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   LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16   

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https://dejure.org/2016,47518
LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16 (https://dejure.org/2016,47518)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28.09.2016 - 3 Sa 62/16 (https://dejure.org/2016,47518)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28. September 2016 - 3 Sa 62/16 (https://dejure.org/2016,47518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    §§ 64 Abs. 2 b, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 150 Abs. 2 BGB, BBiG § 12 Nr. 25, § 416 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.05.2005 begründet wurde; Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe; Begriff der betrieblichen Veranlassung zur Ablegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe; Begriff der betrieblichen Veranlassung zur Ablegung der Hafenfacharbeiterprüfung gemäß Lohngruppe V des Eingruppierungsvertrages für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14; LAG Bremen 11. Mai 2016 - 3 Sa 19/16 nicht rk).

    Aus diesem Vergleich ergibt sich klar, dass allein das Bestehen der Facharbeiterprüfung zum Hafenfacharbeiter nicht mehr genügen sollte, sondern zukünftig auf die betriebliche Veranlassung abgestellt werden sollte, also ein Einwirken auf den Willen des Arbeitnehmers, die Prüfung abzulegen (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14; LAG Bremen 11. Mai 2016 - 3 Sa 19/16 nicht rk).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    In seiner diesbezüglichen Revisionsentscheidung vom 22. Dezember 2009 (- 3 AZR 936/07 - AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) hat das Bundesarbeitsgericht eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Dagegen unterliegt der materielle Inhalt der Erklärung der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung, weil insoweit voller Beweis durch die Privaturkunde nicht erbracht wird (BGH 24. Juni 1993 - IX ZR 96/92 - ZIP 1993, 1170 mwN; 13. Juli 1979 - I ZR 153/77 - WM 1979, 1157 ; BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 -, Rn. 53, juris).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Arbeitgeberseitig veranlasst sei eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder ein Aufhebungsvertrag jedoch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuvor mitgeteilt habe, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 6; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 13 mwN, ZIP 2007, 1575 ).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Zudem handelt es sich nicht um eine neue, sondern nur die Fortführung einer Rechtsprechung jedenfalls seit 1992 (vgl. BAG 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - zu II 2 b der Gründe mwN, AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 75; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG § 112 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 75).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Es ist auch davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung der üblichen Auslegung nach dem Wortlaut Rechnung tragen wollten, da anzunehmen ist, dass die Verwendung bestimmter Termini durch die Tarifvertragsparteien im Zweifel bedeutet, dass sie in ihrer zutreffenden rechtlichen oder fachlichen Bedeutung zu verstehen sind (vgl. hierzu BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 11. November 2010 - 8 AZR 393/09 -).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Arbeitgeberseitig veranlasst sei eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder ein Aufhebungsvertrag jedoch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuvor mitgeteilt habe, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeiten mehr (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 6; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 13 mwN, ZIP 2007, 1575 ).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Dagegen unterliegt der materielle Inhalt der Erklärung der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung, weil insoweit voller Beweis durch die Privaturkunde nicht erbracht wird (BGH 24. Juni 1993 - IX ZR 96/92 - ZIP 1993, 1170 mwN; 13. Juli 1979 - I ZR 153/77 - WM 1979, 1157 ; BAG 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 -, Rn. 53, juris).
  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

    Auszug aus LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16
    Ein entsprechendes Wortverständnis hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30. August 2007 (- 17 Sa 969/07 - Rn. 56 mwN, EzB BBiG § 12 Nr. 25) zugrunde gelegt.
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 153/77

    Beweislast bei behaupteter Unrichtigkeit von Beweismitteln - Anforderungen an

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 393/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

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