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   LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19   

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https://dejure.org/2019,11072
LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19 (https://dejure.org/2019,11072)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.03.2019 - 9 Ta 16/19 (https://dejure.org/2019,11072)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. März 2019 - 9 Ta 16/19 (https://dejure.org/2019,11072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Mitarbeiterbeteiligungsprogramm; Belegschaftsaktie; Einziehung; Erbfall

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei mit dem Arbeitsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19
    a) Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris; BAG, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 -, Rn. 5, juris).

    Dabei kommt der Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris).

    5.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch maßgeblich von der seitens der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, bei der es um die Zahlung einer Abfindung für Gesellschaftsanteile nach Austritt aus einer Kommanditgesellschaft sowie restliche Einlagen für den Kommanditanteil ging und in dem es den unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem Gesellschaftsvertrag und einem Arbeitsverhältnis verneint hat (BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn 14, juris).

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19
    4.) Der Bejahung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den streitgegenständlichen Ansprüchen und dem Arbeitsverhältnis zwischen Herrn Dr. V und der Beklagten widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der über die Rückabtretung eines im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms übertragenen Geschäftsanteils entschieden hat, ohne die Frage des Rechtswegs überhaupt zu thematisieren (BGH, Urteil vom 19. September 2005 - II ZR 342/03 -, BGHZ 164, 107-116).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19
    Maßgeblich ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312-317, BVerwGE 74, 368-373, Rn. 10).
  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19
    a) Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris; BAG, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 -, Rn. 5, juris).
  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 3 Ca 4777/18

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts i.R.d. Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19
    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs feststellenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2019 - 3 Ca 4777/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Ta 398/19

    Für einen Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf eine

    Der Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (LAG Köln 7. März 2019 - 9 Ta 16/19- Juris) .
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