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   KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17   

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https://dejure.org/2017,73930
KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17 (https://dejure.org/2017,73930)
KG, Entscheidung vom 31.05.2017 - 3 WF 22/17 (https://dejure.org/2017,73930)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 3 WF 22/17 (https://dejure.org/2017,73930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 BeratungsG, § 26 Abs 2 BeratungsG, § 1598a Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Mutterschaftsfeststellung nach anonymer Geburt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 ; FamFG § 169
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines minderjährigen Kindes für einen Antrag auf Klärung seiner Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folge aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handele (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris; ).

    Auch hier geben die überragende Bedeutung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung, das Ausfluss des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gem. Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris) in Abwägung zum Anspruch der Mutter auf Geheimhaltung ihrer Sozialdaten als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Ausschlag zugunsten einer Offenbarungspflicht gegenüber dem Kind und seinem Interesse an der statusrechtlichen Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern (so im Verhältnis zu einem rechtlichen Vater hinsichtlich dessen dem Jugendamt dienstlich bekannt gewordener Sozialdaten: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 -, juris).

  • OLG Bremen, 06.01.1995 - 5 UF 93/94

    Anspruch eines Kindes auf Unterhalt; Anwendbarkeit des deutschen

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Zwar ist bei zunächst ungeklärter Mutterschaft neben dem Abstammungsverfahren nach § 169 FamFG auch ein Berichtigungsverfahren nach § 48 PStG zulässig (BayObLG, StAZ 1978, 37, 38; OLG Bremen, FamRZ 1995, 1291, 193), gegenüber dem Berichtigungsverfahren hat das Abstammungsverfahren jedoch den Vorteil, das eine rechtskraftfähige Feststellung der Mutter mit allgemein verbindlicher Wirkung erreicht wird, § 184 Abs. 2 FamFG (Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 2. Aufl. 2015, V-11).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Bestätigt wird das durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2016, wonach das Verfahren nach § 1598a BGB sich nur auf die sogenannte rechtsfolgenlose Klärung bestehender rechtlicher Vaterschaften bezieht, indes neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB nicht auch ein Verfahren zur isolierten, sogenannten rechtfolgenlosen, Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereit stellt (BVerfG, Urteil vom 19. April 2016 - 1 BvR 3309/13 -, juris).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Auch hier geben die überragende Bedeutung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung, das Ausfluss des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gem. Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris) in Abwägung zum Anspruch der Mutter auf Geheimhaltung ihrer Sozialdaten als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Ausschlag zugunsten einer Offenbarungspflicht gegenüber dem Kind und seinem Interesse an der statusrechtlichen Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern (so im Verhältnis zu einem rechtlichen Vater hinsichtlich dessen dem Jugendamt dienstlich bekannt gewordener Sozialdaten: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 -, juris).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Die Amtsermittlungspflicht bezieht sich dabei nicht nur auf materiell-rechtlich relevante Tatsachengrundlagen und verfahrensrechtlich relevante Tatsachen (etwa Zulässigkeit eines Antrages oder eines Rechtmittels), sondern auch auf alle sonstigen für das Verfahren und die Verfahrensgestaltung relevanten Umstände wie beispielsweise die Ermittlung von Name und Anschrift eines Beteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 473/13, MDR 2015, 518-519 = NJW 2015, 1820-1823 = ZKJ 2015, 231-235 = Jamt 2015, 267-270 = StAZ 2015, 273-275).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Auch hier geben die überragende Bedeutung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung, das Ausfluss des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gem. Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris) in Abwägung zum Anspruch der Mutter auf Geheimhaltung ihrer Sozialdaten als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Ausschlag zugunsten einer Offenbarungspflicht gegenüber dem Kind und seinem Interesse an der statusrechtlichen Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern (so im Verhältnis zu einem rechtlichen Vater hinsichtlich dessen dem Jugendamt dienstlich bekannt gewordener Sozialdaten: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15

    Abstammungssache: Zeugnisverweigerungsrecht eines Jugendamtsmitarbeiters für

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Auch hier geben die überragende Bedeutung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung, das Ausfluss des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde gem. Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89 -, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris) in Abwägung zum Anspruch der Mutter auf Geheimhaltung ihrer Sozialdaten als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Ausschlag zugunsten einer Offenbarungspflicht gegenüber dem Kind und seinem Interesse an der statusrechtlichen Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern (so im Verhältnis zu einem rechtlichen Vater hinsichtlich dessen dem Jugendamt dienstlich bekannt gewordener Sozialdaten: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 9 WF 13/15 -, juris).
  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 317/86

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17
    Das Gericht ist dabei an Vorbringen und Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden und für die Vollständigkeit der Sachverhaltsermittlung letztlich verantwortlich (OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1989, 89; Musielak/Borth/Grandel/Borth, FamFG, 5. Aufl. 2015, § 26 Rn. 5).
  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    Gegenüber dem Berichtigungsverfahren hat das Abstammungsverfahren jedoch den Vorteil, dass eine rechtskraftfähige Feststellung der rechtlichen Elternschaft mit allgemein verbindlicher Wirkung erreicht wird, § 184 Abs. 2 FamFG (KG, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 3 WF 22/17 -, juris Rn. 3; Engelhardt, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 169 Rn. 8).
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Vielmehr folgt aus dem in Abstammungssachen geltenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG), dass dem Gericht - neben dem Antragsteller - eigene Ermittlungen und Überprüfungen obliegen (KG FamRZ 2018, 1923).

    Die Amtsermittlungspflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf verfahrens- oder materiell-rechtliche Tatsachen, sondern auch auf alle sonstigen für das Verfahren und die Verfahrensgestaltung relevanten Umstände (KG FamRZ 2018, 1923 Rn. 4).

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