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   LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17   

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LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert, unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht, Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • IWW

    § 32 RVG, § ... 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, Anl. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG, 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Beschweerdegerichts zur Abänderung der Streitwertfestsetzung von amts wegen; Streitwert einer Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 32, 42, 63 Abs. 3, 68 Abs. 1 GKG
    Streitwert, unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht, Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht; Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de

    Befugnis des Beschweerdegerichts zur Abänderung der Streitwertfestsetzung von amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Das Beschwerdegericht kann auch bei unzulässigem, aber grundsätzlich statthaftem Rechtsmittel gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG die Streitwertfestsetzung der Vorinstanz von Amts wegen abändern (ebenso OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09; Hamburgisches OVG 04.04.2014 - 2 So 14/14; a. A. OLG MÜnchen 21.07.1997 - 15 W 738/97).

    Das Rechtsmittelgericht wird ermächtigt, darüber zu wachen, dass die staatlichen Gerichtsgebühren in der nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes maßgeblichen, d.h. einer dem jeweiligen Streitgegenstand angemessenen Höhe erhoben werden und ggf. korrigierend einzugreifen (OLG Celle 16.07.2009 - 2 W 188/09, JurBüro 2010, 88; Hamburgisches OVG 04.04.2014 - 2 So 14/14, juris, beide mwN).

  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesarbeitsgericht darüber hinausgehend für Feststellungsklagen auf wiederkehrende Leistungen iSv. § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (idF des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 05.05.2004 [BGBl. I S. 718]) im Bereich der betrieblichen Altersversorgung insgesamt auf einen Abschlag verzichtet, sofern Ansprüche und nicht lediglich Anwartschaften in Rede stehen (BAG 22.09.2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris).
  • ArbG Essen, 15.03.2017 - 6 Ca 290/17

    Keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    4 Ta 131/17 6 Ca 290/17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 1 E 684/11

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Eine (nähere) Prüfung von Amts wegen wird regelmäßig in all jenen Fällen nicht veranlasst sein, in denen auf den ersten Blick nichts für eine unangemessene Streitwertfestsetzung spricht (vgl. OVG Münster, 02.08.2011 - 1 E 684/11, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1994 - 3 O 50/93

    Rechtsmittelausschluß nach § 37 Abs. 2 VermG; Streitwertentscheidung; Änderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Ob das öffentliche Interesse entfällt, wenn der Gesetzgeber durch einen Rechtsmittelausschluss für bestimmte Arten von Verfahren zum Ausdruck gebracht hat, dass in diesen Verfahren eine Überprüfung der Streitwerte nicht in Betracht kommen soll (so OVG Greifswald 09.02.1994 - 3 O 50/93, MDR 1995, 425), kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 18.04.2024 - 6 WF 42/24

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung Erledigung eines einstweiligen

    Letztere Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn das Beschwerdegericht nicht in der Sache selbst entscheidet, weil das Rechtsmittel unzulässig ist (OLG Braunschweig BeckRS 2022, 11871; VGH München BeckRS 2021, 16392; LAG Düsseldorf AGS 2017, 412; OLG Celle AGS 2010, 143; OVG Hamburg NVwZ-RR 2014, 704; Schneider/Dürbeck Gebühren Familiensachen § 5 Rn. 69).
  • OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

    Denn eine Prüfung und ihr folgend Abänderung des Streitwertes von Amts wegen ist nicht nur dann veranlasst, wenn auf den "ersten Blick" eine unangemessene Streitwertfestsetzung vorliegt (so Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 5; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

    Schließlich kann gegen die Sperrwirkung der unzulässigen Streitwertbeschwerde für die Korrektur des Streitwertes von Amts wegen nicht eingewandt werden, dass für die in § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG enthaltene Variante, wonach das Rechtsmittelgericht dann zur Änderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen befugt ist, wenn das Verfahren "wegen der Entscheidung über den Streitwert ... in der Rechtsmittelinstanz schwebt", kein Anwendungsbereich bliebe (so Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Nach Auffassung des Senats besteht für das Rechtsmittelgericht keine Änderungsmöglichkeit von Amts wegen, wenn es über eine unzulässige Streitwertbeschwerde zu entscheiden hat (vgl. BeckOK KostR/Jäckel, 26. Ed. 1.6.2019, GKG § 63 Rn. 27; BDZ/Dörndorfer, 4. Aufl. 2019, GKG § 63 Rn. 10; Gerold/Schmidt/Mayer, 23. Aufl. 2017, RVG § 32 Rn. 77, 78; OVG Hamburg, Beschluss vom 7.12.2009 - 5 So 192/09 = NVwZ-RR 2010, 501, 502; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.02.1994 - 3 O 50/93 - zu § 25 GKG a.F. = VIZ 1995, 47; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 15 W 738/97 -, Rn. 5 zu § 25 GKG a.F., juris; a.A.: LAG Düsseldorf Beschl. v. 4.4.2017 - 4 Ta 131/17, BeckRS 2017, 115459, Rn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.7.2010 - 8 OA 117/10 = NVwZ-RR 2010, 904 Rn. 2; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, GKG § 63 Rn. 95).
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