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   LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07   

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LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07 (https://dejure.org/2007,7128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07 (https://dejure.org/2007,7128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. April 2007 - 4 TaBV 39/07 (https://dejure.org/2007,7128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 98 ArbGG, § 76 BetrVG, § 85 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 84 Abs 1 S 1 BetrVG
    (Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85 Abs 2 S 1 BetrVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Bestellung einer Einigungsstelle über die Beschwerde eines Arbeitnehmers betreffend eines Rechtsanspruchs; Ansprüche der Betriebsratsmitglieder auf Arbeitsbefreiung zur Durchführung ihrer Aufgaben und auf betriebsübliche Vergütung i.S.v. § 37 Abs. 2 - 4 ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 85; ; BetrVG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einigungsstelle über Beschwerde des Arbeitnehmers zu Rechtsansprüchen - Rechtsanspruch des Betriebsratsmitgliedes auf Arbeitsbefreiung und betriebsübliche Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Zwar können Beschwerden über Mobbing und ähnliche Vorwürfe ein geeigneter Gegenstand für eine Einigungsstelle gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG sein (vgl. BAG 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu B 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 2 b).

  • LAG Hessen, 08.12.1992 - 4 TaBV 103/92

    Einigungsstelle: Bildung - Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Zwar können Beschwerden über Mobbing und ähnliche Vorwürfe ein geeigneter Gegenstand für eine Einigungsstelle gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG sein (vgl. BAG 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu B 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 2 b).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95

    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    § 37 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat unabhängig vom Willen des Arbeitgebers eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Freistellungen (BAG 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - BAGE 83/234, zu B II 2 a).
  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98

    Benachteiligungsverbot bei Mitgliedern des Betriebsrats - Gewährung von

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Diese sollen so gestellt werden, als ob sie unbelastet von Betriebsratsaufgaben im Betrieb weiter gearbeitet hätten (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 - n.v., zu II 1).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (vgl. nur Hess. LAG 01. August 2006 - 4 TaBV 111/06 - NZA-RR 2007/199, zu II 2 a, m.w.N.).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).
  • LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Gleichbehandlungsgebot bei Gehaltserhöhungen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07
    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Sinn und Zweck der Einigungsstelle ist es nämlich nicht, vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG, Beschluss vom 28.06.1984, aaO.; LAG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2007, 4 TaBV 39/07 bei juris Rdnr. 24 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 16.05.2017 - 4 TaBV 75/17

    Die die Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden

    Dass diese Regelung bereits die Zuständigkeit der Einigungsstelle und nicht allein die Ersetzungswirkung eines eventuellen Spruchs der Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erfasst, ist inzwischen gesicherte Erkenntnis und damit offensichtlich ( Hess. LAG 03. April 2007 - 4 TaBV 39/07 - AuR 2008/77 L, zu II 3 a, mit näherer Begründung und m. w. N. ).
  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Dass diese Regelung bereits die Zuständigkeit der Einigungsstelle und nicht allein die Ersetzungswirkung eines eventuellen Spruchs der Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erfasst, ist inzwischen allerdings gesicherte Erkenntnis und damit offensichtlich (Hess. LAG 03. April 2007 - 4 TaBV 39/07 - AuR 2008/77 L, zu II 3 a, mit näherer Begründung und weiteren Nachweisen) .

    Insoweit handelt es sich um Rechtsansprüche im weiteren Sinn, die nur schwer justiziabel sind und mit denen regelmäßig auch nicht justiziable Regelungsfragen angesprochen werden, die nicht Gegenstand von Rechtsansprüchen werden können und die im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens nicht selten innerbetrieblich sinnvoller geregelt und geschlichtet werden können als im Rahmen eines Rechtsstreits (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1); 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; 03. April 2007 a. a. O., zu II 3 b; ähnlich LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; LAG Sachsen 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 - Juris, zu 4 c, d) .

  • LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14

    Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Sinn und Zweck der Einigungsstelle ist es nicht, vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG, Beschluss vom 28.06.1984, aaO.; LAG Frankfurt,Beschluss vom 03.04.2007, 4 TaBV 39/07 bei juris Rdnr. 24 m.w.N.).
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