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   LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22   

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LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22 (https://dejure.org/2023,30857)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2023 - 11 Sa 294/22 (https://dejure.org/2023,30857)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - 11 Sa 294/22 (https://dejure.org/2023,30857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 305 Abs. 1 S 1; § 306 Abs. 3; § 307 Abs. 1 S 1; § 358 Abs. 3; § 359 Abs. 1 S 1; § 488 Abs. 1 S 2; § 812 Abs. 1 Alt 2; § 818 Abs. 2; BGB, § 12 Abs. 2 Nr. 1; § 14 Abs. 1 Nr. 3; § 26 aF BBiG

  • IWW
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Soweit den Interessen des Vertragspartners angemessen Rechnung getragen wird, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 34 mwN., NZA 2009, 434, 438).

    In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - aaO. mwN.).

    Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob die Vertragspartner mit Abschluss des Schulungsvertrages schon in einem Arbeitsverhältnis standen oder ob ein solches erst nach Abschluss der Schulung begründet werden soll (BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 36, aaO.).

  • LAG Hessen, 02.07.2020 - 11 Sa 875/19

    Rückforderung eines Darlehens im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 10. November 2021 verkündetes Urteil, 9 Ca 135/21, stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung der Berufungskammer vom 2. Juli 2020 (Az. 11 Sa 875/19) Bezug genommen.

    b) Der Schulungsvertrag zwischen dem Kläger und der A und der zu diesem Schulungsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag sind als einheitliches Rechtsgeschäft bzw. als einheitlicher Vertrag einer AGB-Kontrolle zu unterziehen (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2020 - 11 Sa 875/19 - Rn. 69 ff., juris).

    (d) Die mit der Berufung hiergegen, bzw. gegen die Entscheidung der Berufungskammer vom 2. Juli 2020 - 11 Sa 875/19 - vorgebrachten Gründe rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Der rechtliche Grund besteht in der - mit Ausnahme der Kostenbeteiligung - wirksamen Schulungsvereinbarung (vgl. ausführlich BAG Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 33 ff., AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 306 Abs. 3 BGB kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB in Betracht (vgl. hierzu BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 46 aaO).

  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10

    Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Ein sog. "Einheitlichkeitswille" (BGH 30. März 2011 - VIII ZR 94/10 - Rn. 24, NJW 2011, 2874) liegt vor, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist, die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte also miteinander stehen und fallen sollen.

    Legen die Parteien ihre vertraglichen Absprachen in mehreren selbständigen Verträgen nieder, spricht dies gegen einen rechtlichen Zusammenhang, ohne den Willen, ein einheitliches Rechtsgeschäft zu begründen, auszuschließen (vgl. BGH 30. März 2011 - VIII ZR 94/10 - Rn. 24, aaO.).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen bereits das äußere Erscheinungsbild und der Umstand, dass diese außer den persönlichen Daten des Klägers keine individuellen Besonderheiten aufweisen, eine tatsächliche Vermutung (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 15, AP Nr. 50 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Der Zweck der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB würde unterlaufen, wenn der Klauselverwender einen vertraglich vereinbarten Rückzahlungsanspruch infolge einer unangemessen benachteiligenden Vertragsgestaltung verlieren, anschließend aber über den Bereicherungsausgleich das nach §§ 305 ff. BGB missbilligte Ziel erreichen würde (BAG Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 28).
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Art, Gegenstand, Zweck und besondere Eigenarten des jeweiligen Geschäfts sind zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 18. März 2008 - 9 AZR 186/07- Rn. 19, AP Nr. 12 zu § 310 BGB).
  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15

    Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Ein einheitliches Rechtsgeschäft kann - bei einem dahingehenden Parteiwillen - auch in den Fällen vorliegen, in denen einzelne Rechtsgeschäfte in mehreren Urkunden niedergelegt sind und unterschiedlichen Geschäftstypen angehören (BGH 22. September 2016 - III ZR 427/15 - Rn. 18, NJW 2016, 3525).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

    Auszug aus LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
    Nachträgliche Gesetzesänderungen können keine Änderungen des Prüfungsmaßstabs mehr bewirken (BGH Urteil vom 4. Februar 2009 - VIII ZR 66/08 - Rn. 15 mwN., NJW 2009, 1491).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 24.09.2002 - 5 AZB 12/02

    Umschulungsverhältnis - Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BAG, 27.09.2006 - 5 AZB 33/06

    Rechtsweg

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 144/91

    Beurkundungserfordernis eines Treuhandvertrags, der mit dem

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

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