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   LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21   

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LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21 (https://dejure.org/2021,19190)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21 (https://dejure.org/2021,19190)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 3 TaBV 18/21 (https://dejure.org/2021,19190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 100 ArbGG
    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Sperrwirkung einer normativ gültigen Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 77 Abs. 3 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 100 Abs. 1 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 100 ArbGG, § 98 ArbGG, § 1 Abs. 2, § 3 MiLoG, § 313 Abs. 1 BGB, § 100 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Sperrwirkung einer normativ gültigen Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 100 ArbGG
    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Sperrwirkung einer normativ gültigen Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100
    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ gültigen Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100
    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ gültigen Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

    Die erkennende Beschwerdekammer teilt im Grundsatz die vorherrschend vertretene Ansicht, dass eine abschließende Regelung in einer normativ geltenden Betriebsvereinbarung eine Ablösung durch Spruch der Einigungsstelle hindert (vgl. LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 56).

  • LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Noch weitergehender wird darüber hinaus teilweise vertreten, dass sogar generell dann, wenn eine Partei aufgrund nachträglicher Entwicklungen eine Neuregelung durchsetzen wolle und kein Fall rechtsmissbräuchlichen Vorgehens gegeben sei, eine die bisherige und noch geltende Betriebsvereinbarung ablösende Nachfolgeregelung über die Anrufung der Einigungsstelle und deren Spruch erreicht werden könne (LAG Köln vom 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06, juris, Rz. 48; GK-BetrVG/Jacobs, 11. Auflage, § 76 Rn. 74; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06, juris, Rz. 32).

    Damit kann sie sich auf die unter anderem in der Entscheidung des LAG Köln vom 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06 vertretene Rechtsansicht berufen.

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Lediglich die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts selbst wird nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG vom 24.01.2017 - 1 AZR 772/14, juris, Rz. 37; BAG vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13, juris, Rz. 15; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, juris, Rz. 15 ff. mwN; Richardi, BetrVG, 16. Auflage, § 87 Rn. 776).

    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, juris, Rz. 15; BAG vom 23.03.2010 - 1 ABR 82/08, juris, Rz. 13).

  • LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Im Anschluss an eine Entscheidung des LAG Köln vom 06.09.2005 (4 TaBV 41/05) hat das Arbeitsgericht vielmehr die Ansicht vertreten, dass eine Betriebsvereinbarung auch durch Spruch der Einigungsstelle abgelöst werden könne, wenn sie noch nicht gekündigt bzw. jedenfalls noch normativ gültig sei.

    Nach einer nicht nur vereinzelt vertretenen Gegenansicht ist eine solche Sperrwirkung nicht gegeben in Fällen der Störung oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (LAG Köln vom 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08, juris, Rz. 37; Hess. LAG vom 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08, juris, Rz. 19; LAG Köln vom 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05, juris, Rz. 7 ff.).

  • LAG Köln, 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Liegt eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht vor und ist in der Instanzrechtsprechung und/oder der Literatur zwar eine vorherrschende, jedoch nicht unumstrittene Rechtsansicht zu einer mitbestimmungsrechtlichen Streitfrage festzustellen, kann auch dann, wenn nach dieser vorherrschenden Ansicht kein Mitbestimmungsrecht besteht, nicht von der offensichtlichen Unzuständigkeit einer gleichwohl zu dieser Streitfrage beantragten Einigungsstelle ausgegangen werden (LAG Köln vom 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14, juris, Rz. 16; ErfK/Koch, 21. Auflage, § 100 ArbGG Rn. 3 m.w.N.), es sei denn, die abweichende, das Mitbestimmungsrecht bejahende Ansicht wäre auf den ersten Blick erkennbar unhaltbar, also schlicht abwegig.

    Vor diesem Hintergrund kann eine offensichtliche Unzuständigkeit einer mit dem Ziel der Ablösung einer aktuell noch normativ geltenden Betriebsvereinbarung beantragten Einigungsstelle nicht angenommen werden (ebenso LAG Köln vom 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14, juris, Rz. 18 f.).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Lediglich die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts selbst wird nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG vom 24.01.2017 - 1 AZR 772/14, juris, Rz. 37; BAG vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13, juris, Rz. 15; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, juris, Rz. 15 ff. mwN; Richardi, BetrVG, 16. Auflage, § 87 Rn. 776).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Lediglich die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts selbst wird nicht vom Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG vom 24.01.2017 - 1 AZR 772/14, juris, Rz. 37; BAG vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13, juris, Rz. 15; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, juris, Rz. 15 ff. mwN; Richardi, BetrVG, 16. Auflage, § 87 Rn. 776).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21
    Entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 2.) unterscheidet sich der vorliegende Fall auch durchaus erheblich von dem der Entscheidung des BAG vom 30.10.2001 (1 ABR 8/01) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 445/03

    Verlegung der Feiertagsruhezeit - MTV gewerbliche Arbeitnehmer der bayerischen

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

  • LAG Köln, 05.03.2009 - 13 TaBV 97/08

    Einigungsstellenspruch; Wirksamkeit; Arbeitszeiterfassung; ÜT-Mitarbeiter

  • LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

  • LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im

  • LAG Hessen, 14.06.2005 - 4 TaBV 54/05

    Bildung - Einigungsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 9 TaBV 6/08

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG -

  • LAG Köln, 07.04.2016 - 12 TaBV 86/15

    Einsetzung; Einigungsstelle; Gesamtbetriebsrat; Betriebsvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 1 TaBV 61/13

    Einigungsstelle zur Regelung einer Sonntagsöffnung im Einzelhandel bei

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18

    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

  • LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • LAG Hessen, 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15

    Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet es dem Betriebsrat auch

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 25; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 26; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 29; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a., juris, Rz. 24; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14, juris, Rz. 113; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).

    "Gefestigt" in diesem Sinne ist selbst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann nicht, wenn es sich lediglich um eine vereinzelte, schon einige Zeit zurückliegende Entscheidung handelt, die beachtliche Kritik erfahren hat (so bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 30; LAG Hamm vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18, juris, Rz. 9).

    Liegt eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (noch) nicht vor und ist in der Instanzrechtsprechung und/oder der Literatur zwar eine vorherrschende, jedoch nicht unumstrittene Rechtsansicht zu einer mitbestimmungsrechtlichen Streitfrage festzustellen, kann auch dann, wenn nach dieser vorherrschenden Ansicht kein Mitbestimmungsrecht besteht, nicht von der offensichtlichen Unzuständigkeit einer gleichwohl zu dieser Streitfrage beantragten Einigungsstelle ausgegangen werden (LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 30; LAG L. vom 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14, juris, Rz. 16; ErfK/Koch, 21. Auflage, § 100 ArbGG Rn. 3 m.w.N.), es sei denn, die abweichende, das Mitbestimmungsrecht bejahende Ansicht wäre auf den ersten Blick erkennbar unhaltbar, also schlicht abwegig.

    In allen anderen Fällen hat die Einigungsstelle in eigener Kompetenz ihre Zuständigkeit zu prüfen und - bei unverändert ausbleibender Einigung der Betriebsparteien - ggfs. hierüber zu entscheiden, so dass nachfolgend hierzu der reguläre Rechtsweg außerhalb des Eilverfahrens nach § 100 ArbGG eröffnet ist (LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 30).

    Die erkennende Beschwerdekammer teilt im Grundsatz die vorherrschend vertretene Ansicht, dass eine abschließende Regelung in einer normativ geltenden Betriebsvereinbarung eine Ablösung durch Spruch der Einigungsstelle hindert (vgl. bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 41; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 56).

    All dies spricht in der Sache für eine Sperrwirkung normativ geltender Betriebsvereinbarungen gegenüber einer Ablösung durch Spruch der Einigungsstelle (so schon LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 41).

    Vor diesem Hintergrund kann eine offensichtliche Unzuständigkeit einer mit dem Ziel der Ablösung einer aktuell noch normativ geltenden Betriebsvereinbarung beantragten Einigungsstelle nicht angenommen werden (ebenso LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 42; LAG L. vom 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14, juris, Rz. 18 f.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2022 - 2 TaBV 8/22

    Einigungsstelle - Einsetzung - Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-VKA -

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21 - Rn. 29 m.w.N., juris).(Rn.34).

    In allen anderen Fällen hat die Einigungsstelle in eigener Kompetenz ihre Zuständigkeit zu prüfen und - bei unverändert ausbleibender Einigung der Betriebsparteien - ggf. hierüber zu entscheiden, so dass nachfolgend hierzu der reguläre Rechtsweg außerhalb des Eilverfahrens nach § 100 ArbGG eröffnet ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21 - Rn. 30, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betriebsvereinbarung nicht gekündigt oder für unwirksam erklärt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 18. November 2008 - 9 TaBV 6/08 - Rn. 46; LAG Köln 05. März 2009 - 13 TaBV 97/08 - Rn. 37; vgl. LAG Düsseldorf 9. September 1977 - 8 TaBV 27/77 - LS, aA: LAG Düsseldorf 29. Juni 2021 - 3 TaBV 18/21 - Rn. 42, jeweils zitiert nach juris).
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