Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41506
LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15 (https://dejure.org/2015,41506)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.12.2015 - 12 Ta 347/15 (https://dejure.org/2015,41506)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 12 Ta 347/15 (https://dejure.org/2015,41506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH 17. September 2014- XII ZB 284/13 - 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 -) .
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15
    Dies überschreitet regelmäßig die Grenzen des Ermessens nicht (vgl. BGH 28. Mai 1991- IX ZR 181/90 - Zöller/Herget ZPO 31. Aufl. § 3 Rn. 16 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) .
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15
    Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich dann nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH 20. September 1995 - XII ZR 220/94 -) .
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 284/13

    Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH 17. September 2014- XII ZB 284/13 - 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04 -) .
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80

    Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 347/15
    In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (BGH 18. März 1981 - IVb ZR 585/80 - Zöller/Herget ZPO 31. Aufl. § 3 Rn. 16 Vollstreckungsabwehrklage) .
  • LAG Köln, 16.09.2016 - 4 Ta 179/16

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage und des verbundenen Antrags auf

    1) Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (wie LAG Köln 30.12.2015 - 12 Ta 347/15).

    Die Festsetzung des Wertes für die Vollstreckungsgegenklage als solche auf 99.000,00 EUR ist zutreffend und entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des BGH (09.02.2006 - IX ZB 310/04) als auch des Landesarbeitsgerichts Köln (30.12.2015 - 12 Ta 347/15).

    Die Bewertung eines Antrages auf einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung mit 1/5 des Hauptsachewerts entspricht regelmäßig dem bei der Streitwertfestsetzung auszuübenden Ermessen (vgl. LAG Köln 30.12.2015 - 12 Ta 347/15 - juris, m. w. N.).

  • LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige

    Deshalb folgt das erkennende Gericht insoweit nicht dem LAG Köln (16.09.2016 - 4 Ta 179/16 und 30.12.2015 - 12 Ta 347/15), das ohne eigene Begründung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 zusätzlich 1/5 des Hauptsachewertes für den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ansetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht