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   KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02   

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https://dejure.org/2003,13264
KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13264)
KG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 22 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13264)
KG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 22 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des falsa-demonstratio-Grundsatzes bei Bestellung einer Grundschuldvormerkung; Auslegung zum Zweck der Ermittlung des geänderten Vertragsinhaltes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02
    Da die Regeln über die Unschädlichkeit von Falschbezeichnungen ("falsa demonstratio") insoweit anwendbar sind (vgl. BGHZ 87, 150, 153; BayObLG, aaO.), ist dieser Fehler der notariellen Urkunde ohne Bedeutung.
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 30/83

    Zur ausreichend bestimmten Bezeichnung einer verkauften Teilfläche

    Auszug aus KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02
    Das weitere Erfordernis, dass eine Bezugnahme auf eine Zeichnung oder Skizze nur dann dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt, wenn diese mit der notariellen Urkunde verbunden ist (vgl. BayObLG, DNotZ 1985, 44, 45), ist vorliegend erfüllt, da die Skizze jedenfalls mit der in Bezug genommen Urkunde vom 22. Juli 1994 verbunden ist.
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02
    Auch insoweit entspricht der Vortrag der Klägerin, dass eine Auflassungsvormerkung die Eintragung von Belastungen dann nicht verhindern kann, wenn der Anspruch nur auf Verschaffung belasteten Eigentums gerichtet ist, der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, NJW 1999, 2276; BGH, NJW 1981, 981; OLG Hamburg, NJW-RR 1990, 1297; Staudinger-Gursky, BGB, § 883, Rn. 208; Münchkomm-Wacke, BGB, § 883, Rn. 44; Westermann, § 83 IV, 3c).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02
    Dies gilt generell bei der Auslegung und der Erforschung von Willensmängeln bei notariell beurkundeten Verträgen und insbesondere dann, wenn ein Stellvertreter aufgrund eingeräumter Vollmachten ohne eigene Willensbildung und Vorstellungen Erklärungen abgegeben hat (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 166, Rn. 7; BGH, NJW 00, 2272; BayObLG 1996, 149 ff., 152), wie dies bei der Notariatsangestellten offensichtlich der Fall war.
  • OLG Hamburg, 08.02.1990 - 6 U 231/89
    Auszug aus KG, 27.03.2003 - 22 U 3/02
    Auch insoweit entspricht der Vortrag der Klägerin, dass eine Auflassungsvormerkung die Eintragung von Belastungen dann nicht verhindern kann, wenn der Anspruch nur auf Verschaffung belasteten Eigentums gerichtet ist, der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, NJW 1999, 2276; BGH, NJW 1981, 981; OLG Hamburg, NJW-RR 1990, 1297; Staudinger-Gursky, BGB, § 883, Rn. 208; Münchkomm-Wacke, BGB, § 883, Rn. 44; Westermann, § 83 IV, 3c).
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