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   KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12   

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https://dejure.org/2013,14395
KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12 (https://dejure.org/2013,14395)
KG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 24 U 127/12 (https://dejure.org/2013,14395)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 24 U 127/12 (https://dejure.org/2013,14395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 592 S 1 ZPO, § 597 Abs 2 ZPO, § 780 BGB, § 781 BGB
    Urkundenprozess: Statthaftigkeit des Urkundenprozesses; rechtliche Einordnung einer Gema-Gutschrift; Beweislastverteilung im Zusammenhang mit dem Gema-Verteilungs- und Wertungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess; Schuldrechtliche Einordnung von Gema-Gutschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des GEMA-Verteilungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veranstalter trägt die Beweislast für die Richtigkeit des der Gema eingereichten Programms

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10

    BGH verneint Entschädigungsanspruch für Scheingewinne nach dem

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ausgehend vom Wortlaut der Erklärung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere ihres Anlasses und ihres Zwecks sowie der Interessenlage beider Seiten, durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 23.11.2010 - XI ZR 26/10 - WM 2011, 257, Rdnr. 19 nach juris).

    Vielmehr erschöpft sich die Aussagekraft der Gutschrift - welche ausdrücklich zum Kontoauszug für September gehören sollte - in der schlichten Information über den aktuellen Saldo und stellt eine bloße Wissenserklärung dar, mit welcher die Klägerin über den aktuellen Stand ihres Kontos unterrichtet wird (vgl. zu einer parallelen Wertung BGH - XI ZR 26/10 - a. a. O, Rdnr. 20 nach juris).

    Etwas anderes ergibt sich nicht vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der sich die Gutschrift auf einem Girokonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis einer Bank gegenüber dem Kunden darstellt (BGH - XI ZR 26/10 - a. a. O, Rdnr. 18 nach juris m. w. N.).

    Auf andere Rechtsbeziehungen lassen sich die vorgenannten Grundsätze, die insbesondere dem Bedürfnis erhöhter Rechtssicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr dienen, indes nicht ohne weiteres übertragen (BGH - XI ZR 26/10 - a. a. O, Rdnr. 18 nach juris).

  • KG, 12.07.2011 - 5 U 142/07
    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Sie kann den Anspruchsteller vielmehr auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen, wenn sie begründete, nicht ausgeräumte Zweifel daran hat, dass die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. zu Vorstehendem BGH - Missbrauch des Verteilungsplans - a. a. O., Rdnr. 30 nach juris; BGH - Klausurerfordernis - a. a. O., Rdnr. 41 nach juris; KG, Urteil vom 03.07.2009 - 5 U 103/06 - ZUM-RD 2011, 72, Rdnr. 32 nach juris; KG, Urteil vom 12.07.2011 - 5 U 142/07 - S.11f.; Senat, Urteil vom 25.08.2010 - 24 U 95/09 - S. 8, 9 unter B 1 b).

    Eine Störung des Vertrauens der Beklagten in die Richtigkeit eingereichter Programme wiegt daher um so schwerer, wenn in einem größeren Umfang eher unbekannte eigene Werke und Werke Dritter gespielt werden, mit denen der Interpret persönlich oder wirtschaftlich verbunden ist (vgl. KG - 5 U 142/07 - a. a. O., S.12f.; vgl. auch Senat - 24 U 142/10 - a. a. O., S. 14, 15 unter B II 2 b).

  • OLG München, 15.02.2011 - 5 U 3762/10

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit der Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Die Klage ist daher - auf den in der Berufungsinstanz weiterverfolgten Klageabweisungsantrag der Beklagten hin (vgl. OLG München, Urteil vom 15.02.2011 - 5 U 3762/10 - ZIP 2012, 286, Rdnr. 37 nach juris) - unter Aufhebung (vgl. Greger, a. a. O., § 600 Rdnr. 25; OLG München, - 5 U 3762/10 - a. a. O., Rdnr. 37 nach juris) der erstinstanzlichen Entscheidung als im Urkundenprozess unstatthaft abzuweisen, § 597 Abs. 2 ZPO.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Abschnitt IV Ziffer 4 A-VPA enthält - wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (vgl. etwa das Urteil vom 25.08.2010 - 24 U 95/09 - S. 8 unter B 1 b, m. w. N. sowie auch das Urteil vom 08.02.2012 - 24 U 142/10 - S. 11, 12 unter B II 1 a) - eine Klarstellung der allgemeinen zivilprozessualen Darlegungs- und Beweisgrundsätze, denen jeder Anspruchsteller zu genügen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 41/99 - "Klausurerfordernis", GRUR 2002, 332, Rdnr. 40 nach juris).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Sie ist daher im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs auf Beteiligung am Vergütungsaufkommen zu bestehen (BGH - Missbrauch des Verteilungsplans - a. a. O., Rdnr. 22 nach juris; BGH Urteil vom 04.03.2004 - I ZR 244/01 - "Verteilung des Vergütungsaufkommens", GRUR 2004, 767, Rdnr. 21 nach juris).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Während die vorstehend genannten Regelungen vom Bundesgerichtshof für wirksam befunden worden sind, hat der Bundesgerichtshof die weiteren Regelungen in IV Ziffer 4 Abs. 3 Satz 1 A-VPA, wonach Programme, die den Namen einzelner Bezugsberechtigter auffallend häufig enthalten, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund gegeben ist, von der Verrechnung insoweit ausgeschlossen sind, als sie auf dem zu beanstandenden Tatbestand beruhen, und in IV Ziffer 4 Abs. 3 Satz 2 A-VPA, nach welcher diese Programme im Zweifel bis zur endgültigen Klärung von der Verrechnung zurückgestellt werden, als wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB nichtig angesehen (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 23/11 - "Missbrauch des Verteilungsplans", GRUR 2013, 375, Rdnrn. 11ff, 33 ff. nach juris).
  • KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06

    Beweislast und Beweismaß beim Ausschüttungsanspruch gegen die

    Auszug aus KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12
    Sie kann den Anspruchsteller vielmehr auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen, wenn sie begründete, nicht ausgeräumte Zweifel daran hat, dass die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. zu Vorstehendem BGH - Missbrauch des Verteilungsplans - a. a. O., Rdnr. 30 nach juris; BGH - Klausurerfordernis - a. a. O., Rdnr. 41 nach juris; KG, Urteil vom 03.07.2009 - 5 U 103/06 - ZUM-RD 2011, 72, Rdnr. 32 nach juris; KG, Urteil vom 12.07.2011 - 5 U 142/07 - S.11f.; Senat, Urteil vom 25.08.2010 - 24 U 95/09 - S. 8, 9 unter B 1 b).
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