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   KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12   

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https://dejure.org/2012,42290
KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
KG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
KG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 17 WF 305/12 (https://dejure.org/2012,42290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 S 1 FamFG, § 58 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 2 S 2 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses des angerufenen Gerichts wegen Unzuständigkeit; Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweisung an das örtlich zuständige Familiengericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung an das örtlich zuständige Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 135
  • FamRZ 2013, 648
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    b) Bei der Unanfechtbarkeit des Beschlusses bliebe es selbst dann, wenn sich die Verweisungsentscheidung - was indessen nicht der Fall ist - als grob fehlerhaft oder gar als willkürlich erweisen sollte: Die gesetzliche Regelung ist insoweit eindeutig; die Verfahrenswirtschaftlichkeit und die Zügigkeit haben uneingeschränkt Vorrang (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - XII ZB 227/10 -, FamRZ 2011, 282 [keine selbständige Anfechtbarkeit einer Abgabeentscheidung nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG und einschränkende Auslegung des § 65 Abs. 4 FamFG bei willkürlicher Abgabe; bei juris Rz. 16ff., 19] sowie Keidel/Sternal, FamFG [17. Aufl. 2011], § 3 Rn. 41; Schulte-Bunert/Weinreich [Schöpflin], FamFG [3. Aufl. 2012], § 3 Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO [29. Aufl. 2012], § 281 Rn. 14).

    Der betreffende Beteiligte ist auch nicht rechtlos gestellt; der Bundesgerichtshof hält es - jedenfalls für das Betreuungsverfahren - für möglich, dass § 65 Abs. 4 FamFG in krassen Ausnahmefällen in verfassungskonformer Weise einschränkend ausgelegt wird und eine eventuelle Beschwerde auf eine zu Unrecht angenommene Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010, a.a.O. [bei juris Rz. 19]; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, FamRZ 2007, 1002 = BGHZ 171, 326 [bei juris Rz. 16f.]).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    Der betreffende Beteiligte ist auch nicht rechtlos gestellt; der Bundesgerichtshof hält es - jedenfalls für das Betreuungsverfahren - für möglich, dass § 65 Abs. 4 FamFG in krassen Ausnahmefällen in verfassungskonformer Weise einschränkend ausgelegt wird und eine eventuelle Beschwerde auf eine zu Unrecht angenommene Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2010, a.a.O. [bei juris Rz. 19]; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, FamRZ 2007, 1002 = BGHZ 171, 326 [bei juris Rz. 16f.]).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 101/07

    Anforderungen an das Verfahren vor Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    a) Der Senat musste den Vater vor der Verwerfung seines Rechtsmittels nicht gesondert anhören; eine Überraschungsentscheidung, der ein solcher Hinweis vorbeugen soll, liegt nämlich nicht vor, da das rechtliche Gehör - der entscheidende Gesichtspunkt, der einen derartigen Hinweis erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 -, FamRZ 2007, 1725 [bei juris Rz. 8]) - des Vaters umfassend gewahrt ist: Bereits das Familiengericht hat in dem Hinweis vom 27. August 2012 (Bl. 7f.) die Frage der Zuständigkeit ausführlich thematisiert und im angegriffenen Beschluss eigens auf dessen Unanfechtbarkeit hingewiesen; der Vater hat dies erkannt und sich mit der Frage der Statthaftigkeit in seiner Rechtsmittelschrift eingehend auseinandergesetzt.
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12
    Im Übrigen irrt der Vater, wenn er meint, ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt könne erst nach Ablauf einer gewissen Zeit des Verbleibens am neuen Ort begründet werden: Nach allgemeiner Ansicht wird bei Auflösung der Wohnung am bisherigen Ort (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 33 Wx 60/06 -, FamRZ 2006, 1562 [bei juris Rz. 16]) oder wenn der Aufenthalt am neuen Ort von vornherein auf eine längere Dauer angelegt ist, bereits unmittelbar mit der Ortsveränderung ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt begründet (vgl. Keidel/Sternal, FamFG [17. Aufl. 2011], § 3 Rn. 8; Palandt/Thorn, BGB [71. Aufl. 2012], Art. 5 EGBGB Rn. 10; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 11 Rn. 46).
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