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   LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11   

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https://dejure.org/2013,38730
LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2013,38730)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2013,38730)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. März 2013 - 7 Sa 1456/11 (https://dejure.org/2013,38730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 4; BetrVG § 87 Abs. 1
    Bezahlung von Zeiten der Arbeitsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 4 Sa 1183/11
    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Der Arbeitnehmer, der zu dem vom Arbeitgeber festgelegten Schichtbeginn zur Arbeit erscheint, bietet zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Weise seine Arbeit für die Dauer des Schichtbeginns tatsächlich an (LAG Köln vom 24.08.2012, 4 Sa 1183/11).

    Eine Gegenmeinung vertritt dagegen die Auffassung, dass von einer gesetzlichen Ruhepause im Sinne des § 4 S. 1 ArbZG nur die Rede sein könne, wenn die zeitliche Lage der Ruhepause spätestens bei Beginn der jeweiligen Tagesarbeitszeit festgelegt worden sei (LAG Köln v. 16.05.2012, 3 Sa 49/12; hierzu ebenfalls neigend: LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; ferner Neumann/Biebl, ArbZG 15. Aufl., § 4 Rn. 3).

    Zudem findet die Auffassung, dass Lage und Dauer der täglichen Arbeitspause per definitionem spätestens beim Tagesschichtbeginn feststehen muss, auch keine hinreichende Stütze in § 4 ArbZG selbst (a.A.: LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11).

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach § 4 S. 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn, festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG v. 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann ArbZG, § 4 Rn. 19).

    Da die BV-neu keine Aussage zum Beginn ihrer Geltungsdauer trifft, ist davon auszugehen, dass sie am Tag nach dem Abschluss des damaligen Einigungsstellenverfahrens, also am 01.02.2011, in Kraft treten sollte (LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12) und somit in dem hier in Rede stehenden Anspruchszeitraum zu beachten war.

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach § 4 S. 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG v. 16.12.2009, NZA 2010, 505; BAG v. 13.10.2009; AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 2012).

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn, festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG v. 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann ArbZG, § 4 Rn. 19).

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG v. 16.12.2009, NZA 2010, 505; BAG v. 13.10.2009; AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 2012).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn, festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG v. 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG v. 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln v. 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann ArbZG, § 4 Rn. 19).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass er in der Substanz auf die ihm obliegende Mitbestimmung verzichtet (BAG v. 26.04.2005, 1 AZR 76/04, NZA 2005, 892 ff.).
  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Während sich der Arbeitnehmer in einer Arbeitszeitpause nach § 4 ArbZG befindet, ist er aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig, § 297 BGB (BRG v. 18.11.2009, 5 AZR 774/08; LAG Köln a.a.O.) Deshalb kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, solange sich der Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Pause befindet.
  • LAG Köln, 16.05.2012 - 3 Sa 49/12
    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    Eine Gegenmeinung vertritt dagegen die Auffassung, dass von einer gesetzlichen Ruhepause im Sinne des § 4 S. 1 ArbZG nur die Rede sein könne, wenn die zeitliche Lage der Ruhepause spätestens bei Beginn der jeweiligen Tagesarbeitszeit festgelegt worden sei (LAG Köln v. 16.05.2012, 3 Sa 49/12; hierzu ebenfalls neigend: LAG Köln v. 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; ferner Neumann/Biebl, ArbZG 15. Aufl., § 4 Rn. 3).
  • LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12

    Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigen Arbeitsunterbrechungen und unbezahlten

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11
    - Parallelverfahren zu 7 Sa 261/12 - .
  • ArbG Köln, 11.07.2019 - 5 Ca 587/19
    Während sich der Arbeitnehmer in einer Arbeitszeitpause befindet, ist er nicht leistungsfähig, § 297 BGB (LAG Köln vom 21.03.2013, 7 Sa 1456/11).

    Die Anordnung der zeitlichen Lage und die Dauer der angeordneten Pause muss hingegen billigem Ermessen im Sinne von § 106 Satz 1 GewO entsprechen (LAG Köln vom 21.03.2013, 7 Sa 1456/11).

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