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   LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28952
LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16 (https://dejure.org/2017,28952)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16 (https://dejure.org/2017,28952)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. August 2017 - 7 Sa 1073/16 (https://dejure.org/2017,28952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsort für die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückgabe ihm überlassener Schlüssel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kanzleischlüssel; Rückgabepflicht; Bringschuld; Holschuld; Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Erfüllungsort für die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückgabe ihm überlassener Schlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rückgabe des Büroschlüssels: Hol- oder Bringschuld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsort für die Rückgabe von Arbeitsmitteln (hier: Kanzleischlüssel) ist der Arbeitsort

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 10 Sa 1809/12

    Keine Pflicht zur Abgabe des Dienstwagens im Betrieb während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16
    In diesem Zusammenhang verweist die Beklagte auf eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 10.01.2013, 10 Sa 1809/12.

    cc.              Dagegen ist die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 10.01.2013, 10 Sa 1809/12, auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen, weil sie einen in wesentlicher Hinsicht anders gelagerten Sachverhalt   betraf.

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16
    Dies gilt insbesondere auch für das Arbeitsverhältnis: Leistungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ist regelmäßig der Ort der Arbeitsstätte (BAG, DB 2004, 2483; BAG, DB 1983, 395; Palandt/Grüneberg, BGB, § 269 Rdnr. 14).
  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 301/03

    Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16
    Dies gilt insbesondere auch für das Arbeitsverhältnis: Leistungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ist regelmäßig der Ort der Arbeitsstätte (BAG, DB 2004, 2483; BAG, DB 1983, 395; Palandt/Grüneberg, BGB, § 269 Rdnr. 14).
  • LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 13 Sa 423/03

    Anspruch auf Schadensersatz; Mitwirkungshandlung des Gläubiges bei einer

    Auszug aus LAG Köln, 10.08.2017 - 7 Sa 1073/16
    Auch daraus ergibt sich, dass Leistungsort für die Rückgabe von Arbeitsmitteln der Ort ist, an welchem der Arbeitnehmer gewöhnlich zu arbeiten hatte, so dass es sich insoweit um eine Bringschuld handelt (LAG Niedersachsen vom 04.11.2003, 13 Sa 423/03, juris Rdnr. 31).
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