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   LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10   

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https://dejure.org/2011,63435
LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10 (https://dejure.org/2011,63435)
LAG München, Entscheidung vom 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10 (https://dejure.org/2011,63435)
LAG München, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 9 Sa 1174/10 (https://dejure.org/2011,63435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Mobbingvorwurf

  • IWW

    BGB § 626 KSchG § 1 KSchG § 15 KSchG § 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1; KSchG § 15; KSchG § 9
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09

    Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.07.2010, Az.: 14 Ca 17608/09 wird verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Herausgabe in Ziffer 5 des Teilurteils des Arbeitsgerichts richtet.

    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 13.07.2010, Az.: 14 Ca 17608/09 zurückgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.07.2010, Az.: 14 Ca 17608/09 wird zurückgewiesen.

    Soweit der Betriebsrat vor den einzelnen Kündigungen ordnungsgemäß angehört wurde, hat der Betriebsrat widersprochen, weshalb die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragsteller für die Dauer der gegen die Kündigungen vor dem ArbG München eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren, Az. 14 Ca 17608/09, gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.".

    Unter Abänderung des Teilurteils des Arbeitsgerichts München vom13.07.2010, Az.: 14 Ca 17608/09 wird die Klage abgewiesen.

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    (BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, Rn. 42 f. m.w.N.)Vorliegend kann auch unter Berücksichtigung der an die Auflösungsgründe zu stellenden strengen Anforderungen eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr erwartet werden.
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95

    Wahlbewerber, Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1996 - 2 AZR 431/95, Rn. 14 ff.)Steht hiernach der Sonderkündigungsschutz aber nach seinem Ablauf einer Kündigung nicht mehr entgegen, kann er auch einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nicht mehr entgegenstehen, zumal wenn er an eine bereits vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes ausgesprochene Kündigung anknüpft und überwiegend auf Gründe gestützt wird, die mit der Wahlbewerbung weder in einem inhaltlichen noch in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • LAG Berlin, 27.05.2004 - 13 Sa 313/04

    Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    Dem steht die vom Kläger angeführte Entscheidung des LAG Berlin (Urteil vom 27.05.2004 - 13 Sa 313/04) nicht entgegen.
  • LAG Hamm, 30.09.1999 - 16 Sa 2598/98

    Anhörung des Betriebsrats und subjektive Determination der Kündigungsgründe;

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    Ebenfalls nicht einschlägig ist die vom Kläger herangezogene Entscheidung des LAG Hamm (Urteil vom 30.09.1999 - 16 Sa 2598/98), da ihr ein Fall einer Kündigung und eines Auflösungsantrags bei bestehendem Sonderkündigungsschutz zugrunde liegt, der hier nicht gegeben ist.
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, Rn. 21).
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    Als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - 14 ABR 7/96) oder als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000) Hiervon abzugrenzen sind im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können und nicht geeignet sind, die gemeinhin mit Mobbing bezeichneten persönlichkeitsrechtsverletzenden Tatbestände zu erfüllen.
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    (BAG, Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, Rn. 12) Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt, da eine schuldhafte Pflichtverletzung des Klägers nicht festgestellt werden kann.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03, Rn. 61).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
    Bei einer Schlechtleistung werden die Interessen des Arbeitgebers in der Regel durch den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach vorangegangener Abmahnung ausreichend gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91, Rn. 30).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auf die Revision des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Juli 2011 - 9 Sa 1174/10 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 13. Juli 2010 - 14 Ca 17608/09 - als unbegründet zurückgewiesen hat.
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