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   LAG Hamm, 04.12.2014 - 16 SaGa 41/14   

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https://dejure.org/2014,68563
LAG Hamm, 04.12.2014 - 16 SaGa 41/14 (https://dejure.org/2014,68563)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2014 - 16 SaGa 41/14 (https://dejure.org/2014,68563)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 16 SaGa 41/14 (https://dejure.org/2014,68563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940; ZPO § 894; BGB § 611
    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Umwandlung eines beamtenrechtlich geprägten Arbeitsverhältnisses in ein Ruhestandsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2014 - 16 SaGa 41/14
    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Versetzung des Klägers in den Ruhestand angesichts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.01.2015 vorliegen können, kann einer möglicherweise abzugebenden Willenserklärung der Beklagten Rückwirkung beigemessen werden, da es auf den Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung ankommt (BAG vom 26.07.2012, 6 AZR 52/11, juris, s. auch NZA-RR 2013, 217).
  • LAG Hamm, 30.04.2015 - 17 Sa 177/15

    Auslegung eines Vergleichs betreffend eine außerordentliche verhaltensbedingte

    Die unter dem Aktenzeichen 16 SaGa 41/14 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geführte Berufung war erfolglos.

    Während bei Beamten die Zurruhesetzung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG durch einen Verwaltungsakt des Dienstherrn erfolgt, erfordert die Zurruhesetzung eines angestellten Lehrers, auf dessen privatrechtlich ausgestaltetes Arbeitsverhältnis kraft Vereinbarung die Grundsätze anwendbar sind, die allgemein für entsprechende hauptamtliche Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen maßgebend sind, die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers (LAG Hamm 04.12.2014 - 16 SaGa 41/14).

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