Rechtsprechung
LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 83/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Absatz 4 BetrVG
Nach § 14 Absatz 4 BetrVG muss ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Befinden sich die Bewerberliste und die Stützunterschriften auf mehreren Blättern, muss eindeutig sein erkennbar sein, dass diese ... - IWW
§ 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 14 Abs. 4 BetrVG, § 92 Abs. 1 S. 3, § 85 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 14 Abs. 4
Anforderungen an einen Wahlvorschlag der Arbeitnehmer zur Betriebsratswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Anforderungen an Vorschlagsliste und zulässige elektronische Stimmauszählung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anforderungen an Vorschlagsliste und zulässige elektronische Stimmauszählung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahlen: Kopierte Vorschlagsliste und elektronische Stimmauszählung zulässig
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Elektronische Stimmabgabe ist verboten, Stimmenzählen erlaubt
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - 7 BVGa 236/18
- LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 83/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04
Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen
Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 83/18
Dies kann sich nicht nur aus einer körperlich festen Verbindung der Blätter ergeben, sondern auch aus sonstigen, den Schriftstücken anhaftenden Merkmalen, z.B. der Wiedergabe des Kennworts auf den einzelnen Blättern (Bundesarbeitsgericht 25. Mai 2005 -7 ABR 39/04- Rn. 13, 14). - LAG Schleswig-Holstein, 09.01.2017 - 3 TaBVGa 3/16
Betriebsratswahl, Vorschlagsliste, Wahlvorstand, Zulassung, Ungültigkeit, …
Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2018 - 16 TaBVGa 83/18
Dementsprechend kann auch eine Vervielfältigung der Vorschlagsliste erfolgen und auf mehreren Wahlvorschlagsexemplaren Unterschriften gesammelt werden, wenn die verschiedenen Wahlvorschlagsexemplare nur sämtliche Bewerber inhaltlich übereinstimmend aufführen (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 9. Januar 2017 -3 TaBVGa 3/16- Rn. 79).