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   LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15   

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https://dejure.org/2016,21852
LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15 (https://dejure.org/2016,21852)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.03.2016 - 9 Sa 728/15 (https://dejure.org/2016,21852)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. März 2016 - 9 Sa 728/15 (https://dejure.org/2016,21852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 2 Abs. 5a, Halbs. 2 BetrAVG, § ... 263 ZPO, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 5a BetrAVG, § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung, § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung, § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VAG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 7 Abs. 2
    Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15
    1.) Der gesetzliche Insolvenzschutz nach § 7 Abs. 2 BetrAVG knüpft nicht an die Zusage des früheren Arbeitgebers, sondern an gesetzliche Vorschriften an (BAG, Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 -, BAGE 78, 279-288, Rn. 19).

    Der Beklagte erhält nur dadurch eine klare Grundlage für die Berechnung seiner Verpflichtungen (vgl. BAG, Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 -, BAGE 78, 279-288, Rn. 23 zum Insolvenzschutz bei volldynamischen Versorgungszusagen).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15
    Bei der Berechnung des Teilanspruchs bleiben Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen für die Leistung der betrieblichen Altersversorgung außer Betracht, soweit sie nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eintreten (BAG, Urteil vom 04. April 2000- 3 AZR 458/98 -, Rn. 33, juris).

    Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass bereits beim Ausscheiden des Arbeitnehmers bzw. bei Eintritt des Sicherungsfalles der Umfang der Versorgungsanwartschaft und der zu erwartenden Insolvenzsicherung endgültig feststeht (BAG, Urteil vom04. April 2000 - 3 AZR 458/98 -, Rn. 34, juris).

  • ArbG Köln, 22.04.2015 - 13 Ca 9966/14

    Verzinsung des Besitzstandskapitalbetrages aus der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.04.2015 - 13 Ca 9966/14 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.04.2015, zugegangen am 09.06.2015, Az. 13 Ca 9966/14 aufzuheben und festzustellen, dass der Beklagte ihm gegenüber verpflichtet ist, eine Verzinsung seines Besitzstandskapitalbetrages aus der betrieblichen Altersversorgung (B AV) der B GmbH & Co. KG in Höhe von 2, 75 % p.a., hilfsweise in Höhe des jeweiligen Garantiezinssatzes, seit dem Sicherungsfall zu gewähren.

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15
    Die Sachdienlichkeit ist im Allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 -, Rn. 34, juris).
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. März 2016 - 9 Sa 728/15 - wird zurückgewiesen.
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