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   LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08   

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LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 (https://dejure.org/2009,11603)
LAG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 (https://dejure.org/2009,11603)
LAG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - 6 Sa 927/08 (https://dejure.org/2009,11603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsfreiheit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Unwirksame Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung bei Eigenkündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § 5 Abs. 3; ; BetrVG § 5 Abs. 4; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 2b; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; BV 2005 § 5 (2); ; BV 2005 § 5 (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsfreiheit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; unwirksame Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung bei Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Dies schließt insbesondere den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt, ein (BAG v. 22.3. 2005 - 1 AZR 49/04, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48; BAG v. 23.11.2004 - 9 AZR 639/03, AP GG Art. 72 Nr. 1).

    Eine sachverhaltsbezogene und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßende Ungleichbehandlung ist allerdings, wie das Bundesarbeitsgericht ausführt (Urt. v. 22.3. 2005, a.a.O., unter Rz. 18) erst dann gegeben, wenn sie willkürlich ist, da sich ein vernünftiger Grund für die Differenzierung nicht finden lässt.

    Für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrunds kommt es vor allem auf den mit der Regelung verfolgten Zweck an (BAG v. 22.3. 2005, a.a.O.).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03

    Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Dies schließt insbesondere den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt, ein (BAG v. 22.3. 2005 - 1 AZR 49/04, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48; BAG v. 23.11.2004 - 9 AZR 639/03, AP GG Art. 72 Nr. 1).

    Wie hier vorliegende Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (BAG v. 22.3. 2005, 23.11.2004, jeweils a.a.O. m.w.N.), wobei sie aber für sich allein nicht als Differenzierungsmerkmal geeignet sind (BAG v. 23.11.2004, a.a.O. unter Rz. 39).

    Die Stichtagsregelung in Nr. 5 (4) BV 2005 für sich ist jedoch als Differenzierungsmerkmal nicht ausreichend (vgl. BAG v. 23.11.2004, a.a.O., unter Rz. 39).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nicht die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung zur Folge (§ 139 BGB), wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 15.5. 2001 - 1 ABR 39/00, AP BetrVG 197 § 87 Prämie Nr. 17, unter Rz. 42; BAG v. 20.7. 1999 - 1 ABR 66/98, AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8, unter Rz. 71; BAG v. 30.8. 1995 - 1 ABR 4/95, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung, Nr. 29, unter Rz. 47; vgl. auch Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 77 Rz. 103, 32).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nicht die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung zur Folge (§ 139 BGB), wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 15.5. 2001 - 1 ABR 39/00, AP BetrVG 197 § 87 Prämie Nr. 17, unter Rz. 42; BAG v. 20.7. 1999 - 1 ABR 66/98, AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8, unter Rz. 71; BAG v. 30.8. 1995 - 1 ABR 4/95, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung, Nr. 29, unter Rz. 47; vgl. auch Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 77 Rz. 103, 32).
  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nicht die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung zur Folge (§ 139 BGB), wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 15.5. 2001 - 1 ABR 39/00, AP BetrVG 197 § 87 Prämie Nr. 17, unter Rz. 42; BAG v. 20.7. 1999 - 1 ABR 66/98, AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8, unter Rz. 71; BAG v. 30.8. 1995 - 1 ABR 4/95, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung, Nr. 29, unter Rz. 47; vgl. auch Fitting, BetrVG 24. Aufl., § 77 Rz. 103, 32).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Entsprechend erkennt das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 13.8. 2008 - 7 AZR 513/07, NZA 2009, 27) keinen Anspruch auf Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages aus dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ist Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens im Grundgesetz und fundamentales Rechtsprinzip (vgl. BVerfG v. 31.5. 1988 - 1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232, 248, unter C. II. 2. der Gründe), mit dem Ziel, die Gleichbehandlung von Personen in vergleichbarer Lage sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen ( BAG v. 22.3. 2005, 23.11.2004, jeweils a.a.O.; BAG v. 27.5. 2004 - 6 AZR 129/03, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ist Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens im Grundgesetz und fundamentales Rechtsprinzip (vgl. BVerfG v. 31.5. 1988 - 1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232, 248, unter C. II. 2. der Gründe), mit dem Ziel, die Gleichbehandlung von Personen in vergleichbarer Lage sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen ( BAG v. 22.3. 2005, 23.11.2004, jeweils a.a.O.; BAG v. 27.5. 2004 - 6 AZR 129/03, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in einer früheren Entscheidungen (Urt. v. 25.11.1993 - 2 AZR 324/93, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 108; krit. APS/Rolfs, Kündigungsrecht, 3. Aufl., AufhebVtr Rz. 41) nur die freiwillige Leistungen des Arbeitgebers - Abfindungszahlungen nach Beendigung zahlreicher Arbeitsverhältnisse - dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen, nicht aber - wie hier - bereits den Abschluss des Aufhebungsvertrages als Voraussetzung dafür, dass Abfindungsansprüche überhaupt entstehen können.
  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
    Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08).
  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a.A. Albicker/Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .
  • LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
  • LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
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