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   KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18   

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https://dejure.org/2020,46422
KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18 (https://dejure.org/2020,46422)
KG, Entscheidung vom 15.10.2020 - 12 U 49/18 (https://dejure.org/2020,46422)
KG, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 12 U 49/18 (https://dejure.org/2020,46422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 34 Abs 2 S 1 GenG, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von Teilgrundstücken; Wegfall der Kausalität für Schäden bei Rücktritt des Käufers; Vorteilsausgleichung; Auslegung von Parteivortrag in der Berufungserwiderung als Anschlussberufung gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachteiligen Kaufvertrag geschlossen: Welchen Schaden muss der Vorstand ersetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2021, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • LG Berlin, 28.04.2020 - 29 O 282/16
    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Die Klägerin hat ferner in einem weiteren Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 29 O 282/16 zusätzlichen Schadensersatz in mehrfach sechsstelliger Höhe gegen die Beklagten geltend gemacht, darunter auch Kosten für die Sonderprüfung I der S....GmbH ... (im Folgenden: S.) betreffend die Vorstandstätigkeit des Beklagten zu 1) in Höhe von insgesamt 111.260,93 ?, Kosten für die Sonderprüfung II betreffend die Vorstandstätigkeit des Beklagten zu 2) in Höhe von 21.794,44 ? und Kosten in Höhe von 2.380,00 ? für das Schriftgutachten des Privatsachverständigen ... P... vom 22. August 2015, und zwar jeweils nebst Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ab Rechtshängigkeit.

    Die Beklagten halten die Klageerweiterung aufgrund der rechtskräftigen Abweisung des Anspruchs durch das am 28. April 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin zum Aktenzeichen 29 O 282/16 bereits für unzulässig und treten ihr in der Sache unter Bezugnahme auf den Berufungsvortrag entgegen.

    Die Klägerin hat sich zum Beweis dafür, dass es sich bei der Unterschrift auf der zu Gunsten des Beklagten zu 1) erteilten Einzelvollmacht im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung bei der N./L. am 7. März 2014 um die Unterschrift des Beklagten zu 2) handele, auf das vom Landgericht Berlin in dem Parallelverfahren 29 O 282/16 eingeholte Schriftgutachten des Sachverständigen Professor Dr. N. vom 19. März 2018 (Anlage 1 des Schriftsatzes vom 18. Juni 2018, Bd. II Blatt 49 der Akte) bezogen.

    Die Klageerweiterung in Höhe von 111.260,93 ? nebst Rechtshängigkeitszinsen ist aufgrund der materiellen Rechtskraft des am 28. April 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin in dem Rechtsstreit 29 O 282/16 unzulässig.

    Die Klageerweiterung in Höhe von 111.260,93 ? nebst geltend gemachter Zinsen ist aufgrund der rechtskräftigen Abweisung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Sonderprüfung I durch das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. April 2020 - Aktenzeichen 29 O 282/16 - unzulässig, § 322 Abs. 1 ZPO.

    Vorliegend hat die Klägerin in dem Parallelprozess vor dem Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 29 O 282/16 zwar umfangreiche weitere Pflichtverletzungen der Beklagten vorgetragen, den Anspruch auf Kosten der Sondervergütung I jedoch unter anderem auch mit einem Pflichtenverstoß im Zusammenhang mit dem Komplex des Verkaufs der drei nicht genutzten Teilgrundstücke in der D.-Straße, L1.-Straße und L2.-Straße begründet, wie das Landgericht im Tatbestand auf Seite 9 f. des Urteils und in den Entscheidungsgründen auf Seite 40 f. ausgeführt hat.

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Auch für die Haftung von Organmitgliedern gegenüber ihrer Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof aufgrund des Bereicherungsverbots, wonach sich die Gesellschaft nicht aufgrund eines Fehlers der Organmitglieder auf deren Kosten bereichern soll, die Grundsätze der Vorteilsausgleichung für entsprechend anwendbar erklärt (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 -, Rn. 26, 27, juris; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - II ZR 234/09 -, Rn. 34, juris).

    So lag es auch in den zuvor zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu II ZR 90/11 und II ZR 234/09.

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 90/11

    Haftung der Vorstandsmitglieder einer Hypothekenbank: Pflichtwidriges Verhalten

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Auch für die Haftung von Organmitgliedern gegenüber ihrer Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof aufgrund des Bereicherungsverbots, wonach sich die Gesellschaft nicht aufgrund eines Fehlers der Organmitglieder auf deren Kosten bereichern soll, die Grundsätze der Vorteilsausgleichung für entsprechend anwendbar erklärt (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 -, Rn. 26, 27, juris; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - II ZR 234/09 -, Rn. 34, juris).

    So lag es auch in den zuvor zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu II ZR 90/11 und II ZR 234/09.

  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 308/99

    Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe;

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Welche Pflichten dem Vorstand dabei im Einzelnen obliegen, ist danach zu bestimmen, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter für die betroffene Genossenschaft in der Lage des Vorstandsmitgliedes nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu handeln hat (BGH, Urteil vom 03.12.2001 - II ZR 308/99, NZG 2002, 195, juris Rn 9; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Juli 2020 - 7 U 26/19 -, Rn. 27, juris).

    Umgekehrt ist eine Pflichtverletzung insbesondere dann gegeben, wenn das Vorstandsmitglied gegen die in der entsprechenden Branche anerkannten Erkenntnisse und Erfahrungsgrundsätze verstößt (BGH, Urteil vom 03. Dezember 2001 - II ZR 308/99 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Bei reinen Vermögensschäden hängt zwar bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 -, BGHZ 166, 84-117, Rn. 27).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er selbst bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist, und erlangt infolgedessen einen Schadensersatzanspruch, der auf Rückabwicklung gerichtet ist (BGH, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96 -, Rn. 25 und 28, juris).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Denn die Beklagten haben sich inhaltlich nicht zu den umfangreichen Unterlagen eingelassen, weshalb das Vorbringen der Klägerin gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen ist.Unstreitiges neues Vorbringen unterliegt nicht der Schranke des § 531 Absatz 2 ZPO und ist stets in der Berufungsinstanz zuzulassen (BGH, Beschluss vom 08. Mai 2018 - XI ZR 538/17 -, Rn. 25, juris; grundlegend BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - Rn. 11 ff., juris; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 531 Rn. 20).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Soweit das materielle Recht zusammentreffende Ansprüche durch Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet, mag dies im Einzelfall bei der Bestimmung des Streitgegenstandes zu berücksichtigen sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Ein Bestreiten gemäß § 138 Abs. 4 ZPO in Bezug auf eigene Wahrnehmungen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn eine Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können; die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 -, Rn. 20, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 U 63/12 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in

    Auszug aus KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
    Denn die Beklagten haben sich inhaltlich nicht zu den umfangreichen Unterlagen eingelassen, weshalb das Vorbringen der Klägerin gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen ist.Unstreitiges neues Vorbringen unterliegt nicht der Schranke des § 531 Absatz 2 ZPO und ist stets in der Berufungsinstanz zuzulassen (BGH, Beschluss vom 08. Mai 2018 - XI ZR 538/17 -, Rn. 25, juris; grundlegend BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - Rn. 11 ff., juris; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 531 Rn. 20).
  • BGH, 21.05.2015 - VII ZR 190/14

    Architektenhaftung: Berechnung des Schadens bei Überschreitung der vereinbarten

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03

    Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 303/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens im Streit um

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BGH, 12.11.2009 - VII ZR 233/08

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz für eine große Immobilie durch Anrechnung

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 14/18

    Klage des Insolvenzverwalters: Streitgegenstand bei Geltendmachung von Ansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

  • KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08

    Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg:

  • OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96

    Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

  • BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für einen

  • OLG Brandenburg, 08.07.2020 - 7 U 26/19

    Haftung des Vorstandes einer Baugenossenschaft wegen einer Darlehensgewährung

  • OLG Naumburg, 14.02.2013 - 4 U 63/12

    Privater Rentenversicherungsvertrag: Anfechtbarkeit wegen Europarechtswidrigkeit

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 15 Wx 312/09

    Satzungsbestimmung zur Business Judgment Rule

  • BGH, 09.12.1965 - II ZR 177/63
  • BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für

  • KG, 13.02.1997 - 2 U 3326/96
  • BGH, 17.02.2003 - II ZR 187/02

    Anforderungen an die Ermächtigung zur Führung von Schadensersatzprozessen gegen

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 U 135/20

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren bei einer gemischten

    Dementsprechend ist auch anerkannt, dass eine Anschlussberufung gegen die in einer gemischten Kostengrundentscheidung nach § 91a ZPO begründete Kostenlast des Rechtsmittelbeklagten möglich ist (vgl. BGHZ 17, 392 [juris Rn. 23 ff]; KG, AG 2021, 591, 597 mwN; Jaspersen, aaO Rn. 42).
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