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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10 (https://dejure.org/2011,8202)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.01.2011 - 5 Sa 138/10 (https://dejure.org/2011,8202)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 5 Sa 138/10 (https://dejure.org/2011,8202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne tragfähiges Konzept und anschließender Anzeige der Masseunzulänglichkeit - entgangenes Arbeitslosengeld

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 60 Abs 1 InsO, § 249 Abs 1 BGB
    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne tragfähiges Konzept und anschließender Anzeige der Masseunzulänglichkeit - entgangenes Arbeitslosengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei pflichtwidriger Betriebsfortführung ohne tragfähiges Konzept; Arbeitnehmerklage gegen Insolvenzverwalter auf Ersatz entgangenen Arbeitslosengeldes; Arbeitsrechtsweg für Schadensersatzklage des Arbeitnehmers aufgrund ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei pflichtwidriger Betriebsfortführung ohne tragfähiges Konzept; Arbeitnehmerklage gegen Insolvenzverwalter auf Ersatz entgangenen Arbeitslosengeldes; Arbeitsrechtsweg für Schadensersatzklage des Arbeitnehmers aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1069 (Ls.)
  • NZI 2011, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08

    Persönliche Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Der Schadensersatzanspruch gemäß § 60 InsO geht auf das negative Interesse (BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - AP Nr. 3 zu § 60 InsO = NZA 2009, 1273 = ZInsO 2009, 1648 = ZIP 2009, 1772), d.h. die Gläubiger - hier die Arbeitnehmer - sind nach § 249 BGB so zu stellen, wie sie ohne das pflichtwidrige Verhalten des Beklagten stehen würden.

    Eine ähnliche Bemerkung findet sich auch in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 (aaO) an versteckter Stelle ganz am Schluss der Entscheidung bei der Begründung der Kostenentscheidung zu Lasten des dortigen Klägers bezüglich des von den Parteien für erledigten erklärten Teils des Rechtsstreits (klägerischer Hilfsantrag gerichtet auf das entgangene Arbeitslosengeld, dem das Landesarbeitsgericht entsprochen hatte).

    Da das Bundesarbeitsgericht seine Kostenentscheidung zu dem erledigten Teil des Rechtsstreits in dem oben erwähnten Urteil vom 25. Juni 2009 (6 AZR 210/08 - AP Nr. 3 zu § 60 InsO = NZA 2009, 1273 = ZInsO 2009, 1648 = ZIP 2009, 1772) nicht begründet hat, hat es insoweit auch keinen Rechtssatz aufgestellt, von dem die vorliegende Entscheidung abweichen könnte.

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Da sich das Berufungsgericht nicht wie das Arbeitsgericht auf § 61 InsO stützt, kann keine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2006 (6 AZR 59/06 - AP Nr. 2 zu § 61 InsO = NZA 2007, 94 = ZInsO 2007, 830) vorliegen.
  • BAG, 17.11.1988 - 4 AZN 504/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung einer gemeinsamen Einrichtung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Auch bezüglich des Gedankens der Vorteilsausgleichung weicht das Urteil nicht in rechtserheblicher Weise von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab, denn eine Divergenz im Rechtssinne liegt nur vor, wenn beide Gerichte Rechtssätze aufstellen, die unvereinbar sind (BAG 17. November 1988 - 4 AZN 504/88 - AP Nr. 22 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz = DB 1989, 1428).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

    Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Jedenfalls wird man den Beklagten als Insolvenzverwalter nach § 3 ArbGG wie den Arbeitgeber des Arbeitsverhältnisses behandeln müssen (ebenso für die Haftung nach § 61 InsO, dort jedoch für die Haftung nach § 60 InsO offengelassen BGH 16.11.2006 - IX ZB 57/06 - NZI 2008, 63 = ZInsO 2007, 33 = ZIP 2007, 94).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07

    MPEG2-Standard II

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Weitere Einzelheiten des Vergabeverfahrens können dem über juris.de verfügbaren Urteil des LG Düsseldorf vom 11. September 2008 (4a O 81/07) entnommen werden; darauf wird Bezug genommen.
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Danach setzt die Anrechnung des Vorteils nicht nur voraus, dass auch er adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruht, sondern weiter, dass die Anrechnung dem Zweck des Ersatzanspruchs entsprechen und für den Geschädigten zumutbar sein müsse, nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen dürfe, und ferner zwischen Vorteil und Schaden ein innerer Zusammenhang bestehen müsse, der beides bei wertender Betrachtung zu einer Rechnungseinheit verschmelzen lasse, und insgesamt Treu und Glauben entsprechen müsse (BGH 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 - BGHZ 91, 206 = NJW 1984, 2457 = DB 1984, 2553; 15. Dezember 1988 - III ZR 110/87 - NJW 1989, 2117 = MDR 1989, 719).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 220/08

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für einen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Nach § 60 Absatz 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine insolvenzrechtliche Pflicht verletzt (BGH 10. Dezember 2009 - IX ZR 220/08 - NJW 2010, 680 = NZI 2010, 187 = ZInsO 2010, 287).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10
    Danach setzt die Anrechnung des Vorteils nicht nur voraus, dass auch er adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruht, sondern weiter, dass die Anrechnung dem Zweck des Ersatzanspruchs entsprechen und für den Geschädigten zumutbar sein müsse, nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen dürfe, und ferner zwischen Vorteil und Schaden ein innerer Zusammenhang bestehen müsse, der beides bei wertender Betrachtung zu einer Rechnungseinheit verschmelzen lasse, und insgesamt Treu und Glauben entsprechen müsse (BGH 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 - BGHZ 91, 206 = NJW 1984, 2457 = DB 1984, 2553; 15. Dezember 1988 - III ZR 110/87 - NJW 1989, 2117 = MDR 1989, 719).
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