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   KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12229
KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09 (https://dejure.org/2010,12229)
KG, Entscheidung vom 23.11.2010 - 9 W 165/09 (https://dejure.org/2010,12229)
KG, Entscheidung vom 23. November 2010 - 9 W 165/09 (https://dejure.org/2010,12229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit des Widerrufs einer Anweisung gegenüber dem Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit des Widerrufs einer Anweisung gegenüber dem Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99

    Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
    Stets ist die verfahrensrechtliche Verwahrungsanweisung an den Notar im Sinne von § 54 a BeurkG von der zugrunde liegenden materiellrechtlichen Vereinbarung der Beteiligten streng zu unterscheiden (vgl. BGH NJW 2000, 1644).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 15 W 298/05

    Einseitiges Widerrufsrecht des Hinterlegers gegenüber dem Notar bei einer sog.

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
    Daneben hat sich noch das OLG Hamm mit der Anwendung des § 54 c Absatz 1 BeurkG beschäftigt, allerdings im Zusammenhang mit einer untechnischen Verwahrung zur urheberrechtlichen Prioritätsfeststellung (OLGR Hamm 2006, 174).
  • OLG Rostock, 13.07.2005 - 1 W 25/05

    Pfändung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten Grundstückskaufpreises:

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
    (vgl. hierzu OLG Rostock NotBZ 2005, 339) Hertel (Eylmann/Vaasen/Hertel, BNotO/BeurkG, 2. Auflage, § 54 c BeurkG, Rn. 7 sowie Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1862) führt eine noch vor Geltung der §§ 54 a BeurkG ergangene, unveröffentlichte Entscheidung des BGH an, die auch Renner (Armbrüster/Renner, BeurkG/DON, 5. Auflage, § 54 c Rn. 17) zitiert:.
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 15 W 309/99

    Beteiligteneigenschaft bei Hinterlegung des Kaufpreises auf einem

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
    Dem Notar ist es im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Amtspflichten bei der Ausführung eines Treuhandauftrages verwehrt, eigene Ermittlungen über die Berechtigung der gegensätzlichen Standpunkte der Beteiligten zu führen und eine streitentscheidende Rolle einzunehmen (OLG Hamm DNotZ 2000, 379).
  • LG Rostock, 27.10.2003 - 2 T 189/02

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung bei Rechtsnachfolge; Nachweis der

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 9 W 165/09
    Nach Auffassung des LG Schwerin (NotBZ 2004, 446; 2001, 231) kann in diesem Falle eine Rückzahlung nur Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der vom Verkäufer bereits erbrachten Leistungen erfolgen (vgl. hierzu von Campe NotBZ 2001, 209).
  • OLG Schleswig, 20.06.2013 - 11 U 73/12

    Notarhaftung: Umstände für eine Amtspflichtverletzung gegenüber einem

    Das ergebe sich aus der Entscheidung des Kammergerichts DnotZ 2011, 758ff.

    1.3) Soweit das Landgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Beklagte den in den Schreiben vom 26.10.2009 (Blt.44 d.A.) und 27.11.2009 (Blatt 46 d.A.) liegenden Widerruf der einseitigen Verwahrungsanweisung nicht hätte beachten dürfen, widerspricht das - entgegen der Ansicht des Beklagten - nicht der Entscheidung des Kammergerichts DNotZ 2011, 758ff.

  • LG Kiel, 01.06.2012 - 3 O 127/10

    Amtspflichtverletzung eines Notars: Widerruf einer einseitigen

    Soweit ersichtlich, ist eine eingehende Auseinandersetzung zu dieser Frage erstmals in einer jüngeren Entscheidung des Kammergerichts (DNotZ 2011, 758ff) erfolgt.
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