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   KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01   

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https://dejure.org/2002,7115
KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01 (https://dejure.org/2002,7115)
KG, Entscheidung vom 19.08.2002 - 8 U 380/01 (https://dejure.org/2002,7115)
KG, Entscheidung vom 19. August 2002 - 8 U 380/01 (https://dejure.org/2002,7115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Grundsatz der Meistbegünstigung; Umfang eines Räumungs- und Herausgabeanspruches; Gesamtschuldnerschaft von Haupt- und Untermieter ; Zugang eines Telefaxschreibens; Voraussetzungen für eine ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugang eines Telefaxschreibens; Kenntniszurechnung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § ... 91 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 99; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 577 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 130; ; BGB § 242; ; BGB § 427; ; BGB § 431; ; BGB § 556 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerschaft von Hauptmieter und Untermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Faxanschluss im Briefkopf angegeben - Dann muss man sich auch um Fax-Korrespondenz kümmern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich der Empfänger nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muss (BAG NJW 1989, 606, 2213).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 130 BGB, Rn. 5; BGH u.a. NJW 1999, 1093; NJW 1983, 929).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Gegen eine gemischte Kostenentscheidung ist, soweit sie lediglich wegen der Entscheidung nach § 91 a ZPO angefochten ist, nur die sofortige Beschwerde, nicht die Berufung gegeben (BGHZ 40, 265; BGH MDR 1967, 576; BGH MDR 1991, 793).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Gegen eine gemischte Kostenentscheidung ist, soweit sie lediglich wegen der Entscheidung nach § 91 a ZPO angefochten ist, nur die sofortige Beschwerde, nicht die Berufung gegeben (BGHZ 40, 265; BGH MDR 1967, 576; BGH MDR 1991, 793).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Es genügt die Angabe, dass das Urteil voll angefochten werden soll; es reicht auch aus wenn sich das Ziel zwangsläufig aus dem Inhalt der Berufungsbegründung ergibt (BGH VersR 1982, 974; MDR 1991, 1082; MDR 1991, 1981).
  • LG Hamburg, 10.02.1978 - 11 S 230/77
    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Dem steht nicht entgegen, dass die Bestimmung des § 556 Abs. 3 BGB einen gesetzlich Schuldbeitritt regelt, durch den sich der vertragliche Herausgabeanspruch des Hauptmieters kraft Gesetzes auf den Untermieter erstreckt (Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Auflage, § 556 BGB, Rn. 23 ; LG Hamburg WuM 1980, 199).
  • BGH, 13.07.1982 - VI ZB 5/82

    Berufungsbegründung - Inhaltsanforderungen

    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Es genügt die Angabe, dass das Urteil voll angefochten werden soll; es reicht auch aus wenn sich das Ziel zwangsläufig aus dem Inhalt der Berufungsbegründung ergibt (BGH VersR 1982, 974; MDR 1991, 1082; MDR 1991, 1981).
  • AG Hamburg, 24.04.1992 - 43b C 1967/91

    Gleichheitsrecht; Geschäftsraummiete; Fristlose Kündigung; Räumungsverlangen;

    Auszug aus KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
    Daraus ergibt sich indes nicht, dass der Untermieter auch zur Rückgabe verpflichtet werden kann, insoweit er über Teile der Mietsache keinen Besitz hat (so auch AG Hamburg, DWW 1992, 245, 247 zu 2).
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