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   KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6614
KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08 (https://dejure.org/2008,6614)
KG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 12 U 25/08 (https://dejure.org/2008,6614)
KG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 12 U 25/08 (https://dejure.org/2008,6614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel gegen eine OHG als Inhaberin eines Hotelbetriebs; Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; mit Berufung angegriffenes Räumungsurteil; Berufungsbegründung; OHG als Beklagter; Vermögenslage der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter maßgebend; Nachteil; wirtschaftliche Existenzgefährdung ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 707 Abs. 1; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 105 Abs. 2; ; HGB § 128; ; HGB § 129 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel gegen eine OHG als Inhaberin eines Hotelbetriebs; Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung wegen Existenzgefährdung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung der Vollstreckung wegen Existenzgefährdung? (IMR 2009, 1025)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1021
  • NZM 2008, 623
  • ZMR 2008, 623
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 15.07.1970 - 2 U 10/70
    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08
    Eine wirksame nachträgliche Tilgungsbestimmung durch den Leistenden kommt allenfalls in Betracht, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, etwa indem der Leistende bei der Zahlung einen Verrechnungsvorbehalt ausdrücklich erklärt hat und der Leistungsempfänger dem jedenfalls konkludent zugestimmt hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1971, 186; Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 366 BGB, Rn. 32).

    Eine Auslegung der Vorbehaltserklärung als Verrechnungsvorbehalt scheitert schon an der erforderlichen Vereinbarung der Parteien hierzu (OLG Frankfurt, VersR 1971, 186).

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08
    In diesem Fall muss das Berufungsgericht selbst entscheiden, ohne dass darin ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 120/04

    Wirkung der Aufrechnung mit zukünftig fällig werdenden Pensionsansprüchen;

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08
    Die Anwendung der Vorschrift auf Dauerschuldverhältnisses ist problematisch (dazu Esser/Schmidt, Schuldrecht I 1, 7. Aufl. 1992, S. 256 ff.), aber möglich: Der BGH hat bei Ruhegehaltsansprüchen aus dem Versorgungszweck dieser Zahlungen eine Begrenzung der Vorauszahlungen auf sechs Monate abgeleitet (BGH, NJW-RR 2006, 1185).
  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08
    Eine Tilgungswirkung der vorzeitigen Leistungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit scheidet aus, falls sich aus dem Gesetz, aus einer Vereinbarung der Parteien oder aus dem Umständen ergibt, dass der Schuldner nicht berechtigt sein soll, die Leistung schon vor der Zeit zu erbringen (BGHZ 123, 49; auch MüKoBGB/Krüger, 5. Aufl. 2007, § 271 BGB, Rn. 5, 35).
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08
    Für die Anrechnung einer Leistung auf eine Schuld zwecks Erfüllung kommt es zunächst auf die jeweilige Tilgungsbestimmung des Schuldners an (vgl. BGH, NJW 1989, 1792).
  • LG Berlin, 29.10.2020 - 67 S 314/20

    Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung während des

    Die Kammer hatte die Räumungsvollstreckung zunächst im tenorierten Umfang einstweilen bis zum Eingang der noch nicht vorliegenden Sachakten zuzüglich eines für die Sachprüfung des beabsichtigten Rechtsmittels erforderlichen Zeitraums einzustellen, da ihr ohne die Sachakten die auch für den weitergehenden Einstellungsantrag nach §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten des Prozesskostenhilfegesuchs und des beabsichtigten Rechtsmittels noch nicht möglich ist (vgl. KG, Beschl. v. 28. Februar 2008 - 12 U 25/08, NJW-RR 2008, 1021).
  • OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    b) Gemessen hieran sind keine schwerwiegende Gründe vorgetragen, die ein besonderes Schutzinteresse ihrerseits rechtfertigen, Da der Verlust der beruflichen Existenz nicht mehr ausgeglichen werden kann, handelt es sich zwar regelmäßig um einen über die bloße in jedem Fall eintretende Vollstreckungswirkung hinausgehenden unersetzbaren Nachteil (vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2008 -12 U 25/08, NZM 2008, 623; Zöller/Herget, aäO § 707 Rn. 13).
  • LG Krefeld, 17.09.2008 - 2 O 42/07

    Anforderungen an die Verwirkung der Begleichung von Mietrückständen; Vertrauen

    Dem Vollstreckungsschutzantrag des Beklagten gemäss § 712 ZPO war nachzukommen, da eine Räumung des Mietgrundstückes eine Betriebseinstellung zur Folge hätte, was regelmäßig einen nicht zu ersetzenden Nachteil bedeutet (vgl. KG NZM 2008, 623; Zöller, ZPO, 26. Aufl. § 712 Rdn. 1; Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. Teil C Rdn. 92).
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