2017, 659
- NJ 2017, 325
- BauR 2017, 1582
- BauR 2017, 1677
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98
Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw. …
Auszug aus KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15
Selbst wenn eine solche Kalkulation nicht den maßgeblichen tatsächlichen Umständen der Vertragsdurchführung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79) gerecht wird, weil sie "übervorsichtig" ist und einen tatsächlich ex ante erwartbaren Gewinn außer Acht lässt, wäre dies unerheblich, weil es sich nicht zu Lasten des Bestellers, sondern allenfalls zu Lasten des Unternehmers auswirkt.Problematisch ist allein der umgekehrte Fall, in dem vor dem Hintergrund der maßgeblichen tatsächlichen Kosten der Vertragsdurchführung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79) der Kostendeckungsanteil in der Unternehmerkalkulation als zu gering und der Gewinnanteil unrealistisch hoch angesetzt wird.
- BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel …
Auszug aus KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15
Selbst wenn eine solche Kalkulation nicht den maßgeblichen tatsächlichen Umständen der Vertragsdurchführung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79) gerecht wird, weil sie "übervorsichtig" ist und einen tatsächlich ex ante erwartbaren Gewinn außer Acht lässt, wäre dies unerheblich, weil es sich nicht zu Lasten des Bestellers, sondern allenfalls zu Lasten des Unternehmers auswirkt.Problematisch ist allein der umgekehrte Fall, in dem vor dem Hintergrund der maßgeblichen tatsächlichen Kosten der Vertragsdurchführung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2016, VII ZR 314/13, Rz 23; Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79) der Kostendeckungsanteil in der Unternehmerkalkulation als zu gering und der Gewinnanteil unrealistisch hoch angesetzt wird.
- BGH, 28.07.2011 - VII ZR 45/11
Werkvertrag: Darlegung der Bemessungsgrundlage für die vermutete …
Auszug aus KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15
Ist ihm dies aber gelungen, bleibt es in einem sich anschließenden Höhenstreit gemäß den allgemeinen Regeln bei der Darlegungs- und Beweislast des Bestellers (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 45/11, Rn. 15 ff unter Verweis auf BT-Drs. 16/511, S. 17). - BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14
Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots; …
Auszug aus KG, 13.06.2017 - 21 U 24/15
Zwar geht eine Kündigung des Unternehmers aus § 648 a Abs. 5 BGB in der Tat ins Leere, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Kündigung den Vertrag bereits seinerseits wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat oder zu einer solchen Kündigung jedenfalls berechtigt gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.9.2016, VII ZR 298/14).
- KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
Bauprozess auf große Kündigungsvergütung des Bauunternehmers: Vorbehaltsurteil …
Richtig ist, dass sich der Senat in der Vergangenheit für die Lösung des Kündigungskonflikts nach der Kumulierungslösung ausgesprochen hat (Kammergericht, Urteil vom 10.1.2017, 21 U 14/16, Rz 63; Urteil vom 13.6.2017, 21 U 24/15, Rz 33). - KG, 24.01.2023 - 27 U 154/21
Verzug droht: Wann können die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten …
Solange sich der Besteller nicht objektiv in Verzug mit der Zahlung fälliger Abschlagszahlungen befindet (die natürlich auch für umstrittene Nachträge entstehen können), gilt nach Abschluss eines Bauvertrags der Grundsatz, wonach Vertragsdurchführung Vorrang vor Preisgewissheit hat (vgl. § 18 Abs. 5 VOB/B) [KG, Urteil vom 13.06.2017 - 21 U 24/15, NJW 2017, 3726-3729, Rn. 37 nach juris]. - OLG Celle, 27.02.2019 - 7 U 227/18
Teilkündigung eines VOB-Vertrags: Ein Buch mit sieben Siegeln?
Zwar kann die Auslegung der Kündigungserklärung im konkreten Einzelfall dazu führen, dass nicht die gesamte Kündigung unwirksam ist, sondern nur die Beschränkung auf bestimmte Leistungsteile, mit der Folge, dass die Kündigung als Gesamtkündigung des Vertrages zu verstehen ist (vgl. KG Berlin, Urteil vom 13.06.2017 - 21 U 24/15). - OLG Hamburg, 23.05.2023 - 4 U 124/22
Befristete Bürgschaft ist keine geeignete Bauhandwerkersicherheit!
Auch im Rahmen des § 650 f Abs. 5 Satz 1 BGB gilt, worauf auch die Klägerin hinweist, dass die Setzung einer unangemessen kurzen Frist nicht etwa bedeutungslos wäre, sondern die angemessene Frist in Gang setzt (KG, Urteil vom 13. Juni 2017, Az: 21 U 24/15, Rn. 30;… Busche, in: MünchKomm-BGB, 9. Auflage 2023, § 650 f BGB, Rn. 18).