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   KG, 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15 - 122 Ss 45/15   

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https://dejure.org/2015,8768
KG, 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15 - 122 Ss 45/15 (https://dejure.org/2015,8768)
KG, Entscheidung vom 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15 - 122 Ss 45/15 (https://dejure.org/2015,8768)
KG, Entscheidung vom 27. März 2015 - 3 Ws (B) 148/15 - 122 Ss 45/15 (https://dejure.org/2015,8768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 80 Abs 3 S 3 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; notwendiger Vortrag bei einer Verfahrensrüge nach einem Verwerfungsurteil; Erhebung des Rügevortrags innerhalb der Antragsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung ohne Entschuldigung; Anforderungen an den notwendigen Rügevortrag einer Verfahrensrüge bei einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG; Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung ohne Entschuldigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15
    Zwar trifft es zu, dass die bedingte Einlegung von Rechtsmitteln grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BGHSt 5, 183; 25, 187; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 296 Rn. 5).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 435/53
    Auszug aus KG, 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15
    Zwar trifft es zu, dass die bedingte Einlegung von Rechtsmitteln grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BGHSt 5, 183; 25, 187; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 296 Rn. 5).
  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 45/00
    Auszug aus KG, 27.03.2015 - 3 Ws (B) 148/15
    Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber diese Bedingung in den §§ 80 Abs. 3, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 342 Abs. 2 Satz 1 StPO ausdrücklich vorgesehen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 Ws (B) 519/14 -, KG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 5 Ws (B) 45/00 - [juris]).
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