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   LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13   

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https://dejure.org/2013,14191
LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13 (https://dejure.org/2013,14191)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13 (https://dejure.org/2013,14191)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 12 TaBV 49/13 (https://dejure.org/2013,14191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichte

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 9 Abs. 5, 11 Abs. 4, 89 Abs. 3, 98 Abs. 2 ArbGG, §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO
    Frist zur Beschwerdebegründung im Verfahren gemäß § 98 ArbGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichte - Frist zur Einlegung und Begründung - zur lückenhaften Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Nürnberg, 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10

    Einigungsstelle - Einsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    3.Die Frist zur Begründung der Beschwerde kann auch im Verfahren gemäß § 98 ArbGG einmal verlängert werden (Anschluss an LAG Nürnberg 17.10.2010 - 7 TaBV 32/10, juris).

    Dies bedeutet, dass auch die Begründung innerhalb der Frist von zwei Wochen zu erfolgen hat, mithin insgesamt nur zwei Wochen zur Verfügung stehen (Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl. 2011, § 98 Rn. 65; Germelmann, ArbGG 7. Auf. 2009, § 98 Rn. 38; ohne weiteres z.B. LAG Nürnberg 17.06.2010 - 7 TaBV 32/10, juris Rn. 16).

    Sollte der betroffene Beteiligte sich erst sehr spät an den Prozessbevollmächtigten wenden, so dass innerhalb der Frist trotz des besonderen Beschleunigungsgebots eine ordnungsgemäße Anfertigung der Begründung nicht mehr möglich ist, ist dies ohne weiteres dadurch lösbar, dass eine Verlängerung der Frist für die Begründung der Beschwerde beantragt wird, was auch im Verfahren gemäß § 98 ArbGG zulässig ist (LAG Nürnberg 17.06.2010 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    Die Rechtsmittelbelehrung muss sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf die Einlegung, nicht auch auf die Begründung des Rechtsmittels erstrecken (BAG 05.02.2004 - 8 AZR 112/03, NZA 2004, 540 Rn. 44; BAG 04.06.2003 - 10 AZR 586/02, AP Nr. 2 zu § 209 InsO Rn. 23).

    Frist und Form der Begründung müssen dann von diesem beachtet werden (BAG 05.02.2004 a.a.O. Rn. 44).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    Die Rechtsmittelbelehrung muss sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf die Einlegung, nicht auch auf die Begründung des Rechtsmittels erstrecken (BAG 05.02.2004 - 8 AZR 112/03, NZA 2004, 540 Rn. 44; BAG 04.06.2003 - 10 AZR 586/02, AP Nr. 2 zu § 209 InsO Rn. 23).

    Dies folgt schon aus dem eindeutigen Wortlauts des § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, der sich nur auf die Fristen für die Einlegung des Rechtsmittels, nicht aber dessen Begründung bezieht (vgl. BAG 04.06.2003 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    Die Vorschriften gelten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gleichermaßen (BAG 08.05.2008 - 1 ABR 56/06, NZA 2008, 726 Rn. 14).
  • BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    Ihre Einhaltung muss der Rechtsanwalt selbst sicherstellen, indem er den Fristablauf selbst ermittelt (BAG 27.09.1995 - 4 AZN 473/95, NZA 1996, 555 Rn. 11).
  • BAG, 17.10.2012 - 3 AZR 633/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13
    Werden einem Rechtsanwalt die Handakten zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift vorgelegt, hat er neben der Prüfung der Rechtsmittelfrist auch die ordnungsgemäße Notierung der zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (BAG 17.10.2012 - 3 AZR 633/12, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LAG Köln, 03.08.2017 - 9 TaBV 63/17

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren über die Besetzung einer

    Anderer Auffassung nach soll eine Fristverlängerung hingegen möglich sein (etwa Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 TaBV 32/10 -, Rn. 17, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 TaBV 1/12 -, Rn. 26, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 12 TaBV 49/13 -, Rn. 4, juris; GK-ArbGG/Schleusener, § 100 Rn. 49; ErfK/Koch ArbGG § 100 Rn. 7, beck-online).
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