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   LAG Berlin, 30.01.2004 - 6 Sa 2239/03   

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https://dejure.org/2004,13578
LAG Berlin, 30.01.2004 - 6 Sa 2239/03 (https://dejure.org/2004,13578)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.01.2004 - 6 Sa 2239/03 (https://dejure.org/2004,13578)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 6 Sa 2239/03 (https://dejure.org/2004,13578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übersendung eines (noch) nicht unterschriebenen Vertragsentwurfs als Angebot zum Vertragsschluss; Konkludente Genehmigung vollmachtlosen Handelns hinsichtlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 145; BGB § 154 Abs. 2; BGB § 177
    Kein Vertragsangebot bei Übersendung eines nicht unterschriebenen Vertragsentwurfs - Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin, 30.01.2004 - 6 Sa 2239/03
    Dieses Interesse ist nicht dadurch entfallen, dass er sich gegen die vorsorgliche Kündigung der Beklagten mit einer Kündigungsschutzklage gewandt hat, weil die Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung in jenem Prozess allenfalls den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zur Zeit des Zugangs der Kündigung umfasste (dazu BAG, Urteil vom 12.6.1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 zu B II 2 der Gründe), falls man es nicht als bloß präjudizielles Rechtsverhältnis ansehen müsste (dafür Boemke RdA 1995, 211, 222 f; Weißenfels BB 1996, 1326, 1329 ff).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Berlin, 30.01.2004 - 6 Sa 2239/03
    Dieses Interesse ist nicht dadurch entfallen, dass er sich gegen die vorsorgliche Kündigung der Beklagten mit einer Kündigungsschutzklage gewandt hat, weil die Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung in jenem Prozess allenfalls den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zur Zeit des Zugangs der Kündigung umfasste (dazu BAG, Urteil vom 12.6.1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 zu B II 2 der Gründe), falls man es nicht als bloß präjudizielles Rechtsverhältnis ansehen müsste (dafür Boemke RdA 1995, 211, 222 f; Weißenfels BB 1996, 1326, 1329 ff).
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