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LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, Art 5 Abs 1 GG
Außerordentliche Kündigung - Meinungsäußerung - Einzelfallabwägung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sozialpädagogin wegen einer Meinungsäußerung in einer E-Mail
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen Meinungsäußerung in E-Mail
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung wegen einer Meinungsäußerung in einer E-Mail
- rechtsportal.de
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sozialpädagogin wegen einer Meinungsäußerung in einer E-Mail
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.08.2016 - 17 Ca 248/16
- LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16
- BAG, 31.05.2017 - 2 AZN 358/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auszug aus LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16
Auf diese Weise lässt sich ein wirksamer Schutz der grundrechtlichen Meinungsfreiheit gewährleisten (BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 m.w.N., juris). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - m.w.N., juris). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16
Die Klägerin hat gegen die Beklagte angesichts der Unwirksamkeit der Kündigung nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.2.1985 - GS 1/84, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätzen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Sozialpädagogin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens. - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus LAG Hamburg, 22.02.2017 - 3 Sa 81/16
Einer besonderen Vereinbarung bedarf es insoweit nicht (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08 m.w.N., juris).