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   LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08   

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https://dejure.org/2008,6317
LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08 (https://dejure.org/2008,6317)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08 (https://dejure.org/2008,6317)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2008 - 14 SaGa 41/08 (https://dejure.org/2008,6317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, TransparenkontrolleUnklarheitenregel, Verbindlichkeit, Wettbewerbsverbot, Zusage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 74 Abs. 2 HGB
    Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, TransparenkontrolleUnklarheitenregel, Verbindlichkeit, Wettbewerbsverbot, Zusage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Unterlassungsklage wegen nachvertraglichen Wettbewerbs bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot; Anwendung der Unklarheitenregelung auf vertragliche Wettbewerbsverbote

  • kanzlei.biz

    Karenzentschädigungen in AGB

  • Judicialis

    HGB § 74 Abs. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Karenzentschädigungen in AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 74 Abs. 2; BGB § 305c Abs. 2
    Unbegründete Unterlassungsklage wegen nachvertraglichen Wettbewerbs bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot; Anwendung der Unklarheitenregelung auf vertragliche Wettbewerbsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Baumaschinen -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, AGB-Kontrolle, Inhaltskontrolle, Kontrollfähigkeit, Unklarheitenregel, Transparenz, Transparenzkontrolle, Verbindlichkeit, Zusage, Arbeitsvertrag

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08
    Zwar ist es zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wirksames Wettbewerbsverbot vereinbart wird, wenn zwar ausdrücklich keine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots zugesagt wird, die Parteien aber in der Vertragsbestimmung vereinbart haben, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten (vgl. BAG, 28. Juni 2006, 10 AZR 407/05, AP HGB § 74 Nr. 80).

    Wenn nicht besondere Umstände zu einer anderen Auslegung zwingen, ist anzunehmen, dass die Parteien eine rechtswirksame Wettbewerbsabrede treffen wollen und mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB die Zahlung von Karenzentschädigung in gesetzlicher Mindesthöhe verabreden (vgl. BAG, 28. Juni 2006, a.a.O).

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 110/88

    Karenzentschädigung bei Gewinnbeteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08
    Dies gilt für die Höhe der zugesagten Karenzentschädigung auch dann, wenn in der Vereinbarung nur "die Hälfte der zuletzt behaltenen Monatsbezüge" zugesagt wird und im Übrigen die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten sollen (vgl. BAG, 9. Januar 1990, 3 AZR 110/88, AP HGB § 74 Nr. 59).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2002 - 8 Sa 1151/02
    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08
    Wenn danach in der letzten Nummer der Regelungen zum Wettbewerbsverbot bestimmt wird, dass im Übrigen die §§ 74 bis 75 c HGB Anwendung finden sollen, legt schon der Wortlaut nahe, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur gelten sollen, soweit zuvor keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind (vgl. auch LAG Düsseldorf, 10. Dezember 2002, 8 Sa 1151/02, NZA-RR 2003, S. 570 ).
  • LAG Hamm, 23.03.2010 - 14 SaGa 68/09

    Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei unklarer

    Anders als in dem von der erkennenden Kammer des Berufungsgerichts entschiedenen Fall (25. November 2008, 14 SaGa 41/08, juris) wird dem Wortlaut der Bestimmung nach zwar nicht auf den Durchschnitt der letzten zwölf Monate für die Berechnung Karenzentschädigung abgestellt.

    Wenn danach in der vorletzten Nummer der Wettbewerbsvereinbarung bestimmt wird, dass im Übrigen die §§ 74 - 75 c HGB Anwendung finden sollen, legt schon der Wortlaut nahe, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur dann Anwendung finden, soweit zuvor keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde (vgl. BAG, 4. Juni 1985, 3 AZR 265/83, AP HGB § 74 Nr. 50; LAG Hamm, 25. November 2008, a.a.O.; LAG Düsseldorf, 10. Dezember 2002, 8 Sa 1151/02, NZA 2003, 570, ).

    (vgl. LAG Hamm, 25 November 2008, 14 SaGa 41/08, juris; 4. November 2008, 14 Sa 818/08, juris).

  • LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09

    Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete

    a) Das von der Klägerin für eine Vielzahl von Wettbewerbsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern vorformulierte Wettbewerbsverbot in Nr. 1 WBV 2002 ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB), welche unabhängig davon, ob es sich bei dem Wettbewerbsverbot um eine Bestimmung handelt, durch die eine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung vereinbart wurde oder nicht, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB einer Kontrolle auf die Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unterliegt (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, 14 Sa 818/08, juris; 25. November 2008, 14 SaGa 41/08, juris; LAG Baden-Württemberg, 30. Januar 2008, 10 Sa 60/07, NZA-RR 2008, 508; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 5. Auflage, 2009, Rn. 233d).
  • LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19

    Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung

    Diese Vorschrift ist gem. § 307 Abs. 3 S. 2 BGB auch auf Wettbewerbsverbote anwendbar (LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09, Urteil vom 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08; Bauer/Diller, a.a.O., Rdnr. 357).
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