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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15   

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https://dejure.org/2015,48433
LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15 (https://dejure.org/2015,48433)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 11 Sa 558/15 (https://dejure.org/2015,48433)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 11 Sa 558/15 (https://dejure.org/2015,48433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung einer leistungsabhängigen Tantieme in die Berechnung des Vorruhestandsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Höhe des Vorruhestandsgeldes, Auslegung eines Vorruhestandsvertrages

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung einer leistungsabhängigen Tantieme in die Berechnung des Vorruhestandsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Die Anschlussberufung ist gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO i. V. m. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG binnen der Frist zur Berufungsbeantwortung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG beim Landesarbeitsgericht eingegangen (dazu BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - AP Nr. 191 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = NZA 2012, 1223 ).

    Einer Beschwer durch das erstinstanzliche Urteil bedarf es für die Anschlussberufung nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 18, ZTR 2015, 229; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11; 10. Februar 2009 - 3 AZR 728/07 - Rn. 11).Die Klageerweiterung ist gemäß § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 ArbGG zulässig.

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss jedoch zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - AP Nr. 42 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = NZA-RR 2012, 148 ; BGH, Urteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - NJW 2001, 1204 ).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Geschäftsgrundlage sind nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss jedoch zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - AP Nr. 42 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = NZA-RR 2012, 148 ; BGH, Urteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - NJW 2001, 1204 ).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Was selbst Vertragsinhalt ist, kann damit nicht Geschäftsgrundlage sein (BAG, Urteil vom 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Einer Beschwer durch das erstinstanzliche Urteil bedarf es für die Anschlussberufung nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 18, ZTR 2015, 229; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11; 10. Februar 2009 - 3 AZR 728/07 - Rn. 11).Die Klageerweiterung ist gemäß § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 ArbGG zulässig.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - juris; BAG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - BAGE 144, 180 = AP Nr. 89 zu § 16 BetrAVG = NZA 2014, 87).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - juris; BAG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - BAGE 144, 180 = AP Nr. 89 zu § 16 BetrAVG = NZA 2014, 87).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Einer Beschwer durch das erstinstanzliche Urteil bedarf es für die Anschlussberufung nicht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 18, ZTR 2015, 229; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11; 10. Februar 2009 - 3 AZR 728/07 - Rn. 11).Die Klageerweiterung ist gemäß § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 ArbGG zulässig.
  • BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA" - zur Kostenentscheidung im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15
    Im Ergebnis führt die Klagerücknahme daher dazu, dass über sämtliche Kosten des Rechtsstreits neu zu entscheiden ist (BPatG München, Beschluss vom 03. Februar 2012 - 33 W (pat) 547/10 -, juris).
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2015 - 11 Sa 558/15 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hamburg, 30.06.2016 - 2 Sa 27/15

    Berechnungsgrundlagen für ein Vorruhestandsentgelt

    Hierzu zählen Tantiemen, Boni, Prämien, Rewards, Benefits, Akkordlöhne, Vertragslöhne, Programmlöhne, Zulagen, Provisionen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Zuwendungen, Incentives usw. Als variable Entgeltbestandteile sind insbesondere Überstundenvergütungen oder Zuschläge zum Gehalt anzusehen, die erst nach Abschluss der Entgeltabrechnung genau abgerechnet werden können (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 11 Sa 558/15 -, Rn. 308, juris).
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