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   LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10   

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LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10 (https://dejure.org/2011,13175)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10 (https://dejure.org/2011,13175)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2011 - 6 Sa 2023/10 (https://dejure.org/2011,13175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründete Kündigungsschutzklage wegen Unwirksamkeit der Kündigung mangels vorheriger Anhörung des Betriebsrates; Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Unterrichtung des Betriebsrats zur ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Unterrichtung des Betriebsrats zur Herausnahme aus der Sozialauswahl; grob fehlerhafte Sozialauswahl bei vorsätzlichem Abweichen von Auswahlrichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Dies verlangt nicht nur darzulegen, dass sich die Altersstruktur überhaupt in nennenswertem Ausmaß nachteilig verändern würde, sondern auch aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich dadurch - beispielsweise im Hinblick auf die Verwirklichung des Betriebszwecks - ergäben (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - zur Problematik des Inhalts der Darlegungslast des Arbeitgebers).

    Die Schwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSchG (vgl. dazu BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08) wird insoweit nicht erreicht.

    Der Arbeitgeber bindet sich über die Bewertung der Sozialindikatoren nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Bewertung und Gewichtung der sozialen Auswahlrichtlinien (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).

    Die Selbstbindung durch Schaffung eines Auswahlsystems ist vielmehr normativ begründet (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. a) KSchG; § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG), durch § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG nicht beschränkt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach §§ 1 Abs. 5 KSchG, 112 BetrVG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Würde das Anhörungserfordernis verneint, führte dies in einer derartigen Gestaltung zu der abzulehnenden Folge, dass die Vermutung der Betriebsbedingtheit und der für den Arbeitgeber gemilderte Prüfungsmaßstab innerhalb der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entfielen, es aber dennoch keiner Anhörung des Betriebsrats bedürfte (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so lässt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, dass auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der Interessenausgleich sieht neben dem Punktesystem keine individuelle Abschlussprüfung vor, muss dies nicht (BAG 09. November 2006 - 2 AZR 812/05) und dürfte dies wegen der Beschränkung der Sozialauswahl auf die vier gesetzlich benannten Sozialindikatoren auch nicht (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06).

    Die Auflistung der Sozialindikatoren ist abschließend (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der Bewertung der Auswahlfehler als grob fehlerhaft steht nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07; BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 405/06) zur Unmaßgeblichkeit von marginalen Fehlern entgegen.

    Insoweit auftretende "fahrlässige" Fehler in dem gesamten Auswahlverfahren dürfen nur nicht zu einem grob fehlerhaften Auswahlergebnis führen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der Arbeitgeber bindet sich über die Bewertung der Sozialindikatoren nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Bewertung und Gewichtung der sozialen Auswahlrichtlinien (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).

    Die Selbstbindung durch Schaffung eines Auswahlsystems ist vielmehr normativ begründet (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. a) KSchG; § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG), durch § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG nicht beschränkt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Allerdings kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten auf die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit unter Umständen einzelvertraglich (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04) oder tarifvertraglich (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01) vereinbart werden.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Allerdings kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten auf die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit unter Umständen einzelvertraglich (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04) oder tarifvertraglich (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01) vereinbart werden.
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der Interessenausgleich sieht neben dem Punktesystem keine individuelle Abschlussprüfung vor, muss dies nicht (BAG 09. November 2006 - 2 AZR 812/05) und dürfte dies wegen der Beschränkung der Sozialauswahl auf die vier gesetzlich benannten Sozialindikatoren auch nicht (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der von den Betriebsparteien zu beachtende Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02) verlangt, dass alle in eine Vergleichsgruppe einbezogenen Arbeitnehmer nach den gleichen Bewertungsgrundsätzen (hier: Auswahlrichtlinie nach Nr. 11. 4. Interessenausgleich) behandelt werden.
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
    Der Bewertung der Auswahlfehler als grob fehlerhaft steht nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07; BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 405/06) zur Unmaßgeblichkeit von marginalen Fehlern entgegen.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 653/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

  • LAG Hamm, 09.11.2012 - 18 Sa 1095/12

    Rechtsmissbräuchliche Sozialauswahl

    Auswahlrichtlinien sind Betriebsvereinbarungen, die nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG im einzelnen Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend gelten; der Arbeitgeber bindet sich an die Bewertung und Gewichtung der Sozialkriterien in der Auswahlrichtlinie (LAG Hamm, Urteil vom 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10).

    Die Modifizierung des Schemas nur für den Einzelfall führte zudem zu einem Verstoß gegen die Pflicht zur Gleichbehandlung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die von dem Betriebsparteien zu beachten ist (LAG Hamm, Urteil vom 04.05.2011 - 2 Sa 1975/10, Urteil vom 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10).

  • LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 1975/10

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei vorsätzlicher Abweichung von Auswahlrichtlinie

    Aus dem folgt, dass bereits aufgrund der bewussten Abweichung des Beklagten von den verbindlichen Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl anzunehmen war (vgl. dazu auch: LAG Hamm, Urteil vom 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10).
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