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   LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20   

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https://dejure.org/2020,34278
LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20 (https://dejure.org/2020,34278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.08.2020 - 2 Sa 119/20 (https://dejure.org/2020,34278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. August 2020 - 2 Sa 119/20 (https://dejure.org/2020,34278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    § 1 KSchG
    Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Kein eigener Betriebsbegriff im KSchG Dringende betriebliche Gründe zur sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 26 Ca 3842/19

    Einzelfallentscheidung zum räümlichen Geltungsbereich des

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Dezember 2019, Az. 26 Ca 3842/19, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 zum Aktenzeichen 26 Ca 3842/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019, Az. 26 Ca 3842/19, ist zulässig.

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Diese in § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b, S. 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG, Urteil v. 26. März 2015 - 2 AZR 417/14, NZA 2015, 1083 Rz. 26 m.w.N.).

    Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG, Urteil v. 26. März 2015 - 2 AZR 417/14, NZA 2015, 1083 Rz. 27 m.w.N.).

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Die Vorschrift des § 611 a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG, Urteil v. 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18, NZA 2019, 1411 Rz. 13 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Ein Handeln zugleich im fremden und im eigenen Namen ist rechtlich möglich und hindert nicht die Zurechnung zum Vertretenen (s BGH, Urteil v. 15. Juli 2009 - VIII ZR 307/08, NJW 2009, 3506).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Eine Eingliederung in einen Betrieb setzt keine Mindestanwesenheitszeiten in diesem Betrieb voraus (s. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17, NZA-RR 2018, 298 Rz. 45).Unerheblich für eine Eingliederung in einen Betrieb ist es außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG, Beschluss v. 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18, NZA 2019, 1288 Rz. 23).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Entsprechend der Unterscheidung zwischen "Betrieb" und "Unternehmen" in § 1 Abs. 1 KSchG ist der Betriebsbegriff auch in § 23 Abs. 1 KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (BAG, Urteil v. 2. März 2017 - 2 AZR 427/16, NZA 2017, 859 Rn. 15 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Auszug aus LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
    Eine Eingliederung in einen Betrieb setzt keine Mindestanwesenheitszeiten in diesem Betrieb voraus (s. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17, NZA-RR 2018, 298 Rz. 45).Unerheblich für eine Eingliederung in einen Betrieb ist es außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG, Beschluss v. 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18, NZA 2019, 1288 Rz. 23).
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